Selbständig als Bildjournalist – Freiberuflich / Gewerbe, Versicherung

Das ist ein Gastartikel von Peter Wafzig, Konzertfotograf aus Köln.

Bevor aus dem Hobby ein Beruf wird, hat der Staat nicht wenige Hürden gesetzt. Alleine die Zahl der zuständigen Behörden und Vorschriften kann den Anfänger schnell verwirren. Noch undurchsichtiger wird es, wenn man sich im Netz informieren möchte. Eine Suchabfrage nach dem Begriff „Selbstständigkeit“ bringt über zwei Millionen Ergebnisse, in diversen Foren wird das Thema heiß diskutiert – wenn auch oft mit völlig falschen Ergebnissen. Dabei ist der Einstieg in die Selbstständigkeit eigentlich trotz aller Hürden recht einfach zu bewerkstelligen. Im Rahmen dieser dreiteiligen Serie soll gezeigt werden, wie man als Bildjournalist startet.

Freiberuflichkeit kontra Gewerbeanmeldung

Eines der größten Missverständnisse dreht sich um das Thema Gewerbeanmeldung. Ich weiss gar nicht, wie oft ich schon zu hören bekommen habe, dass man schließlich nur mit einem Gewerbeschein auch wirklich Rechnungen ausstellen dürfe. Ein Gewerbeschein ist leicht zu bekommen und im Vergleich zu vielen anderen Bürokratieleistungen recht günstig. Hier in Köln ist man mit zwanzig Euro dabei. Das Problem: Als Bildjournalist ist der Gewerbeschein völlig überflüssig. Journalismus fällt unter die so genannten „freien Berufe“, für die keine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Geregelt ist das in §18 des Einkommenssteuergesetzes, das die Selbstständigkeit für Journalisten und Bildberichterstatter anerkennt.

Wer sich mit Kollegen zusammentut, kann eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, die nach §1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes ebenfalls nicht als Gewerbe gewertet wird. Eine Entscheidung über die Freiberuflichkeit fällt zwar letztendlich das Finanzamt, was im Falle von Journalisten jedoch zweifelsfrei ist.

Das macht die Sache schon einmal bedeutend einfacher. Denn mit der Freiberuflichkeit entfallen diverse Pflichten, so zu Beispiel die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer. Auf die erzielten Einkünfte muss man lediglich Einkommenssteuer entrichten und die Umsatzsteuer abführen.

Ebenfalls ausgenommen ist man von der Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Da deren Beiträge oft nicht unerheblich sind, ist das gerade am Anfang ein großer Vorteil. Pflicht ist hingegen die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, in Fall von Journalisten ist das die BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. Der Beitrag lässt sich jedoch noch verschmerzen, der Beitragssatz beträgt derzeit ca. 280 EUR pro Jahr. Damit ist man wenigstens grundgesichert, was Unfälle betrifft.

Versicherungen

Für die soziale Absicherung gibt es die Künstlersozialkasse. Die KSK bietet eine Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und ist für selbstständige Journalisten Pflicht. Die Beiträge richten sich nach dem Arbeitseinkommen, das dem erzielten Gewinn entspricht und sind vergleichsweise moderat. Man kann überschlägig mit ca. 165 EUR je 10.000 EUR Arbeitseinkommen rechnen.

Alternativ kann man sich auch privat versichern oder einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Aber gerade die privaten Krankenversicherungen haben den Nachteil, dass sie mit steigendem Alter sehr teuer werden können. Das ist dann letztlich eine persönliche Entscheidung, wie gut man krankenversichert sein möchte. Für die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und andere Risiken gibt es keine Pflicht. Je nach persönlicher Risikofreude kann man sich hier zusätzlich versichern.

Weitere Teile dieses Artikels beschäftigen sich mit den Themen Steuern, Buchhaltung, Kontaktpflege und Marketing und erscheinen demnächst hier.

21 Kommentare zu „Selbständig als Bildjournalist – Freiberuflich / Gewerbe, Versicherung“

  1. Eine kurze Ergänzung zur Künstlersozialkasse:

    Ein „Künstler“, also zum Beispiel ein Journalist, ist nicht bei der, sondern über die Künstlersozialkasse versichert, die die Beiträge an die eigentliche Krankenkasse und den Rentenversicherungsträger weiterleitet und um einen Anteil aufstockt, der dem „Arbeitgeberanteil“ bei abhängig Beschäftigten entspricht.

    Die angegebene Beitragshöhe kommt zwar ungefähr hin, sollte aber präzisiert werden: Der Beitrag liegt bei etwa 165 Euro pro Monatje (vorab geschätztem) Arbeitseinkommen von 10.000 Euro pro Jahr. Nur, damit niemand auf falsche Gedanken kommt.

  2. Schöner Beitrag.
    Etwas unklar ist aber was mit dem KSK Beitrag gemeint ist: „überschlägig mit ca. 165 EUR je 10.000 EUR Arbeitseinkommen“
    Das sind doch, wimre, wohl 165 Euro monatlicher Beitrag je 10.000 Euro Jahresarbeitseinkommen, richtig?

    Tom!

  3. „Ebenfalls ausgenommen ist man von der Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer.“
    Ich habe den Eindruck, dass das von Kammer zu Kammer unterschiedlich gehandhabt wird. In Aurich war ich auch als Freier Bildjournalist Zwangsmitglied bei der HWK Aurich/Ostfriesland.

    Die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mag vielleicht für den einen oder anderen eine lästige Ausgabe sein, aber im Falle eines Unfalls im Rahmen seiner Tätigkeit bekommt man bei einer privaten Versicherung kaum so viel Leistung für verhältnismässig wenig Geld.

  4. cathrin lischka

    Guten Morgen an alle hier

    Habe mal bezüglich der BG ETEM eine Frage.

    Ist man als Selbständige Fotografin/ Nebenberuflich dazu verpflichtet den von der Gesellschaft geforderten Jahresbeitrag zu zahlen?

    Hab diesbezüglich dieser Tage ein schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde meinem Einkommen entsprechend diesem Beitragsbescheid zu leisten.( angemeldet bin ich als Kleinstunternehmer)

    Hat da jemand Erfahrung mit bzw. kann mir weiterhelfen. Bin nicht wirklich gewillt diesem Bescheid nachzukommen da es sich bei mir um einen Nebenerwerb handelt

    Vielen Dank schon einmal

    Cathrin Lischka

  5. Hallo Cathrin,

    aus meiner Erfahrung kommst Du da auch als Nebenberufliche nicht drum herum. Du bist als Kleinunternehmerin tätig, demzufolge bist Du selbstständig. Da ist es unerheblich, ob Du noch einen weiteren Job nebenbei hast.

    Aber auf der anderen Seite: Sollte Dir mal etwas bei der Ausübung Deiner Nebentätigkeit passieren, dann ist die BG eine durchaus lohnende Sache. So viel Leistung für so wenig Geld (ich erwähnte es oben schon) gibt es sonst nicht.

  6. Hallo Catrin,

    Ja, man ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zu bezahlen. Und meiner Ansicht nach ist das auch gut so. Du siehst im Moment vielleicht erstmal den Nachteil (Geld), aber über die BG bist Du unter anderem unfallversichert – und Unfälle können eben auch im Nebenerwerb passieren. Außerdem orientieren sich die Beiträge ja auch am Verdienst – wenn der klein ist, sind auch die Beiträge klein. Der Mindestbetrag von rund 280.- EUR entspricht etwas mehr als 20 EUR im Monat, das sollte drin sein, auch im Nebenerwerb.

    Bei Dir könnte es allerdings so sein, dass Du eventuell über den Hauptjob schon in einer BG bist oder Dir die BG einen Beitragsnachlass wegen des Nebenerwerbs zugesteht. Das erfährt man am einfachsten, wenn man mit den Leuten spricht. Ich würde auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken, denn das führt am Ende zu verpassten Einspruchsfristen und womöglich Vollstreckungsbescheiden.

    Viele Grüße,
    Peter

  7. Schöner Artikel,

    insbesondere der Inhalt zur Verwirrung die Selbständigkeit zu erreichen. Ich meine Selbständig werden ist nicht schwer, selbständig bleiben dagegen sehr.

    Die Gewerbeanmeldung ist zwar ein verhältnismäßig geringer Aufwand, welcher mit einigen Behördengängen geklärt ist. Die zukünftig zu tragende Steuerlast dagegen ist hierzulande deutlich über dem Ertragbaren. Insbesondere wenn Steuervorrauszahlungen sich auf ein guten Vorjahreszeitraum beziehen und im eigentlichen Ertragszeitraum deutlich weniger erwirtschaftet wurde. Hier kann die Steuerlast Unternehmer finanziell zu stark belasten.

  8. cathrin lischka

    Morgen

    vielen Dank schon einmal für diese aufschlußreichen Informationen.
    Bin mal gespannt wie es weiter geht zumal wie im vorletzten Beitrag schon erwähnt, ich bin ja UNfall und…. Versichert durch meinen Hauptberuf.
    Sollte noch jemand weitere Erfahrungen oder Infos haben würde ich mich freuen.
    Danke
    Schönen Tag
    Cathrin

  9. Hallo Cathrin,
    du bist natürlich bei Ausübung der Fotografie NICHT über deinen Hauptberuf versichert.
    Wenn dir dabei ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert, wird die für deinen Hauptberuf zuständige BG jegliche Kostenübernahme ablehnen. Natürlich nur wenn sie es dir nachweisen können, dass dieser Unfall bei Ausübung deiner fotografischen Tätigkeit entstanden ist.

    Grüße
    Olaf

  10. Hallo,

    ich habe diesen Beitrag erst jetzt „entdeckt“, weil ich mit einer befreundeteten Fotografin darüber gestritten habe, ob ein Fotograf der nur Familienfotos macht, ein Gewerbe anmelden muss.

    Meiner Meinung nach auf jeden Fall. Entscheiden ist doch wohl, dass ich im Auftrag eines Kunden fotografiere. Gibt es da Ausnahmen für Nebenberufler?

    Vielleicht kann da mal jemand was zu schreiben, dann habe ich „was in der Hand“ und muss vor allem meine eigene Gewerbeanmeldung mit allen Folgekosten, z.B. Beitrag an die Handwerkskammer, nicht bereuen….

    Vielen Dank vorab, Michael

  11. Hallo Michael,

    wer gewerblich tätig ist, meldet auch ein Gewerbe an.
    Das ist für mich irgendwie logisch.
    Familienfotos anfertigen, und sei es nur im Nebenberuf, ist meines Wissens ein Gewerbe.
    Ausnahme ist nur, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen würde, es also eine reine Liebhaberei wäre.

    Soweit zumindestens mein Kenntnisstand.

    Und so schlimm ist das Anmelden eines Gewerbes gar nicht (kostet nur wenige Euro). Und dass anschließend das Finanzamt wissen möchte, wieviel man denn verdient und dass eine ordentliche Buchführung erforderlich wird, ist ja auch in Ordnung so, schließlich will ja niemand an der Steuer vorbei arbeiten.

    Gruß Michael

  12. Hallo,

    nur um das klarzustellen, Freiberufler versteuren ihr Einkommen natürlich genauso wie Gewerbetreibende. 😉
    Ich kann nur jedem empfehlen, vor der „leichtfertigen“ Gewerebanmeldung einen entsprechend spezialisierten Steuerberater oder auch die Beratung von „ver.di“ oder andern Berufsorganisationen zu nutzen.
    Man kann da viel falsch machen und der Gewerbschein ist nur eine (und nicht immer die beste) von mehreren Lösungen.

    Grüße Tom!

  13. Danke für eure Antworten.

    Die Gewerbeanmeldung ist nach weiterer Recherche zwingend, wenn man als Fotograf Auftragsarbeiten ausführt. Welcher Fotograf macht das nicht?

    Die Gewerbeanmeldung zieht folgendes nach sich:

    1. Eintragung bei der Handwerkskammer und entsprechende Beiträge
    2. Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

    Die BG ist sinnvoll.

    Zu einer Versicherungspflicht in der staatlichen Rentenversicherung kommt es m.W. nicht, da es sich bei der Fotografie um ein zulassungsfreies Handwerk handelt.

    Ich selbst habe mein Gewerbe in den ersten Jahren ohne Gewerbeanmeldung betrieben, das war nicht ganz ok, weil ich natürlich Aufträge angenommen und ausgeführt habe, machen aber wohl viele Fotografen.

    Steuern habe ich trotzdem gezahlt und ich war auch schon Mitglied der BG.

    Die kann ich übrigens jedem nur empfehlen. Ich bin mal auf dem Weg ins Atelier mit dem Fahrrad gestürzt, ein klassischer Arbeitsunfall also und bin in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt behandelt worden wie ein Privatpatient. Vielleicht sogar zu gut, wenn ich an die Strahlenbelastung denke. Innerhalb von drei Stunden Röntgen, CT und MRT 🙂

    Gruß, Michael

  14. Hallo Michael,

    hier (Ruhrgebiet) hat die zuständige Stelle bei der Stadt Fotodesigner (die natürlich im Auftrag arbeiten) ohne einen Gewerbschein austzustellen wieder nach Hause geschickt. “Brauchen Sie nicht!”

    Mit der Berufsbezeichung Fotograf mag das anders aussehen.

    Man muss übrigens auch als Freiberufler nicht zwingend MItglied in der Rentenversicherung sein. Man kann es aber sein, und wird dann, wenn man die Vorraussetzungen erfüllt, von der KSK (auch bei der Krankenkasse) unterstützt. Eine der Vorraussetzungen ist, dass man *nicht* gewerbetreibend ist.

    In der Berufsgenossenschaft ist man auch als Freiberufler (bzw. sollte man dort sein), da gibt es keinen Unterschied. (Evtl. aber beiden Beitragssätzen)

    Gruß, Tom!

  15. Vielen Dank Peter, für den Beitrag!

    Kurz zu meiner Person, ich bin hauptberuflich angestellter Mediengestalter in einer Werbeagentur.
    Nebenbei fotografiere ich ausschließlich bei Konzerten/Events. Würde das aber immernoch als „Hobby“ bezeichnen, da ich damit kein Geld verdiene. Nun ist folgende Sache eingetreten: Bei einem Tanzturnier was ich letzten Monat fotografiert durfte, würde ich einen kleinen Betrag bekommen (wir sprechen hier von Popelbeträgen von 100€), Voraussetzung ich schreibe eine Rechnung. Das zählt doch immernoch zum Bildjournalismus/Reportagefotografie“ und ich müsste kein Gewerbe Anmelden oder? Und wie ist es generell wenn ich doch eines Tages ein Konzertbild an Beispielsweise einer regionalen Zeitung verkaufe?

    Danke u. Grüße,
    Christoph

  16. Hallo,
    hier noch eine kurze Anmerkung für alle die besonders Nebenberuflich als freiburulicher Fotograf unterwegs sind. Wenn man die Entscheidung treffen möchte sich nicht bei der Berufsgenossenschaft versichern zu lassen kann man dies am Anfang wählen und auf die BG verzichten. Dazu gibt es auch ein Formular auf der Internetseite.
    Wenn man also nur wenig unterwegs ist kann man dies überlegen, ansonsten klar ist es eine günstige Art sich zu versichern und einen kleinen Schutz zu haben.

    Grüße
    Michael Idler

  17. Hallo Christoph,
    Grundsätzlich ist es egal ob du dies als Hobby machst oder nicht. Du kannst Rechnungen schreiben auch ohne Gewerbeschein. Verkauf an Bildern an Zeitungen. Die Frage ist immer was machst du mit den Bildern. Werden diese Veröffentlicht und wo? Bekommst du Aufträge die eben. Also alle Tätigkeiten die dazu dienen einer Öffentlichkeit deine Bilder zu zeigen (Zeitungen, Zeitschriften, Blogs, Online-Nachrichten usw.) sind freiberuflich.
    Das Tanztunier könnte also schon eine gewerbliche Tätigkeit sein. Sollte es nicht überwiegen stellt es ansich noch nicht das Problem dar.
    Hobby oder keine Hobby kann letztendlich nur dein Finanzamt entscheiden. Einkünfte müssen in der Einkommensteuer erklärt werden!
    Über Freibrtäge usw., ab wann es steuerpflichtig wird sollte bei einem guten Steuerberater geklärt werden.

    Viele Grüße
    Michael Idler

  18. Hi Micha ich würde gern das Thema Gewerblich/Freiberuflich aufgreifen… Seit über 10 Jahren bin ich als Standfotograf für Film und Tv-Produktionen tätig. Meine Bilder dienen dazu sie der Öffentlichkeit zu zeigen (Zeitungen, Zeitschriften, Online-Nachrichten). Mein Finanzamt hat mich aber als Gewerblich eingestuft, … gibt es Präzedenzfälle oder Argumentationshilfen in diesem Fall gegenüber dem FA

    Gruss Kai

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