Das ist ein Beitrag aus der Reihe „Fragen an FOTOGRAFR“.
Michael fragt mich
Hallo Michael,
ich habe eine rechtliche Frage und hoffe Du kannst mir weiterhelfen.
Ich bin hauptsächlich als Fotograf für Hochzeitsreportagen unterwegs. Dabei musste ich dieses Jahr krankheitsbedingt einen Auftrag einem befreundeten Fotografen anvertrauen.
Daher rührt nun meine Überlegung, wenn eine Verhinderung meinerseits kurzfristig nichts anderes zulässt als den Auftrag des Hochzeitspaares nicht bedienen zu können, könnten daraus resultierend Schadensersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden. Ich schließe im Voraus der Hochzeit immer einen für beide Seiten verbindlichen Vertrag ab.
Hast Du solch eine Erfahrung selbst gemacht und wie konntest Du das Problem lösen? Oder kennst Du eine Versicherung die in solch einem Fall einspringt?
Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort.
Danke für Deine Frage, Michael.
Rechtliche Fragen kann ich hier nur sehr eingeschränkt beantworten, da ich kein Anwalt bin und mir die nötigen Kenntnisse fehlen. Aber ich kann meine Sicht als Fotograf schildern.
Wenn ich eine Verpflichtung eingehe, ein Shooting durchzuführen, dann sollte ich mich auch daran halten.
Während ein Bewerbungsfoto-Shooting oder ein anderes privates Shooting ohne große Probleme bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung des Fotografen verschoben werden kann, sieht es bei einem Hochzeits-Fotoshooting schon ganz anders aus. Hier muss ich als Dienstleister vorausplanen: Ich brauche eine Telefonliste von Fotografen, die ich kurzfristig anrufen kann mit der Bitte, einzuspringen. Das bin ich meinem Brautpaar ganz einfach schuldig. Und ich habe in der Regel ohnehin einen zweiten Fotografen, mit ich das Shooting gemeinsam durchführe, der in der allergrößten Not auch die eine oder andere Kohle aus dem Feuer holt.
All das ist mit ein Grund dafür, warum Hochzeits-Fotoshootings teurer sein müssen als normale Shootings. Das ist keineswegs Abzocke, wie manche Kunden vermuten, sondern einfach der besonderen Umstände geschuldet.
Ob Du Dich vertraglich oder durch Gestaltung Deiner AGB gegen eventuelle Schadenersatzforderungen absichern kannst, solltest Du mit einem Anwalt besprechen. Und ob eine Berufshaftpflichtversicherung eine eventuelle Schadensersatzforderung begleicht, weiß ich nicht. Ich kann Dir nur raten, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht so weit kommt. Eine gute Kooperation mit anderen ortsansässigen Fotografen ist da sicher nicht der schlechteste Weg.
Als Bräutigam wäre mir persönlich viel wichtiger, dass ich sehe, wenn sich der erkrankte Fotograf intensiv um Ersatz kümmert, als wenn ich in seinen Vertragsbedingungen nachschlagen müsste, ob ich denn jetzt ein paar Tausend Euro Schadensersatz einfordern kann.
Aber in der Praxis wird natürlich beides erforderlich sein: Die eigenen Vertragsbedingungen und AGB sollten sinnvoll formuliert sein und man sollte alles dafür tun, den Erwartungen der Kunden zu entsprechen. Auch und ganz besonders, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten.
Vielleicht sind unter meinen Lesern Leute, die die Frage von Michael noch konkreter beantworten können? Oder die entsprechende Erfahrungen gemacht haben? Ich freue mich über jeden Kommentar.
