Namensnennung des Fotografen / Urhebernachweis

28. Juli 2011Januar 17th, 20164 Kommentare

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StefanM

Hi, ich bin immer ein wenig unsicher, wie es mit der Nennung meines Namens als Fotograf bei einer Veröffentlichung aussieht. Rechtlich gesehen habe ich wohl ein Anrecht darauf, in der Praxis lässt sich das aber selten durchsezten. Einigen Kunden machen es freiwillig, andere reagieren verständnislos oder ärgerlich, wenn ich das thema anspreche. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht, besteht ihr drauf oder lasst ihr es einfach laufen?


CrazyHorse

Was die Bilder betrifft, die ich für meinen Arbeitgeber erstelle, beruht es in der Regel auf Gegenseitigkeit. Wenn ich Bilder von Objekten veröffentliche, in denen sich unsere Produkte befinden, nenne ich ich in der Regel den Namen des Unternehmens bzw. der Institution, die sich im Gebäude befindet und meistens auch die Planer bzw. die Architekten, sofern diese mir bekannt sind. Im Gegenzug wird unser Firmenname genannt, wenn unsere Kunden bzw. die Planer oder Architekten die Bilder veröffentlichen, die sie von uns bekommen. Das machen zwar nicht alle, aber ich klopfe denen nicht groß auf die Fnger, da das manchmal eine heikle Angehelegenheit ist. Vor allem bei Projekten, die, sage ich mal so, etwas schwierig verlaufen sind. Das kommt leider immer wieder mal vor, daher stellen wir unsere Ansprüche etwas hinten an.

Bei meinen privaten Bildern, die bisher veröffentlicht wurden, gab es bisher kaum Probleme. Das lief bisher meistens über Leute ab, zu denen ich gute Beziehungen habe und da war es auch immer selbstverständlich meinen Namen zu nennen.

Gruß Matthias


cbp

Hallo Stefan,
die Nennung des Urhebernachweises steht mit der Rechtevergabe im Zusammenhang. Allerdings sehe ich das zum einen als ein geben und nehmen, zum anderen sollte man nur zu einem gesunden maß auf sein Recht bestehen. Ich finde es verhältnismäßig einfach einen Mittelweg zu gehen.


Christian Ahrens

Hallo,

was genau meinst Du mit einer „Veröffentlichung“ – im weitesten Sinne einen journalistischen Kontext (Zeitschriften, Websites usw.) oder eher auf Werbeträgern wie Flyer / Broschüren usw.?

Wenn letzteres der Fall ist, ist eine Nennung des Fotografen eher unüblich, da ja der Kunde selbst im Mittelpunkt steht und mit Deinen Fotos für den Kunden geworben werden soll und nicht für den Fotografen.

Im Presseumfeld ist die Nennung des Fotografen bei seriösen Blättern Pflicht und eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, es sei denn, es handelt sich um eigentlich im Kunden-Auftrag entstandene PR-Fotos. Dann schreiben viele Redaktionen auch etwas anderes dazu, z.B. „Privat“ oder den Namen des Kundens.

Was sind das denn für Leute, die auf Dein Ansinnen eher unverständig reagieren?

VG
Christian

http://www.christianahrens.de


Omori

Hallo,

ich lege Wert darauf, dass ich als Urheber genannt werde. Nicht aus Eitelkeit, sondern wg. dem nicht zu unterschätzenden Werbeeffekt.

Allerdings habe auch ich erlebt, dass die meisten Kunden das nicht so gerne machen, insbesondere im Werbe-Umfeld. Ich finde, es würde einer Firma kein Zacken aus der Krone brechen, wenn sie im „Kleingedruckten“ einer Werbebroschüre den Namen des Fotografen nennen würde. Und Du hast Recht, man hat als Fotograf gemäß Urhebergesetz sogar ein Recht darauf. Am besten ist es aber, wenn man sich mit seinem Kunden bereits im Vorfeld darüber verständigt. Wenn dann klar ist, dass kein Name genannt werden soll oder kann, steht es einem ja frei, bei der Preisgestaltung ein wenig nachzubessern …

Gruß Michael


CrazyHorse

Bei Flyern oder kleineren Broschüren ist es üblich, dass die Fotografen nicht genannt werden. Damit habe ich auch kein Problem. In Katalogen oder umfangreicheren Broschüren ist meistens ein Impressum vorhanden. Dort steht auch in der Regel drin, von wem die Fotos sind. Jedenfalls handhaben wir das so.

Gruß Matthias


fotorob

Durch die zunehmende Verwendung von Stockfotografie gewöhnen sich die Leute leider dran, immer öfter keine Namen nennen zu müssen, was durch die Agenturverträge meist auch rechtlich abgesichert ist. Aber sobald eine Möglichkeit besteht, den Namen neben das Foto zu setzen, nehme ich die auch wahr.

Lg, Robert


nitrox21

ich würde sagen, es kommt immer drauf an….

bei mehrseitigen broschüren, manchen flyern oder auf websites ist eine nennung wünschenswert und auch für den auftraggeber im regelfall ok….

bei einzelnen werbeanzeigen oder plakatwänden ist es meistens eher nicht gewünscht, denn wie schon erwähnt wurde… ich werde bezahlt etwas werbliches für den auftraggeber zu erstellen und nicht, um für mich selbst werbung zu machen…

ich würde sagen es ist einzelfall- & verhandlungsabhängig… einen auftrag würde ich deswegen nicht sausen lassen…

lg
mark


Alexander

Hallo zusammen!

Ich finde, daß man als Fotograf durchaus von seinem Recht Gebrauch machen sollte, daß der Urhebervermerk am Foto angebracht wird. Ich denke aber auch, daß man da mit Feingefühl vorgehen sollte. Höflichkeit kann da sicher manchen Skeptiker überzeugen.

In der Praxis hatte ich schon einmal den Fall, daß der Vermerk nicht angebracht worden ist. Ich habe den Kunden höflich darauf hingewiesen, mich aber entschlossen, nicht mit Vehemenz das Einzufordern, im Interesse einer guten Geschäftsbeziehung. Ob das richtig war, wird sich weisen.

Aber ich habe daraus gelernt, und bitte meine Kunden, ein Model-Release zu unterzeichnen, in ein Passus enthalten ist, der genau diese Frage regelt: das Anbringen des Urhebervermerkes. Bisher hat keiner meiner Kunden Probleme damit gesehen, sie haben es akzeptiert.

Bei Auftragsarbeiten für Firmen mag es vielleicht anders sein, aber ich würde auf alle Fälle eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben lassen.

Mit freundlichem Gruß,

Alexander

Über Michael Omori

Nach vielen Jahren als Berufsfotograf arbeite ich heute als Mentor und Coach für kreative Unternehmer. Mehr über mich

4 Kommentare

  • Daniel sagt:

    Hallo zusammen,

    die Geschichte betrifft mich und ein paar befreundeten Fotografen. Wir shooten munter mit Models aus der Region auf TfP Basis. Vertraglich steht drin, dass die Fotos nicht kommerziell genutzt werden dürfen und die Fotografen namentlich genannt werden müssen.

    Auch steht drin, daß Fotos kommerziell nur in Absprache und evtl. mit einer Honorarbeteiligung abzugelten sind.

    Was oft passiert: Die Models stellen die Fotos an Event/Modelagenturen zur Verfügung und diese wiederum veröffentlichen diese Fotos. Also ist das nun eine kommerzielle Nutzung – oder gibt es Agenturen, die kostenlos vermitteln und dennoch für Webspace + Administration blechen? Ich meine eher weniger.

    Da ich a) nicht von den Models oder der Agentur gefragt wurde, b) nicht genannt werde und c) die Agentur keine Lizenzgebühr bezahlen möchte, beharre ich darauf, dass die Fotos da wegkommen. Erst *dann* lesen die verärgerten oder erstaunten Models ihre Verträge genauer durch..

    Letztlich biete ich ja ein TfP Shoot, damit beide profitieren – das Model kann sich mit den (hoffentlich guten) Fotos *bewerben* & evtl. von einer guten Agentur betreut werden und ich hab wieder eine Referenz mit einem schönen Model – ich verspreche mir auch damit, daß ich für Shootings gebucht werde – eine faire Symbiose. Somit macht jeder Werbung für den anderen – den oben erwähnten Werbeeffekt 😉

    Die Agenturen machen es sich auch leicht und haken nicht nach, ob die Fotorechte übertragbar sind oder nicht (in gewissen Fällen wird das Logo des Fotografen zusätzlich entfernt!). Also unterstelle ich in vielen Fällen Vorsatz – klar, wie komme ich sonst an gute und bearbeitete Fotos meines Models ran, da müsste ich ja selber das Model nochmal fotografieren (lassen) und für den Fotografen + Bearbeitung löhnen…. tsts..

    Jede von mir angesprochene Agentur hat meine Fotos entfernen lassen. Da ich sowieso nicht als Fotograf erwähnt werde, ist mir das auch wurscht.

    Wenn ich für ein Shooting bezahlt würde (die oben erwähnten Auftragsarbeiten) und die Fotos kommerziell genutzt würden, dann wäre mir die Nennung meiner Person relativ egal.

  • Hallo Daniel,

    Ja, das Problem kenne ich.
    Die Modelagenturen wollen den Anschein erwecken, dass sie selber für die Fotos gesorgt haben und haben daher keine Lust, einen Urhebernachweis anzubringen.
    Und weder Modelagentur noch Model sehen ein, den Fotografen für ein Shooting zu bezahlen.

    Darüber kann man denken, wie man will, wenn aber unterschriebene Verträge missachtet werden und sogar das Logo des Fotografen wegretuschiert wird, hört der Spaß auf. Ich finde gut, dass Du auf Entfernung der Bilder gedrängt hast.

    Gruß Michael

  • Hendrik sagt:

    Auf der nächsten Stufe macht es dann aber wieder Sinn, mit Agenturen zusammen zu arbeiten.
    Wenn du nämlich mal nicht mehr die häufig unzuverlässigen Wald- und Wiesenmädels aus dem Internet für ein Testshooting möchtest, sondern bei einer Agentur nach Models anfragst, bei denen du davon ausgehen kannst, dass die auch kommen und ihren Job ernst meinen.

    Dann bekommst du auch Material, das dich als Fotograf weiterbringt und bist dafür gerne bereit, dem Model und der Agentur deine Bilder zu überlassen.

    So wie du es oben beschreibst, sind die Models nicht mehr auf dem passenden Niveau und müssten eigentlich für das Shooting bezahlen.

    Nach meiner Erfahrung gibt es aber kaum einen Markt für bezahlte Testshootings. Models und Fotografen können sich nicht auf Dauer gegenseitig bezahlen, sondern da muss dann mal ein echter Werbekunde her, der mit den Fotos seine Produkte verkauft.

  • Ja, das hast Du schon Recht, Hendrik.

    Es ist nur leider oft so, dass die Ansichten darüber, wer wem einen Gefallen tut, weit auseinander gehen. ( „… der Fotograf kann froh sein, dass …..“ , “ … das Model kann froh sein, dass ….“)

    Daher ist es eben so wichtig, VOR dem Shooting zu vereinbaren, auf welcher Basis man miteinander arbeiten möchte. Und wenn diese Vereinbarungen nachher einfach ignoriert werden, dann darf der jeweils Benachteiligte (das kannn sowohl Fotograf als auch Model sein) zu Recht sauer sein und auf Einhaltung der Vereinbarung drängen.

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