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Buy Out für Veröffentlichungsrechte an Fotos – Ja oder nein?


Michi

Hallo,

ich mache vor allem kleinere Aufträge für mittelständische Firmen hier in der Region. Das Honorar liegt meist bei 400 – 800 Euro, wenn das Shooting ca. 2 – 4 Stunden dauert.
Meine Frage: Bei diesem Preis gebe ich unbeschränkte Verwertungsrechte inklusive.
Ich weiß, dass viele andere Fotografen davor zurückschrecken und nur genau definierte Veröffentlichungsrechte in Preis enthalten haben. Jede weitere Nutzung oder Nutzung über einen vereinbarten Zeitrahmen hinaus wird dann zusätzlich berechnet.
Meine Frage: Wie handhabt Ihr das? Wo seht ihr die Vorteile und die Nachteile beider Wege?

Merci
Michi



Tunnelrat

Buyout – nie. Es sei denn, das Honorar ist fürstlich. Es kommt immer das Argument vom Kunden, das Fotograf B das nicht so machen würde. Aber der Kunde vergisst, dass Fotograf A und B auch miteinander reden.

Ich habe eine Preisstruktur mit verschiedenen Nutzungsrechte-Paketen und biete dem Kunden bei einer Anfrage auch direkt immer mehrere Pakete an. Dann kann er sich frei entscheiden.


Frank M.

Ich schränke die Nutzungsrechte immer auf das ein, was aktuell gefragt ist (z.B. Nutzung für Firmenflyer und Website). Und das ganze auf 2 Jahre begrenzt. Nach meiner Erfahrung ist das branchenüblich und auch gut zu argumentieren


Tunnelrat

Frank, ich mache immer wieder die Erfahrung, dass eingeschränkte Nutzung eben nicht gut zu argumentieren ist, da viele Kollegen einen Buy-Out für fast nichts anbieten.

Und wie sieht es mit Deinen Preisen aus? Beispiel: 2 Shootings mit gleichem Aufwand, aber 2 doch sehr unterschiedliche Mengen an geforderten Nutzungsrechten. Zahlen bei Dir beide Kunden gleich viel?



Frank M.

Der direkte Vergleich ist natürlich schwierig. Ich mache das so, dass ich den gewünschten Nuztungszweck erfrage und dafür ein Angebot abgebe. Fällt dem Kunden dann nach einigen Monaten ein, dass die Bilder so gut sind, dass er sie auch für weitere Zwecke nutzen möchte, dann finde ich es legitim, dass er zusätzlich bezahlt. So wird gute Qualität der Fotos honoriert.
Ich habe einmal erlebt, dass ich ein Fotoshooting für 500 Euro angeboten habe, und dass die Firma die entstandenen Fotos dann jahrelang für Poster, Internet und Produktkataloge in zigtausendfacher Auflage verwendet hat. Ich glaube, die verwenden die heute noch. Sie sind sehr zufrieden und sind für einen „Appel und ein Ei“ an das Material gekommmen.
So einen Fehler macht man nur einmal ….


Michi

Danke vielmals für Eure Denkanstöße!


Piertuch

weist ihr die Kunden schriftlich in der Rechnung auf die begrenzten Rechte hin, oder wie handhabt ihr das?



Tunnelrat

Ich mache das folgendermaßen:

Kunde ruft an. Daraufhin folgt entweder ein Briefing für Fotografen am Telefon oder vor Ort.
Dann weiß ich, was der Kunde will.

Ich erstelle das Angebot. Neben allen Kosten sind dort bereits die Nutzungsrechte schriftlich aufgeführt. Angebot ohne Nutzungsrechte wäre auch sinnfrei, schließlich ist das Angebot Vertragsgrundlage.

Mit der Rechnung erhält der Kunde eine extra Seite mit den Nutzungsrechten und allen notwendigen Hinweisen (auch auf die Möglichkeit, die Lizenz zu erweitern, etc.).

Zusätzlich brenne ich dieses Dokument als pdf mit auf den Datenträger mit den Fotos für den Kunden (auf dem Label der CD/DVD wird auf dieses pdf hingewiesen)

In den Metadaten der Fotos ist in den Feldern Copyright-Hinweise und URL für Copyright-Hinweise eine URL zu dem Nutzungsrechte PDF auf meiner Domain eingetragen. Sollten also die Bilder ohne Papier und einzeln weitergegeben werden, ist jederzeit ersichtlich, welche Rechte wer an diesem Bild hat.

Paranoid? Ich habe das lieber alles wasserdicht. Oft werden die Bilder gerne auch weiter gegeben und/oder durch Werbeagenturen weiterverarbeitet. Im Falle einer Klage kann ich lückenlos nachweisen, dass nach Markstandards alle Bilder mit den notwendigen Informationen für Nutzungsrechte versehen waren. Wenig Spielraum durch Ausschluß aller Eventualitäten für den Richter heißt maximalen Erfolg im Falle einer Klage.

Niemand kann sagen, er hat von nichts gewusst.


Piertuch

Paranoid? Ganz im Gegenteil sehr seriös und ordentlich. Ich bin da bis jetzt sehr schlampig vorgegangen, merke aber dass ich es unbedingt ändern muss und werde mir deine Vorgehensweise an die Stirn schreiben.
Bis jetzt habe ich mit meinen Kunden nur mündliche bzw. E-Mail Absprachen gehalten, Rechnung geschrieben, fertig. Ich muss wahrscheinlich erst ein mal auf die Nase fallen um es doch anders zu machen :-))

Gruß
peter


Christian R

Hallo Tunnelrat, ich finde Dein Vorgehen sehr gut und werde das bei mir künftig auch so machen. Die Hinweise in den Metadaten habe ich eh schon immer mit drin, aber die Lizenzvereinbarung mit auf die CD zu brennen – da hätte ich auch selbst schon mal drauf kommen können 🙂

7 Kommentare zu „Buy Out für Veröffentlichungsrechte an Fotos – Ja oder nein?“

  1. Die künstliche Beschneidung der Nutzungsrechte ist das falsche Konzept. Es erinnert an DRM-Konzepte in der Musik- und Filmindustrie. Genauso wie die mächtige Musik- und Filmindustrie mit solchen Konzepten grandios gescheitert ist, werden es auch die Fotografen, die an zwar tradierten aber objektiv willkürlichen und ungerechten Rechtekonzepten festhalten.

    Wenn ich ein Shooting mache, dann kalkuliere ich das so, dass nach einer vernünftigen, betriebwirtschaftlichen Rechnung sämtliche Kosten plus der angestrebte Gewinn vom Kunden bezahlt werden. Welches Recht habe ich da, zukünftig für die bereits vollständig bezahlte Arbeit immer wieder neue Beträge in Rechnung zu stellen, nur weil der Kunde ein bereits bezahltes Foto nun zusätzlich zur Website vielleicht auch in einem Flyer zeigen will?

    Noch schlimmer ist die Praxis, das Privatkunden zusätzliche Abzüge nur gegen etwa 1.000-2.000 Prozent Preisaufschlag zum reinen Abzugpreis beim Fotografen bekommen können. Das ist einfach Wegelagerei. Vor allem vermiest es dem Kunden die Freude an den Fotos. Letztlich scannt er selbst ab und lässt minderwertige Abzüge machen. Überall schwirren dann gruseligste Abzüge meiner eigentlich guten Arbeit herum. Tolle Werbung. Da gebe ich dem Kunden lieber die Originaldateien und dazu gleich noch Tipps, wo und mit welchen Einstellungen er am besten Abzüge bestellt.

  2. Mir ist das zu Altmodisch. Und viel zu schwer zu kontrollieren.
    Ich sehe mich da als Dienstleister. Ich lasse mir meine Zeit bezahlen. Vorbereitung, Shooting, Nachbearbeitung. Evtl noch Reisekosten und Verbrauchsmaterial extra.
    Dann kann der Kunde mit den Bildern machen was er will. Einzige Außnahme: Direkt mit den Bildern Geld verdienen sprich weiterverkaufen.

  3. Was hat es mit „seriös“ zu tun, wenn man wie Fotograf „tunnelrat“ einen großen Aufwand betreibt, um von vorneherein eine gute Ausgangslage für Klagen gegen seine eigenen Kunden zu schaffen? Das ist in meinen Augen das Gegenteil von Seriösität.

    Wie wäre es, wenn man diese Energie und den Aufwand dafür aufwendet, bessere Arbeit zu machen und so von vorneherein lukrativere Aufträge und Kunden zu gewinnen? Kunden die einen so bezahlen, dass man nicht auf fragwürde Einnahmen durch Nachlizensierungen und Klagen angewiesen ist. Es gibt eine große Gruppe an Fotografen, die das schaffen. Die restliche Gruppe lamentiert über Veränderungen des Geschäfts durch Microstock, Bildklau und die schwierige Durchsetzbarkeit maximal kundenunfreundlicher Geschäftsmodelle. Ich wüsste als Kunde auch sehr genau, zu welcher Gruppe von Fotografen ich da gehen würde.

  4. Die Interessen von Fotograf und Kunden bezüglich der Nutzungsrechte sind von Natur aus gegensätzlich. Während der Kunde möglichst günstig an gute Bilder mit flexibler Nutzung kommen möchte, ist es Ziel des Fotografen, möglichst viel und gerne immer wieder an den Bildern zu verdienen. Beide Seiten kann man verstehen. Ein Kompromiss muss gefunden werden. Für welches Lizenzmodel der Fotograf sich letztlich entscheidet, hängt sicherlich auch an der Konkurrenz in seinem Wirkungsgebiet ab und wie andere, ähnlich gute Fotografen es handhaben.

  5. Das Berechnen zusätzlicher Nutzung halte ich nicht für Wegelagerei. Es macht eben einen Unterschied, ob man Fotos zur Nutzung im Intranet macht oder für eine weltweite Plakat-Kampange. Für den Kunden ist der Nutzen im zweiten Fall sehr viel höher, die Verantwortung für den Fotografen ebenso. Daher ist ein unterschielicher Preis gerechtfertigt. Lässt der Kunde angeblich fürs Intranet fotografieren und entscheidet sich später für die Plakate, kann der Fotograf nicht mehr reagieren, wenn er gleich alle rechte abgegeben hat.
    ich finde die Herangehensweise für den Kunden auch positiv: er zahlt nur für den Verwendungszweck. Ist dieser gering, ist auch der Preis kleiner.

  6. Verkaufen : etwas gegen Bezahlung jmdm. als Eigentum übergeben. Punkt.

    Alles andere ist Leasing, Vermietung oder eine andere abweichende Form der Weitergabe.

    Wer also dem Kunden etwas Verkauft, und durch extra Klauseln im Vertag,
    das Eigentumsrecht auf das Verkaufte material einschrängt,
    bewegt sich Rechtlich auf dünnem Eis.

  7. Ich habe mir hier alle Kommentare durch gelesen und denke das von euch kaum einer genau weiß was Buyouts sind und wie diese generell berechnet werden.
    Aber wer von euch gerne seinen Wissenstand auffrischen will kann gerne hier einmal rein schauen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Buy-out_%28Medienindustrie%29#cite_note-19
    Hier geht es eher um die größeren Jobs wo natürlich alles vorab genau besprochen werden muss damit beide Seiten ein gutes Gefühl haben und keine Fragen mehr offen bleiben die unweigerlich kommen werden sollte einer der partein sich ungerecht behandelt fühlt was die Verhältnissmäßigkeit mit einschließt.
    Globalplayers verdienen mit DEINEN Fotos, wenn es um Werbung geht, nicht wenig und danach sollte gerechnet werden.
    Entweder habt ihr eine Representanz die das für euch macht oder ihr könnt allgemeine Formeln nutzen die Natürlich auch abweichen können. Es ist eben nur ein Richtwert.

    Dieser Verteilungsschlüssel ist vergleichbar mit der deutschen durchaus üblichen Regel, welche eine 1:3:5:7 Aufteilung vorschlägt. Zum Beispiel: 1 = Grundhonorar für Deutschland, Buyout für die deutschsprachige EU (Deutschland, Österreich und Schweiz D/A/CH auch DACH genannt) = 3-faches Grundhonorar, 5-faches Grundhonorar für Europa und 7-faches für die „ganze“ Welt.
    Quelle: Wikipedia

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Lieben Gruß

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