
Das ist ein Gastartikel von Peter Wafler, Konzertfotograf aus Köln.
Steuern
Ein Thema, bei dem viele von vornherein abwinken. Zu kompliziert, zu aufwendig, ein Fall für Fachleute, heisst es da oft. Das stimmt nur teilweise.
Man kann das Thema natürlich komplett einem Steuerberater übergeben oder sich eine Fachkraft suchen, die auch gleich die Buchhaltung mit erledigt. Andererseits kostet das viel Geld und eine Einarbeitung in die wesentlichen Themen rund um die Steuer ist nicht besonders kompliziert. Ich nehme es mit sportlichem Ehrgeiz, die Steuer und Buchhaltungsfragen soweit wie möglich selbst in die Hand zu nehmen. Das spart mir zum einen eine Menge Geld und zum anderen ist es nicht halb so kompliziert wie gedacht. Ganz ohne Unterstützung geht es nicht, man sollte sich unbedingt mit einem Steuerberater zusammensetzen und die wesentlichen Punkte bei Bedarf absprechen, bevor man aus Unkenntnis schwerwiegende Fehler begeht – gerade was die korrekte Buchhaltung betrifft. Bevor wir uns im nächsten Teil der Serie mit der Buchhaltung befassen, schauen wir uns zunächst mal an, welche Steuern anfallen.
Zunächst einmal müssen Einnahmen her, damit wir überhaupt etwas zu versteuern haben. Das funktioniert am besten über Rechnungen. Wie eine Rechnung formal auszusehen hat, sehen wir uns später an. Eine zentrale Frage ist aber immer: Kann oder muss ich auf meinen Rechnungen Mehrwertsteuer (die eigentlich Umsatzsteuer heisst) ausweisen oder nicht? Diese Frage entscheidet sich anhand der Frage, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht. Kleinunternehmer ist, wer im vorigen Geschäftsjahr einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 EUR erwirtschaftet hat und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz erwirtschaften wird. So steht es in §19 des Umsatzsteuergesetzes. Wer Umsätze oberhalb dieser Grenze erwirtschaftet oder nach Absatz 2 des §19 UStG auf die Regelung verzichtet, wird umsatzsteuerpflichtig – das heisst er muss von seinen Kunden die Umsatzsteuer kassieren und an das Finanzamt abführen.
Meiner Ansicht nach entscheidet sich die Frage aber vor allem an der Außenwirkung. Wer Rechnungen schreibt, auf denen der Umsatzsteuerausweis fehlt, wird sich immer wieder mit Fragen seitens der Buchhaltungen konfrontiert sehen. Kaum jemand liest den notwendigen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung und letztlich hinterlassen Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer auch immer den Eindruck, man habe es mit einem Hobbyjournalisten zu tun. Deshalb würde ich immer dazu raten, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und dies formlos gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Man bindet sich zwar für fünf Jahre an diesen Verzicht – hat aber auch Vorteile, wie wir sehen werden.
Aus der Umsatzsteuerpflicht ergeben sich mehrere Konsequenzen. Zum einen muss man die Umsatzsteuer vom Kunden einkassieren und an das Finanzamt weiterleiten. Das nennt sich Umsatzsteuervoranmeldung und funktioniert recht einfach über eines der gängigen Steuerprogramme. Warum Voranmeldung? Ganz einfach: Eigentlich wird das Thema Umsatzsteuer erst mit der Umsatzsteuererklärung zum 31.5. des darauf folgenden Jahres fällig. Aber selbstverständlich ist das Finanzamt ungeduldig und möchte das Geld lieber gleich sehen. Deshalb muss man je nach Wunsch des Finanzamts und abhängig von den Umsätzen entweder monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich eine Voranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer überweisen.
Zum anderen kann man aber auch die Umsatzsteuer abziehen, die man selbst bezahlt. Kauft man also eine neue Kamera für 2.000 EUR, kann man rund 320 EUR Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs abziehen. Das kann soweit gehen, dass man in Monaten mit großen Anschaffungen sogar Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. So hat die Umsatzsteuerpflicht also auch Vorteile: Wer vornehmlich mit Firmenkunden zusammenarbeitet, hat zwar etwas mehr Aufwand, spart aber bei allen Anschaffungen auch direkt die 19% Umsatzsteuer ein. Den Firmenkunden kann es letztlich egal sein, denn die interessiert nur der Nettopreis – bezahlte Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten.
Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach. Denn ein gutes Buchhaltungsprogramm erledigt die Berechnung der Umsatzsteuer und gibt die Voranmeldung per Knopfdruck ab. Man muss also nicht wissen, welche Zahlen in Formulare einzutragen sind, sondern lediglich ordentlich buchen.
Neben der Umsatzsteuer wird natürlich auch Einkommenssteuer fällig. Eine Einkommenssteuererklärung hat hoffentlich jeder schon einmal gemacht, deshalb werde ich darauf nicht gesondert eingehen. Wichtig ist nur, dass man bei allen Einnahmen gleich einen Teil abzweigt und für die Einkommenssteuer weglegt. Da bietet sich ein Festgeldkonto an – dort arbeitet das Geld noch ein bisschen während es auf das Finanzamt wartet. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Man sollte immer im Auge behalten, wie viel Umsatzsteuer man vereinnahmt und wie viel man selbst ausgegeben hat. Die Differenz dazu sollte unbedingt ebenfalls weggelegt werden, um die Forderungen des Finanzamts erfüllen zu können. Die sind nämlich leider nicht zimperlich mit Zahlungsfristen. Und wir wollen uns schließlich wegen säumiger Steuerzahlungen nicht gleich von Anfang an unbeliebt machen.
Voraussetzung für die einfache Abwicklung dieser steuerlichen Fragen ist eine saubere Buchhaltung. Im nächsten Teil der Serie sehen wir, warum auch das nicht wirklich schwierig ist und was man dazu an Tools und Know-how braucht.
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