Bildfreigabe / Modelrelease und Namensnennung für Fotomodels


Bildfreigabe für Models

Models, egal ob sie nebenberuflich, hauptberuflich oder nur hobbymäßig unterwegs sind, unterschreiben bei einem Fotoshooting in aller Regel eine Bildfreigabe (ein sogenanntes Modelrelease), mit dem die Veröffentlichungsrechte der Bilder geregelt sind.

Dieses Thema wurde bereits auf vielen Websites und in vielen Blogs diskutiert, als Model ist man nicht mehr überrascht, wenn man ein solches Dokument vorgelegt bekommt. Noch besser ist es allerdings, das Modelrelease bereits einige Tage vor dem Shooting durchzulesen und offene Fragen zu klären, vor allem, wenn es sich um Aktfotografie dreht.

Ein oft vernachlässigter Punkt aus meiner Sicht ist aber die Namensnennung des Models. Viele Models sind mit ihrem bürgerlichen Namen tätig und freuen sich auch darüber, wenn ihr Name bei einer Veröffentlichung der Fotos genannt wird.

Woran man aber denken sollte:

Der Name ist über Suchmaschinen zu finden

Mit diesem Namen ist man, sofern man nicht gerade einen Allerweltsnamen hat, sehr schnell über Suchmaschinen zu finden.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis eine Studienrätin, die früher als Model gearbeitet hat. Die Fotos von ihr, die heute immer noch im Netz zu finden sind, sind zwar keine Aktfotos, aber doch sehr reizvolle Dessousfotos, die sie bei verschiedenen Model-Contests eingeschickt hatte.

Auf einigen Webseiten steht immer noch ihr voller Name daneben, über den sie von ihren Schülern über eine Suchmaschinenabfrage sehr schnell zu finden ist. Alle bisherigen, sehr langwierigen Bemühungen, ihren Namen im Zusammenhang mit diesen Fotos aus dem Internet zu tilgen, waren erfolglos.

Daher meine Tipps an alle Models:

  • Eine Bildfreigabe ist in aller Regel unwiderruflich. Daher sollte man einer Bildveröffentlichung nur zustimmen, wenn man auch in einigen Jahren noch damit leben kann.
  • Die Wahl eines Künstlernamens für Models ist kein Spleen, sondern kann auch davor schützen, dass Personalabteilungs-Mitarbeiter oder andere Leute, die das nichts angeht, von früheren (oder aktuellen) Aktivitäten erfahren.

In diesem Zusammenhang noch die Geschichte einer jungen Jura-Studentin, von der ich vor einigen Jahren Aktfotos gemacht habe. Sie hatte gegen das Unterschreiben der Bildfreigabeerklärung nichts einzuwenden.

Als ich sie gefragt habe, ob sie keine Angst habe, dass ihr zukünftiger Arbeitgeber oder ihre zukünftigen Kunden die Fotos zu Gesicht bekommen sagte sie sehr selbstbewusst: „Wenn ein Arbeitgeber etwas gegen solche Fotos einzuwenden hat, ist es vielleicht nicht der richtige Arbeitgeber für mich.“ Diese Lebenseinstellung hat mich damals sehr beeindruckt.

Zwei Jahre später allerdings sah sie die Sache ganz anders und war über ihre öffentlich sichtbaren Aktfotos gar nicht mehr erfreut. Glücklicherweise hatte sie meinen Rat aufgegriffen und bei der Veröffentlichung ihrer Fotos ihren bürgerlichen Namen nicht benutzt, sodass sie heute mit ihren „Jugendsünden“ kaum noch in Verbindung zu bringen ist.

11 Kommentare zu „Bildfreigabe / Modelrelease und Namensnennung für Fotomodels“

  1. So wahr, so wahr. Ich sage meinen Modellen auch immer, dass sie bitte einen Künstlernamen verwenden sollen und habe in meinem Vertrag extra ein Feld dafür vorgesehen. Tante Google vergisst nichts, so ist das nämlich.

  2. Und wie sieht die Praxis aus? Ich schicke das MR immer im Voraus, wir lassen vor Ort – nach einem Vorgespräch – auch noch reichlich Zeit zum Lesen und unterschreiben und während des Shootings (oder danach) kommen Fragen, die ALLE im Vertrag geregelt sind … (Anzahl der Bilder, Lieferzeit, Rechte etc.)

    Da machte halt nix 😉
    lg

    Holger Reich, ohne Pseudonym

    1. „Ich schicke das MR immer im Voraus, wir lassen vor Ort – nach einem Vorgespräch – auch noch reichlich Zeit zum Lesen und unterschreiben und während des Shootings (oder danach) kommen Fragen, die ALLE im Vertrag geregelt sind … (Anzahl der Bilder, Lieferzeit, Rechte etc.)“

      98% meine Erfahrung! 😉 da bleibt die Frage nach der Fähigkeit zu lesen …

      muß zeitlch halt einkalkuliert werden.

  3. Hallo Zusammen,

    ich arbeite seit 2004 als Nebenhermodel im Akt- und Erotikbereich und habe von vorn herein immer mit einem Künstlernamen gearbeitet. Dies wurde in den Verträgen auch extra immer so festgehalten, leider mit sehr großer und häufiger Verwunderungen haben sich 80% der Fotografen nie daran gehalten und immer meinen bürgerlichen Namen verwendet obwohl es vertraglich anders geregelt war und sie den Künstlernamen angeben sollten. Ich habe trotzdessen das ich es die letzten vier Jahre stark zurück geschraubt habe was das Modeln angeht heute noch damit zu Kämpfen das diese Fotos immer noch im Netz zu finden sind. Es ist also egal wie vorsichtig ich war und ob ich einen Künstlernamen Habe wenn sich die Gegenseite nicht daran hält. Auch im Nachhinein mit Schriftverkehr und Bitten den Namen zu ändern bin ich oft erfolglos geblieben. Deswegen habe ich damit auch versucht aufzuhören vor der Kamera zu stehen in diesen Bereichen weil es wirklich nicht gut ist wenn im Hauptjob vorm Kundengespräch oder einer Vertragsverhandlung die gegnerische Partei vorher nach mir im Internet sucht und immer noch Bilder mit meinem richtigen Namen findet. Schöner Beitrag aber ich kann dir von meinen mehr als 750 Shootings alle Verträge zeigen und das was davon plötzlich doch im Netz zu finden ist trotz dieser Verträge. Schade also das sich viele nicht daran halten.

    Lieben Gruß Cindy

  4. Herzlichen Dank für diesen Bericht, darüber habe ich noch gar nie nachgedacht, auch meine Modelle nicht. Ich werde in Zukunft aber ganz sicher darauf achten bzw. zumindest die Modelle fragen ob sie einen „Pseudonamen“ angebn möchten! Danke nochmals für diesen Tipp.

  5. Interessanter Artikel und Ansicht, ich glaube viele Modelle denken über sowas gar nicht nach. Grundsätzlich schreibe ich keine Namen der Models unter die Bilder.

  6. Die Summe meiner über viele Jahre gesammelten Erfahrungen sagt mir, dass die allermeisten „Modelle“ die Verträge nicht wirklich lesen und schon gar nicht darüber nachdenken, was die Zukunft bringt. Da nützt auch oftmals alles Reden nichts. Überspitzt ausgedrückt würde vermutlich jedes zweite Model auch einen Kaufvertrag über ein Eigenheim unterschreiben… ist kein Model-Bashing, sondern lediglich meine Erfahrungen…

  7. Wie haltet ihr das mit Laienmodels die für wenig bis kein Geld für Kunstprojekte o.Ä. sitzen, lasst ihr die unterschreiben bevor die Bilder fertig sind (Analogfotografie) oder verlangt ihr von denen, dass sie direkt bei der Session schon ein model release unterschreiben, ohne dass die Leute wissen, wie die Bilder am Ende aussehen? Ich habe bei Laien immer erst Kontaktabzüge gemacht und die dann den Leuten gezeigt, gleichzeitig habe ich, wenn ich mal für Kollegen Modell gestanden habe, auch erst die Bilder zu sehen bekommen und dann unterschrieben. In letzter Zeit habe habe ich über das Thema vor allem mit Amerikanern wilde Diskussionen gehabt, die wollten von ihren Models quase „Blindunterschriften“. Freu mich über Antworten 🙂

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen