Bei der Veranstaltungsfotografie wird der Fotograf in der Regel vom Veranstalter beauftragt. Aber auch die Speaker haben natürlich Interesse an den entstehenden Fotos.
Sabine hat mich gefragt:
Ich erhalte einen Fotoauftrag gegen Honorar, um eine Veranstaltung zu fotografieren. Mein Auftraggeber ist Kooperationspartner dieser Veranstaltung und bin die einzige Fotografin.
Auf dieser Veranstaltung sprechen mich Referenten, Politiker und weitere Firmen oder Aussteller (keine Privatpersonen) an, ob ich ihnen auch ein paar Fotos senden könne. Selbstverständlich unter Hinweis meines Namens (das ist ja ohnehin Pflicht).
Wenn es sich um gemeinnützige, soziale Einrichtungen handelt, bin ich schon mal großzügig und verschenke 2-3 Foto, aber alle weiteren Fotos möchte ich nicht verschenken! Wie kann ich das am besten formulieren ohne mich zu rechtfertigen?
Ich finde es meinem Auftraggeber, der ja für meine Fotoarbeiten einschl. Nutzungsrechte bezahlt, unfair, wenn andere Personen dieselben Fotos ‚for free‘ bekommen.
Liebe Sabine, hier sind meine
Antworten zur Veranstaltungsfotografie
- Oft möchte der Auftraggeber die Bilder selber an Teilnehmer und Referenten weitergeben. Viele Veranstalter fragen ausdrücklich danach, ansonsten kannst du das zur Sprache bringen. Das sind erweiterte Nutzungsrechte und die solltest du im Angebot entsprechend berücksichtigen.
- Wenn die Fotografin direkt von den Speakern gefragt wird, klärst du am besten erst einmal, ob dein Auftraggeber mit der Weitergabe der Fotos einverstanden ist.
- Du musst dich nicht rechtfertigen. Du bist vom Auftraggeber für die Nutzungsrechte bezahlt worden. Wenn andere Leute ebenfalls Nutzungsrechte möchten, müssen sie die ebenfalls bezahlen. Du bist professionelle Fotografin.
- Wenn Du die Rechte kostenlos abgibst, ist das ein freiwilliges Entgegenkommen, das keinesfalls vorausgesetzt werden kann.
In Zweifel empfehle ich für die Veranstaltungsfotografie die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.
Artikelfoto: momentesammler.pro