Das ist ein Beitrag im Rahmen von “Fragen an FOTOGRAFR”.
Marco schreibt mir:
Vor ca. einem halben Jahr kam eine Dame zu mir ins Studio. Sie wollte einen Fotografen für den 80.Geburtstag ihres Vaters. Gebucht wurde ich für eine Reportage von 19:00 – 01:00Uhr. Der Termin wurde fest gemacht und im Terminplaner eingetragen. Eine Woche vor Termin bekam ich eine E-Mail mit dem Inhalt, dass Sie den Termin leider absagen muss, da Ihre Kollegen das fotografieren übernehmen. Ich muss sagen das mich sowas ärgert, denn in der zwischenzeit musste ich eine Hochzeit wegen diesem Termins absagen!
Soetwas ist mir nicht zum ersten mal passiert! Da wird ein Termin gebucht und kurz davor wird dieser storniert, zum Teil mit wahnwitzigen begründungen! Mich würde mal Interessieren wie es andere Fotografen in so einem Fall handhaben. Macht es Sinn einen Punkt in den AGBs zu haben, der besagt, dass bei kurzfristiger Absage xy Prozent Honorar bezahlt werden muss? Oder ist das einfach nur persönliches Pech?
Danke Dir, Marco, für Deine Frage.
Das ist eine Situation, die ärgerlich ist, und die sicher jeder Fotograf schon erlebt hat. In meinen Augen sollte man sich dann fragen, welcher Schaden entstanden ist.
Gerade bei Hochzeitsfotografen ist eine kurzfristige Absage immer mit einem Einnahmeausfall gleichzusetzen, denn man hat sich den Termin ja freigehalten und man wird ihn in aller Regel nicht neu vergeben können. Das ist bei einer zu erwartenden Einnahme von vielleicht mehreren Tausend Euro ein Schaden, der in irgendeiner Form ausgeglichen werden sollte. Daher verlangen viele Hochzeitsfotografen eine Anzahlung (z.B. 30 Prozent der Rechnungssumme), die bei einer kurzfristigen Absage einbehalten wird.
Deutlich geringer ist der Schaden, wenn ein Kunde zu einem kleinen Fotoshooting nicht kommt, das vielleicht 150 Euro Umsatz gebracht hätte. Und wenn der Kunde nicht kommt, kann man ja auch einmal das Fotostudio aufräumen oder sich sonst im Studio nützlich machen.
Ich für meinen Fall verlange für alle Privatkunden-Fotoshootings eine verbindliche Anmeldung mit Angabe der vollständigen Kundenadresse und weise in meiner Terminbestätigung darauf hin, dass bei einer Absage, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin stattfindet, meine Auslagen ersetzt werden müssen. In all den Jahren habe ich diese Option erst ein einziges mal ziehen müssen. Ein ganz wesentlicher Faktor dabei ist, dass ich auf Angabe der vollständigen Kundenadresse bestehe. Durch die Angabe ihrer Adresse wird den Kunden deutlich, dass die Anmeldung verbindlich ist und die Hemmschwelle, einfach den Termin platzen zu lassen, ist hoch. Früher war ich teilweise mit einer eMail-Adresse oder einer Handynummer zufrieden und da kam es regelmäßig vor, dass Kunden nicht erschienen sind.
Für Business-Kunden haben ich einen entsprechenden Passus in meinen AGB und lasse mir mein Angebot unterschrieben zurückfaxen.
Wie ist das bei Euch? Passiert Euch das gelegentlich, dass Kunden nicht erscheinen? Und wenn ja, was macht ihr dann?
Hallo erstmal 🙂
ich handhabe das in zwischen so, dass ich mich bei kleineren Shootings mit Privatkunden vorab bezahlen lassen und bei größeren Projekten, wie Hochzeiten oder kommerziellen Shootings, geht bei mir nichts ohne Werkvertrag.
Liebe Grüße
Nadja
Tja, das kenne ich auch und ich habe dazu eindeutige Aussagen in meinen AGB’s.
Das hat schon mal dazu geführt, dass eine Frau, der es “plötzlich” nicht mehr so gut ging, ihren Mann geschickt hat damit die Anzahlung nicht verfällt, der war dann so zufrieden, dass er gleich noch ein Paarshooting gebucht hat.
Also, ich lasse mir mindestens 50 % des Honorars bei der Terminierung anzahlen.
Wenn jedoch ein Kunde mit ein Foto mailt auf dem ich seinen Ausschlag sehen kann, dann bin ich bereit der Termin zu verschieben, oder wenn, bei einem Termin für ein Newbornshooting die Mutter eine Brustentzündung bekommt, verschiebe ich den Termin, doch, wenn das Paar ein Paket gekauft hat und aus den kalkulierten 2 Terminen dann drei werden, erlaube ich mir eine weitere Rechnung zu stellen.
Es ist nicht so einfach und ich hoffe, ich habe ein Gefühl dafür entwickelt und ja, bei der Terminierung die gesamte Adresse aufzuschreiben ist verpflichtender als nur den Namen aufzuschreiben, für den Kunden.
Als Antwort ein Auszug aus dem Vertrag, den ich mit jedem Kunden abschließe.
“Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Die Vorauszahlung wird nicht erstattet.
Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet die Auftraggeberin auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Falle jedoch dringend um einen Ersatzfotografen.”
Wichtig ist m.E. auch die umgekehrte Absicherung um ggf. Forderungen zu vermeiden, denn auch der Fotograf kann mal ausfallen.
Die Höhe der verlangten Vorauszahlung richtet sich nach dem Auftragsvolumen.
Das gehört ganz klar in die AGB. Außerdem wird immer bei verbindlicher Buchung eine Anzahlung fällig. Wer einmal so ein Problem hatte …
Beispiel:
5. Sollte eine Auftragsproduktion (z.B. Hochzeitsreportage) bis vier Monate vor dem vereinbarten Termin widerrufen werden, so erhält der Fotograf 75% des vereinbarten Honorar. Bei einer früheren Absage erhält er 50% des vereinbarten Honorar.
6. Bei Auftragsbestätigung/verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorar fällig.
Ich verlange in der Regel auch eine Anzahlung und meistens klappt es ja mit den Terminen.
Wenn sich der Kunde ziert, eine Anzahlung zu leisten, ist in der Regel was faul (meine eigene, bittere Erfahrung). Man muß dann ganz schön hinterher sein, wenigstens einen kleinen Ersatz zu bekommen.
Wie hoch ist eure Aufwandentschädigung?
75 % bei vier Monaten Frist halte ich persönlich für viel zu hoch und das bekäme ich auch nie durch.
Zumindest nicht bei einem Shooting, des z.B. 249.00 Euro pauschal kostet.
Gruß Ilona
Meine Freundin ist Fotografin (ich assistiere ihr da schon seit langem, eher als Hobby, aber mit viel Spaß an der Sache) und sie war früher auch etwas zu vertrauenselig, einige Male wurden wir von vermeintlichen Kunden buchstäblich im Regen stehen gelassen. Sie hat aber nach den negativen Erfahrungen daraus gelernt und nun ebenfalls die passenden Entschädigungsklauseln in ihren AGBs. Den genauen Betrag regelt sie dann im Vertrag – bei größeren Anlässen werden üblicherweise 30 bis 50 Prozent angezahlt, ansonsten gewichtet sie eventuelle Entschädigungen nach dem zu erwartenden Aufwand.
Bei höherer Gewalt etc. würde ich das ganze versuchen auf Kulanz zu regeln, immerhin kann immer mal was dazwischenkommen. So verbaut man sich auch nicht die Option, den Kunden vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch zufriedenzustellen und Folgeaufträge zu bekommen.
Die Berücksichtigung höherer Gewalt als zulässige Verhinderungsgründe halte ich für maßvoll, so praktiziere ich es auch.
Unbenommen der immer empfehlenswerten vertraglichen Klärung und Absicherung bin ich mir in Hinblick auf die juristische Stichhaltigkeit eines Ausfallhonorars nicht so ganz sicher – ich meine, es so verstanden zu haben, daß Dienst- und Werkverträge (ob wir dem Kunden also das Bemühen oder das Ergebnis schulden) im Streifall unterschiedlich gewürdigt werden.
Thomas
Die Frage ist doch gesetzlich eindeutig gergelt. Terminabsage durch den Kunden nach Auftragsbestätigung ist eine Kündigung des Werkvertrags, die nach 648 BGB zwar möglich ist, jedoch nur unter Fortbestand des vollen (!) Vergütungsanspruchs des Fotografen. Anzurechnen sind lediglich die durch Nichtausführung des Auftrags ersparten Aufwendungen (zB entfallene Fahrtkosten zur Location) und ein evtl anderweitiger Verdient durch ein anderes Shooting an dem (durch Absage) freigewordenen Termin.