Ein Gastbeitrag von Fotolotsin Petra Vogt
(Autorin Fotoscout Hamburg, Berlin)
Genehmigung zum Fotografieren von Gebäuden
Ein Property Release ist eine Fotografiererlaubnis für das Fotografieren von Gebäuden.
Wer denkt, eine geeignete Location für ein cooles Shooting zu finden oder dort hervorragende Aufnahmen zu machen, sei aufwendig, der hat sich noch nicht um Veröffentlichungsgenehmigungen kümmern müssen. Ich schlug mich die letzen Wochen für mein neues Buch Fotoscout Berlin damit herum und möchte hier einige Erfahrungen daraus weitergeben und für Euch ein bisschen Licht in das Thema bringen.
Es sei dazu gesagt, dass ich keine Juristin bin. Juristische Ratschläge dürft Ihr also nicht erwarten, aber einen fundierten Erfahrungsbericht. Es sei auch dazu gesagt, dass ein solch komplexes Thema natürlich nicht erschöpfend in so einem kurzen Artikel behandelt werden kann.
Veröffentlichungsrechte
Sehr viele Amateurfotografen ignorieren das Thema Veröffentlichungsrechte einfach. Oft ist es zum Glück so, dass die, deren Rechte man verletzt hat, es nicht mitbekommen, nicht wissen oder nicht verfolgen. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht. Eine Verletzung kann unter Umständen teuer werden oder ein Hausverbot nach sich ziehen (in der Hausordnung des Bundestags z.B. explizit so angedroht). Und spätestens als Profi kann man sich das Ignorieren sowieso nicht mehr leisten. Die gilt besonders, wenn die Aufnahmen öffentlichkeitswirksam verbreitet werden, z.B. in einem Katalog, als Plakat oder in einem Buch.
Manchen Fotografen ist nicht bewusst, dass eine „Veröffentlichung“ auch schon beim Hochstellen auf die eigene private Homepage oder auf Flickr und Fotocommunity vorliegt. Ich lernte von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten – die ausgesprochen streng gegen die unbezahlte Veröffentlichung von Aufnahmen eines ihrer Objekte ist -, dass einzig ein passwortgeschützter Bereich eine Ausnahme darstellt. Ob man Profi oder Amateur ist, macht dabei zunächst erst einmal keinen Unterschied (es sei denn, es ist in der jeweiligen Haus-/Park-Ordnung explizit anders geregelt) – Veröffentlichung ist Veröffentlichung.
Bleibt die Frage, von wem man für eine Veröffentlichung eine Genehmigung benötigt. Ich habe mir zur Regel gemacht, lieber einmal mehr zu fragen als einmal weniger. Gerade, weil ich keine Juristin bin und keine beschäftigen möchte. Für alle, die es etwas Genauer verstehen möchten, hier Hintergrundinformationen, wann man speziell Genehmigungen braucht:
Schon herumgesprochen haben sich die Begriffe „Persönlichkeitsrecht“ und „Model Release“ bei den meisten. Und in der Tat ist es so, dass man von abgebildeten Personen in der Regel eine Erlaubnis benötigt – und zwar fast immer erst für eine Veröffentlichung und nicht schon fürs Fotografieren. Die Schriftform dafür ist das Model Release. „Wie soll ich denn die Massen beim Karnevalsumzug fragen?“ wird der eine oder andere nun einwenden. Vielleicht hat auch jemand die „3-Personen-Regel“ im Kopf, die besagt, dass man nicht mehr fragen müsse, wenn sich mehr als 3 Personen auf dem Bild befinden. So einfach ist es jedoch leider nicht. Das ist ein typischer Fall, wo es Gesetze und Regeln gibt, aber auch unheimlich viel Auslegungsspielraum.
Für einen Nicht-Juristen ist das ein Alptraum (vielleicht sogar für diese ebenso?). Ich habe mir als Faustregel gemerkt: Eine Erlaubnis muss dann eingeholt werden, wenn die abgebildete Person(en) wichtig für die Aussage des Bildes ist – z.B., weil sie einen bestimmten Gesichtsausdruck hat oder eine witzige Pose. Wenn man sie genauso gut auch durch eine andere ersetzen könnte (wie etwa einen beliebigen Wartenden vor dem Reichstagsgebäude), dann nicht. Bei den Fotoscouts hatte ich das Glück, dass Personen in der Tat meist nur als „Beiwerk“ auftauchen. Im Kapitel „People“ haben wir dagegen mit Models gearbeitet und damit explizit Einverständniserklärungen eingeholt.
So einfach war es leider bei Gebäuden nicht. Dort habe ich als Faustregel gelernt, dass man beim Fotografieren auf privatem Gelände eigentlich immer fragen oder sich die entsprechende Haus- oder Parkordnung anschauen muss. So habe ich es bei den Fotoscout Hamburg und Berlin auch gehalten, was zu einer Unmenge an eMails und Telefonaten führte. Leider ist es auch bei öffentlichen gar nicht so selten, wie ich in Berlin herausfand.
Es gibt zwar in Deutschland glücklicherweise die Panoramafreiheit, aber die gilt nur, wenn man von einer öffentlichen Straße (und zwar ohne besondere Hilfsmittel wie etwa einer Leiter) fotografiert. Das ist aber schon in einem Schlosspark wie Sanssouci nicht mehr so – selbst wenn dieser frei der Öffentlichkeit zugänglich ist. Erst recht gilt das für alle Gelände und Gebäude, für die man Eintritt bezahlt hat.
Praktischerweise wird ein Fotografierverbot meist klar kommuniziert. Wenn fotografieren erlaubt ist oder eine Fotoerlaubnis erworben wird, heißt das jedoch noch lange nicht, dass das auch für das Veröffentlichen gilt – erst recht nicht für gewerbliche Fotografen. Vor allem Profis sollten fragen oder in den jeweiligen Haus- oder Parkordnung nachschauen – googlen nach „Haus-/Parkordnung [Park-/Gebäudename]“ führt dabei erstaunlich oft sehr schnell zu den gesuchten Regeln.
Beim Fotoscout Berlin habe ich so sehr schnell Parkordnungen gefunden, die nicht mal lokal aushingen. Ich selbst habe bei nahezu allen Locations erlebt, dass gewerbliche Fotografen eine Genehmigung benötigen, meist schon für die Aufnahmen selbst, aber spätestens für die Veröffentlichung. Dabei muss schon für die Aufnahmegenehmigung ein Vorlauf von mindestens 2-3 Wochen eingeplant werden, wenn man sicher gehen möchte, dass das Projekt nicht schon aus Zeitgründen scheitert.
Bei den Fotoscouts Berlin und Hamburg sind viele Aufnahmen zunächst als Privatfotos entstanden und ich habe erst viel später entschieden, sie ins Buch aufzunehmen. So blieb uns bei vielen das Spießrutenlaufen der Aufnahmegenehmigung erspart. Allerdings gab es bei einigen dann bei den Veröffentlichungsrechten über dieses Vorgehen Diskussionen. Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten etwa wird in einem solchen Fall eine kostenpflichtige nachträgliche Aufnahmegenehmigung fällig.
Wie findet man den jeweiligen Ansprechpartner für die Genehmigung? Sehr oft ist es die Pressestelle oder ist diese ein guter erster Anlaufpunkt. Nicht wenige Locations wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten haben mittlerweile auch einen speziellen Ansprechpartner für Fotoaufnahmen. Bei vielen ist eine eMail oder ein Brief die beste Form, um zu einer Genehmigung zu kommen. Fast immer ist Nachtelefonieren nötigt, damit man auch eine Antwort bekommt.
Das verursacht bei einem Buch wie den Fotoscouts ziemlichen Aufwand. Ich habe dort leider bei nicht wenigen Fotos mehr Zeit und Geld die Genehmigung der Abbildung stecken müssen als in die Aufnahme selbst – eine unschöne Begleiterscheinung professioneller Fotoarbeit.
Weitere Informationen:
http://www.rechtambild.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/info/info.php?subpage=propertyrelease
Disclaimer:
Dieser Artikel enthält keine juristischen Ratschläge. Die Autorin ist Fotografin und studierte Wirtschaftsinformatikerin und nicht Juristin. Faustregeln können immer nur solche grobe Leitlinien sein. Sie entheben keinen davon, sich im Einzelfall selbst schlau zu machen. Eine gute Quelle dazu ist: www.rechtambild.de. Wer es für den eigenen Fall genauer wissen möchte, fragt seinen Anwalt.
Fotoscout Berlin
(Aus dem Klappentext des Buchs)
Der dritte Band der Reihe „Fotoscout“ lädt nach Berlin ein. Er führt Sie nicht nur zu den Berlin-typischen Sehenswürdigkeiten, sondern verrät Ihnen auch lohnenswerte Motive an ausgefallenen Orten. So mancher Geheimtipp bietet auch Einheimischen einen neuen Blick auf ihre Stadt. Profis, die Plätze zum Shooting in der Hauptstadt suchen, kommen ebenfalls auf ihre Kosten.
* Amazon Links sind Werbelinks, letzte Aktualisierung am 2024-11-02
Der Artikel ist eine schöne Hinleitung zum Buch. Sicherlich ein Buch mit hohem Aufwand. Es reicht ein Bild an der falschen Stelle oder ohne richtige Genehmigung und schon sind bis zu 1000 Euro fällig, wenn das Problem aktiviert wird. Da ist es am besten so, dass der Verlag für diese Fälle vertraglich zusichert, die Kosten zu übernehmen für den Anwalt und das Verfahren und den möglichen Ausgang. Denn wenn ein solches Buch pubiziert wurde lauern die Gefahren ja viele Jahre im Buch. Selbst wenn erst zehn Jahre später jemand auffällt, dass er oder sie eben nicht nur Beiwerk auf einem Foto ist, kann der Konflikt kommen und Geld kosten. Der Beitrag zeigt wie viele Risiken in so einem Projekt stecken, die fairerweise von einem Verlag übernommen werden sollten, damit der Autor bzw. die Autorin nicht nach all der Arbeit noch den Frust hat.
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