Bilderklau / Abmahnung: Wie reagiere ich als Fotograf?

24. November 2010April 10th, 20147 Kommentare

Das ist die Fortsetzung des Gastartikel von Karsten Socher, Fotograf und Bildjournalist aus Kassel. Der erste Teil behandelte die Frage, wie man Bildklau überhaupt feststellt.

Ein Bild wurde ungefragt verwendet, was nun?

Wer eine von ihm angefertigte Aufnahme findet, die ungefragt genutzt wurde, steht immer vor dem Problem, wie er am besten seine Rechte durchsetzt. Wer als Fotograf für eine Agentur arbeitet, hat es da einfach. Er informiert diese, die sich dann um das Problem kümmern werden. Schließlich wollen die auch ihre Prozente an dem Erlös des Verkaufs der Nutzungsrechte an dieser Aufnahme haben.

Wer keine Agentur hinter sich stehen hat, hat es etwas schwer. Viele trauen sich nicht, was zu sagen. Vielleicht weil es ein guter Kunde ist oder man sich nicht sicher ist, was man machen sollte oder geschmeichelt fühlt wegen der Bildbenutzung. Andere sagen, ich spreche die an, weise auf die Lage hin und bitte um die Entfernung. Die nächsten Fotografen rennen gleich zum Rechtsanwalt und beauftragen diesen. Und andere nehmen die Angelegenheit selber in die Hand. Zu der letzteren Gruppe gehöre ich.

Aber gehen wir kurz die einzelnen Optionen durch:

Geschmeichelt fühle ich mich immer, wenn eine Aufnahme von mir verwendet wird. Aber davon kann ich nicht meine Ausrüstung, meine Ausbildung, meine Altersvorsorge, meine Geschäftskredite finanzieren. Wenn es ein guter Kunde ist, würde ich empfehlen, mit diesem darüber zu reden und eine Nachhonorierung zu besprechen. Schließlich will man diesen nicht verlieren, aber er muss auch lernen, die Regeln und Rechte einzuhalten.

Darum zu bitten, eine Aufnahme zu entfernen, würde ich auch nicht, dieses kommt für mich einem Bettel nahe.

Auch wenn ich meine Rechtsanwälte leiden kann und die auch Geld verdienen müssen, würde ich diese im ersten Schritt nicht mit der Vertretung meiner Rechte beauftragen. Einfacher Grund: Ich muss diese vorfinanzieren. Wenn ich auf jemanden stoße, der zahlungsunfähig ist, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Auch wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, man muss seine Selbstbeteiligung bezahlen. Wer dagegen in einem Verband wie Freelens und DJV Mitglied ist, hat vielleicht Glück, dass hier solche Fälle übernommen werden. Ansonsten sollte man gutes Geld keinem schlechten Geld hinter herwerfen. Die einfachste und beste Art ist, das man die Schadensforderung selber formuliert.

Beweise sichern

Bevor es an das Verfassen einer Schadensforderung geht, müssen erst mal die Beweise gesichert werden, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • Screenshot der Webseite (bei Windows ganz einfach die Taste „Print/Druck“ drücken, schon kann man in einem Bildbearbeitungsprogramm das Abbild des Monitors speichern)
  • Webseite abspeichern (geht in den meisten Browsern über „Datei -> Speichern“)
  • Zeugen die unerlaubte Bildverwendung zeigen
  • Weitere Beweise sichern wie zum Beispiel Veröffentlichungen aufheben oder abfotografieren
  • Impressum mit Angaben der Verantwortlichen

Der nächste Schritt ist die Formulierung der Schadensforderung. Darauf geht Karsten Socher im folgenden Teil des Artikels ein.

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7 Kommentare

  • Markus sagt:

    Mit Reden bzw. einem normalen schreiben kommt man meist weiter als mit Rechtlichen- oder anderen Druckmitteln. Oftmals lässt sich eine Lösung finden, wenn nicht läuft am Ende der Anwalt nicht weg 😉

  • Ralf Mack sagt:

    Ich habe bisher gute Erfahrungen damit gemacht, erstmal eine Mail mit den Fakten und der Ankündigung einer Rechnung zu senden und dann die Rechnung zu schicken. Wurde auch in mehreren Fällen dann beglichen.

    Aktuell habe ich aber gerade wieder einen Fall, der sicher nicht so ausgehen wird … das Bild wird in Jordanien veröffentlicht und der Typ hat das auch noch stolz auf Deviantart veröffentlicht, wo es ein Bekannter gesehen hat. Hier hab ich zwar auch reagiert, aber da tut sich sicher nix 🙂

    Guckst Du:
    http://www.facebook.com/profile.php?id=1821259917#!/permalink.php?story_fbid=129369853788692&id=1821259917

  • Daniel sagt:

    Dann bin ich mal gespannt auf den Rest des Artikels!
    Ich weiß von vielen Kollegen, dass diese auch nicht gleich klagen, sondern ersteinmal eine Rechnung an den betroffenen schicken. Im großteil aller Fälle reicht das wohl aus und die Gegenseiteb bezahlt dann für die Nutzung. Je nachdem wie sauer man ist, kann man dabei den Bildwert bis zu 5fach abrechnen, wenn das in den eigenen AGB geschrieben steht (Berechnung bei ungefragter Nutzung). Fehlt die Namensnennung kann auch ohne AGB der doppelte Bildwert abgerechnet werden.

    Aber jetzt bin ich auch ruhig, bin gespannt wie ihr das handhabt!

    lg Daniel

  • Gerhard sagt:

    Zu diesem Thema gibt es ein neueres Urteil eines Oberlandesgerichtes. Das verweigerte dem Fotografen sogar die Kosten der anwaltlichen Vertretung für die Abmahnung.

    Umgekehrt gibt es ein Urteil des Landgerichts München, dass einer Fotoagentur sogar 50 % Aufschlag auf die ohnehin sehr üppige Rechnung für Nutzungsrechte eingeräumt hat.

    Das Kernproblem entsteht dadurch, dass Fotografen oft genug nicht das Urheberrecht als Schutz genießen, sondern lediglich das Leistungsschutzrecht. Das insbesondere dann, wenn es auf der Webseite des Fotografen keine Regelungen für den Verkauf von Bildern gibt. Gibt es diese Regelungen, dann sind sie, vorausgesetzt sie sind einigermaßen angemessen, auch die Richtschnur für einen eventuellen Prozess.

    Mir wurden und werden immer mal wieder Bilder geklaut, meine Reaktion hängt von den Umständen ab. Sehr häufig finde ich meine Bilder als Illustration oder sogar Avatar in irgendeinem Forum. Sie sind am leichtesten zu entdecken, weil hier nicht nur der Klau des Bildes stattfindet, sondern auch noch der strafrechtlich wirksame Traffic Klau, sie werden also von meinem Webserver aus an das Forum betreffende ausgeliefert. Ein Blick in die Log Files meines Webservers und ich habe es auch schon entdeckt.

    Alle übrigen Rechtsverletzungen zu meinen Lasten entdeckte ich höchstens zufällig. Ein vernünftiges Schutzsystem für Bilder gibt es nicht, es gibt mindestens eine Suchmaschinenlösung, Einstiegskosten mehr als Euro 50.000, dabei wird ein Code in ein Bild eingebettet, den die Suchmaschine dieser Firma egal auf welcher Webseite wieder entdeckt und der angeblich nicht zu entfernen ist. Nichts für einen normalen Fotografen, nur geeignet für Bildagenturen, die sich sämtliche Nutzungsrechte vom Fotografen abtreten lassen. Oder mit anderen Worten, in der Praxis haben wir schon längst ein Zweiklassenurheberrecht. In der Juristerei und Gesetzgebung kommt es auch zunehmend.

    Entdecke ich irgendwo Bilder von mir, deren Veröffentlichung ich an dieser Stelle nicht genehmigt habe, sende ich ganz schlicht und ergreifend eine Rechnung, wenn sich die Rechtsverletzung im Inland ereignet. Im Ausland sind mir ohnehin die Hände gebunden, es sei denn, ich schalte im Heimatland der Rechtsverletzung mit ungewissen Ausgang einen Anwalt ein. Finden sich die Fotos in einem Forum, genügt bei Foren im deutschen Sprachraum eine Mail an den Betreiber des Forums und die Sache ist gegessen. Im Ausland, siehe oben. Dann kann ich höchstens noch den Dateinamen der Bilddatei ändern, daraufhin wird es im Forum nicht mehr angezeigt. Einige bösartige Kollegen haben ganz spezielle Fotos, die dann mit diesem Dateinamen stattdessen dort angezeigt werden.

    Geht es nach dem Willen der FDP, werden die Rechte von Fotografen noch mehr ausgehöhlt. Die FDP möchte für die kurzfristige Verwendung von Gerätefotos beispielsweise für eine eBay Versteigerung dem Fotografen überhaupt keine Entschädigung mehr zukommen lassen. Man ist sich dort offensichtlich nicht bewusst, dass die perfekte Ausleuchtung eines beliebigen Gerätes viele Stunden in Anspruch nehmen kann und sehr viel Erfahrung des Fotografen erfordert. Auf der einen Seite Verschärfung des Urheberrechts zu Gunsten der Industrie, auf der anderen Seite die Aushöhlung der Rechte von Fotografen und anderen Urhebern. Eine Tendenz, die es nicht nur bei der FDP gibt, dort ist sie nur ganz besonders ausgeprägt. Man ist sich seitens der FDP wohl auch nicht bewusst, dass alleine die Anfertigung von einem Gerätefoto im Auftrag des Herstellers mehrere tausend Euro Honorar kosten kann. Doch andererseits haben sich die Fotografen in Deutschland das auch selbst zuzuschreiben, haben sie doch lange Zeit den Beruf des Fotografen über Innung geschützt und sich damit selbst zu Handwerkern gemacht. Deshalb auch kein Urheberrecht für Fotografen, von seltenen Ausnahmefällen abgesehen. Es sind Handwerksprodukte und nicht etwa Kunst und etwas originäres.

  • Markus sagt:

    Sehr interessanter Artikel. Ich habe jedoch eine Anmerkung zur Beweissicherung zu machen. Von einem Speichern der Webseite über „Datei -> Speichern“ würde ich dringend abraten, da diese HTML Datei zu leicht zu manipulieren ist. Aus diesem Grund ist eine Zulassung als Beweismittel für mich sehr fraglich.

  • Vision sagt:

    Ein Screenshot ist ebenfalls kein Beweismittel und jederzeit manipulierbar

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