
Ausfallhonorar beim Fotografen: Was können wir tun, wenn der Kunde einen vereinbarten Termin nicht einhält?
Ausfallhonorar für Fotografen im Podcast
Im Rahmen des Fotografie Business Podcasts habe ich mit dem Fotografen Thomas B. Jones über unsere Vorgehensweise gesprochen.

Jetzt anhören:
Du möchtest einen eigenen Podcast erstellen? ? Hier findest du eine Anleitung.
Verträge
- AGB sollten vorhanden sein
- Das Ausfallhonorar eindeutig regeln
- AGB wirksam einbeziehen
Ausfallhonorar bei der Hochzeitsfotografie
- Wichtig bei der Hochzeitsfotografie, da die wenigen Samstage in der Saison gebucht werden sollten
- Eine Absage oder Verschiebung führt daher unmittelbar zu Einnahmeverlusten
- Reservierungsgebühr (ohne Rückzahlung)
- Es gibt gegen Honorar fertige Hochzeitsfotografen-Verträge, die vom Anwalt geprüft sind.
Ausfallhonorar bei Privatkunden-Shooting
- Praxiserfahrungen Michael: Reduzierung der No Show Rate von 20% auf annähernd 0% im Privatkundengeschäft durch einen einfachen Move
- Erinnerungsmail führt zu Verbindlichkeit und Erhöhung der Show-Rate
- Wenn der Kunde 30 Minuten später kommt, wird das Shooting um 30 Minuten kürzer?
Ausfallhonorar bei TfP Shootings
- Was kostenlos ist, ist Nichts wert?!
- Aufwertung der Verbindlichkeit durch klare Ansagen und Planungen
- Praxisgeschichte Michael: TfP Model einer Agentur kommt 3 Stunden zu spät (bei einem Anfahrtsweg von 20 Minuten): Was macht die Agentur?
Ausfallhonorar bei Business-Kunden
- Klare Regelung durch AGB
- Terminabsprachen und Änderungen schriftlich / per eMail
- Praxisgeschichte Michael: Kunde hat sich im Termin vertan: Schriftliche Doku war wichtig
- Betrieblich erforderliche Terminverschiebungen können, wenn rechtzeitig kommuniziert, oft abgefangen werden. Dafür steckt im Honorar ein kleiner Puffer.
Fazit
- Verbindlichkeit herstellen
- Rechtlichen Regeln “in der Hinterhand”
- Eindeutige Kommunikation
- Wenn wir von unserer Seite die Hausaufgaben machen, liegt die No Show Rate bei unter 1%
Disclaimer
Diese Episode ist keine rechtliche Beratung. Wir geben unsere eigenen Erfahrungen weiter, die sich in der Praxis bewährt haben.
Im Zweifel empfehlen wir den Besuch beim Anwalt.