Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung als Fotograf auch bei wenig Umsatz?


Das ist ein Beitrag aus der Reihe „Fragen an FOTOGRAFR“.

Jana fragt mich:

Hallo,

ich bin ‚hauptberuflich‘ Studentin und fotografiere seit einiger Zeit auf TFP-Basis. In den letzten Montaen hat es sich ergeben, dass ich einige Angebote für bezahlte Fotojobs erhalten habe, welche ich auch gerne annehmen möchte. Nun hat sich mir allerdings die Frage gestellt, ob es in diesem Fall notwendig ist ein Gewerbe anzumelden, oder ob aufgrund der geringen Einnahmen dies nicht nötig ist (diese belaufen sich auf wenige hundert Euro).

Vielen Dank im Voraus,

Jana.

Danke für Deine Frage, Jana.

Ich kann Dir leider keine verbindliche Rechtsberatung geben.

Aber ein paar Gedanken:

Wenn Du 100 oder 200 Euro im Jahr einnimmst, wird das kaum jemand als gewerbliche Tätigkeit einschätzen. Um ganz sicher zu gehen, kannst Du ja auf die Einnahmen verzichten und den Geldgeber bitten, nicht Dir das Geld zu geben, sondern es einem guten Zweck zu spenden.

Ansonsten kommt es ganz darauf an, was Du vorhast: Planst Du, häufiger gegen Geld zu fotografieren? Dann geh am besten einmal zur Handwerkskammer und lass Dich dort beraten. Die machen das gerne und kostenlos, also einfach einmal dort anrufen.

Sowohl die Gewerbeanmeldung als auch die Eintragung in die Handwerksrolle sind problemlos und schnell gemacht. Als Einsteiger ist die Mitgliedschaft kostengünstig und Gewerbesteuern zahlst Du ohnehin keine, da es einen hohen Freibetrag gibt.

Wenn Du kein Fotostudio hast, keine Portraitfotos und keine Hochzeitsfotografie anbietest, kann es gut sein, dass Du gar kein Gewerbe anmelden musst, weil Du als Künstlerin oder Fotojournalistin anerkannt wirst und freiberuflich arbeiten kannst. Zu diesem Thema kannst Du Dich bei Deinem Finanzamt kostenlos beraten lassen.

Deine Einnahmen gibst Du einfach im Rahmen Deiner ganz normalen Steuererklärung an, auch da gibt es Freibeträge.

Ich würde mir an Deiner Stelle eine Umsatz-Grenze setzen, ab der ich meine Tätigkeit offiziell anmelde und das dann auch konsequent durchziehen. Je niedriger diese Grenze, desto ruhiger kannst Du schlafen 😉

Oder Du verzichtest auf die paar Hundert Euro und bleibst bei Deinem Hobbyfotografen-Status. Das hat auch viele Vorteile ….

Wie sehen das meine Leser? Was ratet Ihr Jana?

26 Kommentare zu „Gewerbeanmeldung als Fotograf auch bei wenig Umsatz?“

  1. Da würde ich gar nicht erst lange überlegen und das Gewerbe anmelden. Ich als Österreich würde mir freuen, einfach so das Fotografengewerbe anmelden zu können. Lasse dich also beraten, melde an und die Sache hat sich erledigt. Immerhin können die „geringen Einnahmen“ auch mal mehr werden. Da bietet sich vielleicht die Gelegenheit, die du nicht auslassen willst und spätestens dann musst du es sowieso anmelden.

    1. Finde ich auch.
      Warum auf das Geld verzichten.
      Am Anfang sind es vielleicht nur Freunde, aber irgendwann kommen auch mal fremde Leute.
      Und immer alles umsonst machen, ist auch nicht erfüllend 😉

  2. Wichtig ist die Berufsgenossenschaft. Als ich als selbstständiger Fotograf angefangen habe, habe ich eine Befreiung beantragt (das geht, wenn man weniger als 100 Tage im Jahr als Fotograf tätig ist). Leider habe ich den Antrag auf Befreiung erst einen Monat nach Gewerbeanmeldung gestellt, so dass ich vom Beginn der Tätigkeit bis zum Beginn der Befreiung (der Folgemonat nach Antragstellung) Beiträge zahlen musste (22 € oder so).
    Also am Besten gleich die Befreiung bei der BG beantragen, bevor die sich melden und nachfordern…

  3. Hi, da ich mich selbst gerade damit beschäftige, kann ich auch ein paar Infos zu dem Thema geben. Ich komme aus Oldenburg/Niedersachsen, daher kann ich nur für „meine“ Ämter sprechen:
    Die Anmeldung des Gewerbes kostet hier 30€ und ist in fünf Minuten erledigt. Anmeldeformular aus dem Web laden, ausfüllen und ab zum Gewerbeamt. Dort werden die Daten in den Rechner getippt, du zahlst die Gebühr und bekommst dann deinen Gewerbeschein. Fertig.
    Ca. 14 Tage später meldet sich das Finanzamt und du hast etwa einen Monat die geforderten Unterlagen zurückzuschicken (da bin ich gerade bei). Hier ist vor allem wichtig, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest oder nicht.
    Der nächste Punkt ist die Handwerkskammer. Leider ist das nicht ganz so ohne wie ich es oben herauslese. Sobald das Gewerbe angemeldet ist, muss auch die Anmeldung hier folgen und da kostet die Anmeldung mal eben 160€. Das erste Jahr ist dann beitragsfrei, im zweiten und dritten Jahr zahlt man den halben Beitrag und ab dem vierten Jahr dann die volle Summe von 105€. Generell muss man sich da wohl selbst melden und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke aufnehmen lassen.
    Sich als Fotograf als Künstler anerkennen zulassen scheint äußerst schwierig. Auf meiner Gewerbeanmeldung wurde zack Handwerk angegeben.
    Zum Thema Berufsgenossenschaft kann ich noch nichts sagen, da bin ich aktuell auch bei. Aber Marco schrieb dazu ja schon was.
    Viel Erfolg!
    Ani

    1. Hallo 😉

      Es ist schon eine Weile her, aber wie lief es noch?
      Hat alles geklappt?

      Danke für die Schritte, das hilft.
      Ich bin auch am überlegen ob ich mich anmelde. Irgendwo soll es ja schon seriös und geregelt ablaufen…..bevor man auch groß Werbung schaltet 😉

      Wie ist es mit dem Thema Krankenkasse und Rente?
      Muss da auch etwas geändert werden?

  4. Nur, weil man kein Studio hat, heißt das noch lange nicht, dass man ein Künstler ist.
    Der Unterschied zw. Künstler und Gewerbe ist recht einfach:
    Der Künstler macht ein Bild (z.B. Landschaft etc) und verkauft es an einen Kunden, dem das Bild gefällt.
    Der gewerbliche Fotograf bekommt einen Auftrag vom Kunden, bestimmte Bilder zu machen.

    Gruß
    Peter

  5. Gute morgen.
    Ich stand auch vor der Frage für ein paar wenige eventuell aufkommende Aufträge ein Gewerbe anzumelden. Ich habe mich bewusst dagegen entschieden. Ich mache KEINE Aufträge. Dann kann ich nämlich entscheiden was ich wie fotografiere. Ich bin und bleibe Hobbyfotograf und verzichte gerne auf die paar Euros
    🙂

  6. Diese Diskussionen kenne ich zur Genüge. Unser Steuerberater hat mir erstmal geraten meine Einkünfte einfach im Rahmen meiner Steuererklärung mit anzugeben. Ich selbst liege mit meinen Einnahmen weit unter des Freibetrages der Kleinunternehmerregelung (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html).
    Einnahmenbezogene Ausgaben bzw. Anschaffungen werden auch angeführt. Allerdings wird es unter Umständen blöd, wenn man über Jahre nur Verluste einfährt und nie in die Gewinnzone kommt. Stichwort hier: Liebhaberei. Das kann dann auch schnell wieder zu einer saftigen Steuernachzahlung führen und zwar nachträglich für alle vergangenen Jahre plus ca. 6% Zinsen.
    Ich selbst sehe mich auch eher als Künstler, habe aber auch ein kleines Heimstudio um meine Fotokunst zu generieren. Ich denke das ist ein Stück weit auch wieder Auslegungssache.

    LG,
    Peter

  7. In Bezug Künstler/Gewerbe habe ich von einem Fotografen, der als Künstler anerkannt ist (Macht u.a. Kalenderfotos und gibt Kurse an der VHS), dass man keine Fotos, sondern nur die Nutzungsrechte daran verkauft. Dann hat man kein Gewerbe, da man keine Waren verkauft.
    Ich kann aber nicht beurteilen, wie dünn das Eis ist, auf dem er sich damit bewegt. Zumindest lebt er seit einigen Jahren darauf, ist also Vollzeit als Fotograf und Dozent unterwegs.

  8. @Roger: In Deutschland verkauft man _grundsätzlich_ nur die Nutzungsrechte an einem Foto. Wo ist bei diesem Blickwinkel also der Unterschied zwischen einem Journalisten, einem Künstler oder einem Studio-/Hochzeitsfotografen?

  9. An Janas Stelle würde ich es vorerst als nebenberufliche Tätigkeit ansehen und mich beim Steuerberater oder Finanzamtmitarbeiter meines Vertrauens über die maximale Höhe des Freibetrags für Studenten informieren.
    Die Fachkräfte können Jana schließlich auch für den Fall „Was wäre wenn…“ (Gewerbe im großen Stil oder als Kleinunternehmer, Freiberuflich oder Künstler inkl. Künstlersozialkasse) eintritt entsprechend beraten. So war damals meine Vorgehensweise. Dadurch konnte ich mir die Vor- und Nachteile der einzelnen Bereiche besser erschließen.
    Die Kosten für eine Anmeldung als Gewerbe sind übrigens von Ort zu Ort unterschiedlich. Ich musste z.B. etwas weniger als Angela zahlen, habe aber die Anmeldung und das Aufüllen des Gewerscheins zusammen mit der Mitarbeiterin des Gewerbeamtes gemacht und nicht online.
    Ebenso unterschiedlich scheint die Vorgehensweise der Berufsgenossenschaft zu sein – aber die Genossenschaft ist ein ganz anderes Thema.

  10. @ Harald: Das hast Du etwas verwechselt. Urheberrechte sind in Deutschland unveräußerlich, daher werden Nutzungsrechte verkauft. Aber selbstverständlich kann man auch Fotoabzüge verkaufen. Sehr viele Fotografen machen das.

    Noch einmal mein Rat: Verlasst Euch nicht auf Halbwissen, das ihr aus Foto-Foren oder woher auch immer bekommt habt. Lasst Euch von Leuten beraten, die sich damit auskennen: Anwälte und Steuerberater zum Beispiel.

    Gruß Michael

  11. ok, Roger meinte Fotoabzüge. Dann leuchtet mir sein Argument bzw. das des Künstlers schon eher ein. Andererseits werden heute viele Auftragsbilder nur noch für Firmenwebseiten gemacht und dann gibts ja auch keine Fotoabzüge, sondern nur Bilddateien und Nutzungsrechte. Vermutlich ist die Frage nach dem Auftraggeber also eher der Schlüssel.

  12. ich habe anfang des jahres ungefähr das gleiche durchgemacht und berichte einfach mal ein bisschen. (Das ist keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern nur dinge die mir so (z.B. vom Steuerberater) erklärt wurden. Irrtum vorbehalten)

    Wie hier schon gesagt wurde, hängt die Frage Gewerbe oder nicht Gewerbe davon ab was man macht. Wenn man „Frei“ arbeitet, also auf eigenes Risiko Fotos macht und die dann als Kunstwerke oder über Agenturen verkauft braucht man kein Gewerbe anmelden. Nimmt man Aufträge an, ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Dafür reicht auch schon ein einziger Auftrag im Jahr, es gibt also keine Freigrenze oder so.

    So oder so braucht man eine Steuernummer um Rechnungen ausstellen zu können. Egal ob man sich von der Umsatzsteuer Befreit oder nicht (Kleinunternehmer). Wer schon mal eine Steuererklärung gemacht hat hat aber sowieso eine Steuernummer, die man auch auf den Rechnungen angeben kann. Wenn man international tätig ist, ist eine Umsatzsteuer Id Nr erforderlich. Auch sonst finde ich persönlich, dass eine Ust-Id-Nr. irgendwie Professioneller aussieht.

    Zur Kleinunternehmerregelung: ich finde es für Fotografen igentlich nicht sinnvoll Kleinunternehmer zu sein. Der buchhalterische Mehraufwand wenn man Ust. Abführen muss ist gering, dafür wird man erheblich attraktiver für Firmen, da diese dann wiederum die Steuern absetzen können. Außerdem stehen besonders in der Anfangszeit des Fotografenseins viele kostspielige investitionen an, wo man eigentlich nicht lange überlegen muss, ob es sinnvoll ist 19% mehr oder weniger bezahlen zu müssen.

    Zurück zur Gewerbeanmeldung: Die Kosten der Gewerbeanmeldung variieren von Bundesland zu Bundesland – oder vielleicht sogar von Gemeinde zu Gemeinde, sind aber insgesamt nicht so hoch und die Anmeldung ist schnell gemacht. Zumindest bei mir kam aber parallel noch die eintragung in die Liste zulassungsfreier Handwerke hinzu, die mit 215€ nicht ganz so billig war.

    Ich weiß nicht, ob es bei allen Handwerkskammern so ist, zumindest in Hamburg ist das erste Kalenderjahr (!) der Mitgliedschaft kostenlos. Wenn es jetzt also um die Anmeldung geht auf jeden fall noch bis Januar warten, dann ist das ganze Jahr 2014 umsonst. Jetzt anmelden ist echt blöd, dann währ nämlich nur noch der Dezember umsonst.

    Soweit zu meinen Erfahrungen bezüglich Gewerbe/Freiberuf/Steuer. Ich hoffe etwas geholfen und nicht noch mehr verwirrt zu haben.

  13. Noch ein kleiner Nachtrag zur Künstlersozialkasse (KSK)

    Zunächst handelt es sich dabei um eine mysteriöse organisation von der man mehr schlechtes als gutes hört und es Geschichten von Zwangsmitgliedschaften und horenden Nachforderungen gibt.

    Ich war auf einer Veranstaltung der Handwerkskammerzum Thema KSK wo zumindest mir die „Angst“ vor der „bösen KSK“ genommen wurde. (Um den Bogen zum eigentlichen Thema zu schlagen: Die Handwerkskammern bieten regelmäßig solche Veranstaltungen über die man an informationen kommt, die man sonst nicht so leicht erfährt)

    Die KSK bietet künstlern eine günstige Kranken- und Sozialversicherung an, wobei die Beiträge zu einem Teil vom Künstler und zum anderen Teil von den Kunstverwertern getragen werden. Dabei ist die KSK übrigens keine eigene Krankenkasse sondern bezahlt nur die Beiträge für die Krankenkasse deiner wahl.

    Wo die KSK „zuschlägt“ und wo es „horende nachforderungen“ gibt ist bei den Kunstverwertern, die ihre Umsätze der KSK melden müssen, es aber eben meistens nicht machen. Verwerter ist dabei wer REGRLMÄßIG künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, also z.B. Agenturen. Wer mal einen Fotografen beauftragt oder ein gedrucktes Bild kauft, also die normalen Kunden eines Fotografen, müssen keinen Beitrag an die KSK zahlen. Als Fotograf muss man also i.d.R. keine Angst vor der KSK haben, ganz im Gegenteil es lohnt sich sehr.

    Nur wenn man als Fotograf selber regelmäßig Künstler beauftragt, z.B. Visagisten oder Fotoassistenten, wird man selber zum Verwerter und muss dann auch Beiträge zahlen.

  14. Das Thema Selbständigkeit bietet viel Stoff zum Schreiben. Ich habe etliche Foren durchgestöbert, gelesen und gefragt. Meine Schlussfolgerungen schreib ich hier mal auf.

    1. Nebenerwerb oder Vollerwerb

    Es gibt keine Selbständigkeit im Nebenerwerb. Die Höhe der Einnahmen bestimmen die Veranlagung. Z.B.: Bezieht man das höhere Einkommen aus seiner Anstellung (nichtselbständige Tätigkeit), ist man darüber sozialversicherungspflichtig. Das Einkommen aus der selbständigen Arbeit wird in der Einkommenssteuer berücksichtigt. Umgekehrt müsstest Du Dich selber versichern.

    Hier erfährst Ihr mehr: http://www.gruenderlexikon.de/ebooks/nebengewerbe-kleingewerbe-und-nebentaetigkeit

    2. Selbständig oder Freiberuflich?
    – Art der Tätigkeit:
    selbständig: „handwerklich“ (Hochzeiten, Portraits, Auftragsarbeiten halt)
    freiberuflich: Journalistische Fotografie, Kunst (siehe Peters Antwort oben)
    – Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung
    selbständig: gesetzlich oder rivate Kassen
    freiberuflich: idR Künstlersozialkasse
    – Zusätzliche Kosten
    selbständig: Meldepflichtig bei der Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft
    Erträge werden versteuert in der Gewerbesteuer (hoher Freibetrag), Einkommenssteuer
    freiberuflich: nicht meldepflichtig bei den beiden Institutionen
    Keine Gewerbesteuer, nur Einkommenssteuer

    Um sämtliche Fotoaufträge abwickeln zu können, habe ich die Selbständigkeit gewählt. Gewerbesteuer zahle ich noch nicht, da meine Einnahmen (abzüglich sämtlicher Ausgaben) unter der Freigrenze bleiben.

    3. Amtswege
    Der erste Gang führt ins Rathaus zum Gewerbeamt Deiner Kommune.
    Die Gewerbeanmeldung kostet ca. 20-30,-€. Eigentlich werden IHK bzw. Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft automatisch informiert. Bei mir war das nicht der Fall.
    Die Eintragung in der Handwerksrolle ist bei handwerklicher Arbeit notwendig und setzt als Fotograf keinen Meister mehr voraus.
    Kosten: Eintragungsgebühr ca. 75,-€ einmalig; Jahresbeitrag: 163,-€ (Mecklenburg-Vorpommern)

    Berufsgenossenschaft für Fotografen:
    Berufsgenossenschaft ETEM
    Bereich Druck und Papierverarbeitung
    Rheinstr. 6-8
    65185 Wiesbaden
    Telefon 0221 3778-1802

    Die Mitgliedschaft ist Pflicht. Wenn Du selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (800 Stunden) (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeitest, kannst Du auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden, hast aber auch keinen Anspruch auf Leistungen im Schadensfall. Bei mir lag das Formular gleich bei.
    Der Beitrag liegt aber ansonsten bei ca. 263,00€ / Jahr.

    An dieser Stelle sei noch mal an die bereits oben erwähnten Sozialversicherungen erinnert.

    4. freiwillige Versicherung
    Sehr empfehlenswert ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung!!!! Stolpert ein Kunde über ein Kabel bzw. verletzt sich aufgrund Deiner Fotoanweisungen haftest Du. Diese Summen gehen schnell ins Unbezahlbare. Bist Du nur in Teilzeit selbständiger Fotograf zeigen sich Versicherungen manchmal kulant indem eine bestehende Privathaftpflicht erweitert wird (Aufpreis individuell 75,00-100,00€ bei mir)

    5. Kleinunternehmerregelung ja/nein?
    Diese Fragestellung hängt damit zusammen, ob man die Mwst. auf seinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen möchte oder nicht.
    Umsatzsteuerpflichtig: Von gekauften Waren und Dienstleistungen kannst Du Dir vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstatten lassen (meist 19%, evtl. auch 7%, z.B. Bücher)
    Im Gegenzug muss Du aber auf von Dir berechnete Leistungen Mwst. abführen an das Finanzamt.
    Beispiel. Kaufst Du eine Kamera für 2699,-€ bei Amazon, bekommst Du 512,81€ vom Finanzamt erstattet. Die Kamera kostet Dich nur noch 2186,19.
    Wenn Du bei Deiner Kalkulation einen Stundensatz von 100,-€ benötigst, berechnest Du dem Kunden 119,00€ und führst 19,00€ an das Finanzamt Mwst. ab. Diese Abrechnung nennt man Ust-Voranmeldung und muss monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen, je nach Umsatzgröße. Ich mache sie einmal im Jahr. Da Du mit Deinem Unternehmen gewinnorientiert arbeitest, wirst Du am Jahresende immer etwas mehr verkauft haben als eingekauft und somit auch Mwst. unterm Strich an das Finanzamt zahlen (diese Gelder einplanen und nicht vorher schon ausgeben, sie gehören ja dem Finanzamt)
    Zum kompliziert? Variante 2
    Wenn Dein Umsatz im Jahr unter 17500,-€ ist, kannst Du eine Kleinunternehmerregelung beantragen und führst keine Mwst. ab, kannst aber auch keine mehr beziehen.
    Die Kamera kostet dann doch wieder 2699,-€ in der Anschaffung. Dein Stundenlohn in Höhe von 119,00€ verbleibt dafür komplett bei Dir (kompensiert die nicht absetzbare Umsatzsteuer). Für einen privaten Kunden ändert sich der Preis augenscheinlich nicht. Ein gewerblicher Kunde zahlt aber 19,00€ mehr, da er ja die Umsatzsteuer nicht ziehen kann.

    Variante 2 ?PRO ist einfacher, Wechsel möglich
    CONTRA bei überwiegend gewerblicher Kundschaft nachteilig

    6. Steuererklärung
    Statt einer Lohnsteuererklärung wird jetzt Einkommensteuererklärung ausgefüllt, alles ziemlich ähnlich. Zusätzliche Bögen werden Dir vom Finanzamt zugeschickt, z.B. Einnahmen-Überschuß-Rechnung.
    Ich nutze die Software Taxman vonHauffe (kostet im Update pro Jahr ca. 30,-€).

    7. Software für die kleine Buchhaltung
    Rechnungen erstelle ich mit der kostenlosen Warenwirtschafsanwendung JTL-Wawi (http://www.jtl-software.de/Warenwirtschaft-JTL-Wawi).
    Meine Eingangsrechnungen erfasse ich mit Easy Cash & Tax (http://www.easyct.de/news.php). Das Tool erstellt auch die Umsatzsteuervoanmeldung. Easy Cash & Tax hat ein Importmodul für die JTL Wawi. So kannst Du auch die Einnahmen-Überschußrechnung erstellen.

    Sicherlich nicht fehlerfrei, aber nach Besten Wissen und Gewissen.

    Gruß
    Rainer

  15. Hallo Zusammen,

    ich will auch in diese „Szene“ einsteigen und habe hier seeehr viele nützliche Infos erhalten! Und alles gesammelt in einem Forum 😀 trotz allem werde ich mich noch zusätzlich an einen Steuerberater etc wenden. Aber die Tipps sind sehr hilfreich. Ich will die Fotografie auch erstmal nebenberuflich machen und schauen, wie es sich entwickelt.

    LG Nick

  16. Servus an alle,

    bei einer Gewerbeanmeldung muss man sich ja bei der Handwerkskammer eintragen lassen, und wie schaut es dann mir der Industrie/Handelskammer aus? Ist es auch eine Pflicht sich bei denen eintragen zu lassen?

    schöne Grüße
    Thomas

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