Abmahnung: 939 Euro für falsch platzierten Bildnachweis

Frank Bärmann berichtet in seinem Blog darüber, dass er von einem Fotografen abgemahnt wurde, weil er seinen Urheber-Nachweis nicht direkt unter dem Foto, sondern im Impressum seiner Website vorgenommen hat. Nun soll er 939 Euro bezahlen.

Darüber ist er verständlicherweise nicht sehr glücklich und fragt seine Leser, wie die darüber denken.

Fotografen haben es im Internet oft schwer. Nicht selten werden ihre Rechte mißachtet, Bilder werden geklaut bzw. unberechtigt verwendet und ein Unrechtsbewußtsein ist oft nur schwach ausgeprägt. Mir ist das bereits mehrfach passiert und ich denke, vielen anderen Fotografen ebenfalls.

Sich mit Hilfe eines Anwalts gegen eine Verletzung der Lizenzbestimmungen zu wehren, ist daher das gute Recht jedes Fotografen.

Andererseits besteht natürlich immer die Gefahr, dass derjenige, der sein Recht mit aller Härte durchsetzt, als raffgierig dasteht. Einzelne Fotografen haben in der Vergangenheit bewiesen, das sie bereit sind, sich ganz öffentlich den Zorn der gesamten Internet-Gemeinde zuzuziehen.

Also eine schwere Entscheidung: Rechtsverletzungen sollte man nicht durchgehen lassen und einfach nur mit einem freundlichen Hinweis per eMail an den Rechtsverletzer ist es eben dann doch nicht getan.

Ob man aber jemandem, der einen Urheber-Nachweis wie gefordert, zwar angebracht hat, dies aber (versehentlich?) an der falschen Stelle, eine Rechnung über 939 Euro schicken muss, kann man sich zumindestens überlegen.

Wie denkt Ihr darüber?

77 Gedanken zu „Abmahnung: 939 Euro für falsch platzierten Bildnachweis

  1. Robin Feder Antworten

    Jeder sollte in der Lage sein nachzuvollziehen, dass es dem Fotografen NICHTS bringt, wenn der Hinweis auf einer anderen Seite, in einem anderen Post, wo auch immer, aber nicht unter dem entsprechenden Beitrag steht. Kein Besucher der Seite wird dann erkennen können, wer das Foto gemacht hat!

    Hinweise/Verlinkungen sind wichtig und richtig, Abmahnungen sind meist übertrieben und zeugen von einem schlechten Miteinander. Aber in diesem Fall kann ich den Zorn des Fotografen absolut nachvollziehen!

  2. Uwe Mayer Antworten

    Ja, die Abmahnerei im Internet ist eine Jauchegrube.

    Trotzdem, als Blogger und Fotograf muss ich sagen “recht so”. Credits gehören nicht meilenweit entfernt ins Impressum, sondern immer direkt zum Bild. Wer ein (Fremd)Bild benutzt um seinen Blogpost aufzuhübschen oder zu illustrieren, der sollte die Credits der Fairness halber an eben der gleichen Stelle haben.

    Ein Versehen würde ich hier persönlich nicht gelten lassen. Vernünftig wäre es vom Fotografen allerdings gewesen vor der Abmahnung eine (kostengünstigere) Nachlizenzierung anzubieten.

  3. kho Antworten

    Nun, spontan würde man sagen, das die Forderung des Fotografen schon ein bisschen übertrieben ist. Denn in diesem Fall ist es ja wohl so, dass er ein Bild in einer Plattform für “kostenlose, lizenzfreie” Bilder eingestellt hat. Natürlich entbindet das einen Betreiber von webseiten nicht davon, entsprechende Hinweise auf den Urheber zu verwenden, und das hat der Betroffene ja auch gemacht. Das es nun die “falsche Stelle” nach Meinung des Urhebers war, nun ja… Ich habe mich allerdings auch gefragt, warum Frank den Hinweis nicht einfach direkt im Umfeld des Bildes platziert hat.

    Anders gelagert wäre der Fall wohl, wenn man Bilder direkt von der webseite des Fotografen verwendet hätte…

    Ich denke, die beiden sollten sich in einem angemessenen Rahmen einigen.

    Liebe Grüsse, kho

  4. Teatime Antworten

    Zunächst einmal gibt es soweit ich mich erinnern kann, diverse Urteile, nach denen ein Urheberhinweis so angebracht sein muss, dass man den Bildautor jedem Bild eindeutig zuordnen kann. Eine große Liste, wie sie in Büchern oft vorhanden ist, mit der Information “Seite 5 oben links, Herrmann Piepenbrink” reicht da wohl aus. Das ist zwar für den Fotografen nicht schön, aber offensichtlich so wohl zulässig. Ich vermute, das lässt sich auch auf Webseiten anwenden.

    Schöner für den Fotografen ist es natürlich, wenn der Name direkt beim Foto steht. Denn da schaut der Betrachter eher schon mal hin.

    Was den Abmahnwahn angeht: ich finde es inzwischen für einen Fotografen beschämend, wenn er gleich zum Anwalt rennt, um seine durchaus ja vorhandenen Rechte einzuklagen. Der einizge, der dadurch verdient, ist der Anwalt. Und der Fotograf ist einen Kunden los. Mal ganz abgesehen von dem ganzen Aufwand, den man dafür betreiben muss. Die Zeit beim Rechtsanwalt kann man auch im Studio beim Shooting verbringen.
    Eine nette Mail mit dem Hinweis auf den z.B. fehlenden Urheberhinweis kann da oft schon Wunder wirken. Manchmal wissen die Webseitenbetreiber gar nicht, was man alles beachten muss.

    Allerdings muss ich auch sagen, dass man als Fotograf nach zehn Mails mit unverschämten Antworten die Lust verliert, freundliche Hinweise zu versenden und ich kann es verstehen, dass man dann den Anwalt die Sache regeln lässt.

  5. Christian Rohweder Antworten

    Ich habe mir jetzt den Blogeintrag von Frank noch nicht durchgelesen, aber mein erster Schritt ist immer, die betreffende Person höflich anzuschreiben und auf den Umstand hinzuweisen. Die nächsten Schritte sind abhängig von der Antwort: Bei Einsicht kann man sich auch ohne Anwalt einigen, bei Uneinsichtigkeit soll mein Anwalt auch seine Euros verdienen.

  6. Bastian Ehl Antworten

    Wenn es so in der Lizenz steht, dann ist das auch korrekt. Der Vorteil des Nutzers liegt schon alleine in der kostenlosen Nutzung des Bildes. Da ist eine vollständige Einhaltung der Lizenzvereinbarung das mindeste. Es ist und bleibt ein Vertrag – auch wenn der ein oder andere Fotograf das nicht so genau nimmt mit dem Credit. Fotos kosten eben doch Geld.

    Allerdings wäre seitens des Fotografen ein Angebot für eine Nachlizenzierung durchaus angebrachter gewesen. Das hätte evtl. den Blogger als Kunden gebracht. Nur zeigt schon die Tatsache, das das Foto über eine kostenlose Datenbank vertrieben wurde, dass es mit großer Sicherheit nicht um einen professionell arbeitenden Fotografen gehandelt hat. Umsichtiges Geschäftsgebahren war dadurch auch eher nicht zu erwarten.

    Das einzige komische Punkt an der Nummer ist für mich nur die Tatsache, dass der Fotograf anfangs seine Arbeit qualitativ wohl sehr gering eingeschätzt haben muss, denn die Abgage erfolgte kostenlos. Anders kann ich mir eine Teilnahme an dieser Datenbank nicht erklären. Wenn das Foto es wert ist veröffentlicht zu werden, ist es auch wert, bezahlt zu werden. Im Nachgang dann die große Keule auszupacken, passt aber eben mal so gar nicht zum Vertriebsmodell des Bildes.

  7. Omori Autor des BeitragsAntworten

    Ich denke schon, dass man als Fotograf mit Augenmaß vorgehen sollte.

    Das kann allerdings nicht heißen, immer erst nur ein freundliches Mail zu schreiben.

    Und zwar aus folgendem Grund: Meistens bekommt man Lizenzverletzungen nur zufällig / im Ausnahmefall mit. Das heisst, die allermeisten Lizenzverletzungen bleiben unbemerkt.

    Wenn man dann nur ein freundliches Mail schreibt, hat man wenig gewonnen. Besser ist da schon eine gewisse abschreckende Wirkung, damit auch die anderen 90% der Nutzer sich im Vorfeld Gedanken machen, wie sie die Lizenzrechte nicht verletzen.

    Im vorliegenden Fall hätte ich wahrscheinlich auf den Anwalt erst einmal verzichtet und eine “Ausgleichszahlung” in Höhe von 100 Euro o.ä.gefordert. Erst wenn darauf eine pampige Antwort kommt, hätte ich den Anwalt alarmiert.

    Insgesamt ein sehr heikles Thema.

    Gruß Michael

  8. Karsten Socher Antworten

    Ich sehe es wie. Michael: die Leute begehen eine Verletzung die man zufällig mit bekommt. Wenn ich diese entdecke versende ich eine Schadensforderung nach MFM alles weitere hängt von den Reaktionen an.

  9. Jens Petersen Antworten

    @ Omori

    Es ist alles andere als heikel, denn dahinter steht das Urheberrechtsgesetz (UrhG) das auch stets zur Anwendung kommen sollte!

    Ich verstehe nicht warum Urheber ihre eigene Position schwächen, in dem sie das für sie gemachte Gesetz untergraben und sich in Nachsicht üben!?

    Ich persönlich halte das für ein unprofessionelles Verhalten – ich denke das ist auch der Kern!

    Sonnige Grüße, Jens

  10. Omori Autor des BeitragsAntworten

    Ja, Jens, da hast Du natürlich Recht.
    Mit Augenmaß meine ich selbstverständlich nicht, dass man als Fotograf auf seine Rechte verzichten sollte, ganz im Gegenteil.

    Was mich an der ganzen Sache besonders freut (aber ehrlich gesagt auch überrascht): Im Blog von Frank Bärmann gibt es (bisher) nicht einen einzigen Kommentar, der gegen den Fotografen argumentiert. Vielleicht war das ein wenig die Hoffnung von Frank Bärmann.
    Das zeigt, dass vielleicht doch bei dem einen oder anderen Webmaster die Botschaft angekommen ist, dass man sich an Urheberrechte halten sollte.

    Gruß Michael

  11. konqui Antworten

    im Zweifel muss man jeden Fall für sich betrachten, jedoch bin ich ein Freund von hinweisen vor abmahnen. Wenn das nichts bring, kann man immer noch mal nachlegen. Zumal das Urheberrecht so verworren ist, das man nicht umbedingt wissen muss das man dieses verletzt.

    Ich für meinen Teil verwende nur Bilder die ich selbst gemacht habe. Damit bin ich dann auf der sicheren Seite 😉

  12. Christian Rohweder Antworten

    Wie schon oben deutlich gemacht, erst hinweisen, abmahnen kann man immer noch. Was oft vergessen wird: in der heutigen Zeit sind wir in erster Linie Dienstleister. Ergo sollten wir auch so mit der “Kundschaft” umgehen. Denn wenn ich jemanden gleich ohne Vorwarnung mit einer Abmahnung verschrecke ist die Wahrscheinlichkeit, an der Stelle später noch einmal Umsatz generieren zu können, noch viel niedriger als vorher. Und das hat nichts damit zu tun, dass man seine eigene Position schwächt. Aber der Ton macht eben die Musik.

  13. hombertho Antworten

    Wirklich eine schwierige Sache. Wenn meine Bilder einfach so ohne Hinweis veröffentlicht würden, wäre ich auch erst einmal sauer. Aber ich würde auch die Person erst einmal freundlich darauf hinweisen. Es kann ja auch sein, dass es ohne böse Absicht gemacht worden ist. In dem Fall wäre eine Abmahnung mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Fehler können passieren. Bei einer gewerblichen Seite würde ich das aber schon etwas differenzierter Betrachten. Vor allem wenn durch mein Bild Geld gemacht wurde.
    Viele Grüße
    Thomas

  14. Cora Antworten

    Ich wünsche Euch allen ein gutes und friedliches neues Jahr. Möge es besser werden als das alte. und möge diese blöde abmahnerei endlich verboten werden.

  15. Bastian Ehl Antworten

    Bei dieser Abmahnung geht es ja nicht um die typische Abmahnung von Anwalt XY für eine Website, mit der er sonst nichts zu tun hat. Hier fordert ein Fotograf nur die Einhaltung des geschlossenen Lizenzvertrages. Das halte ich für legitim – weiteres s.o.

  16. Henning Antworten

    Liebe Leser,

    ein Hinweis: Gemäß deutscher Rechtsordnung schützt Unwissen vor Strafe nicht.

    Wer Bilder nutzt, egal ob im Internet oder in anderen Medien, ohne sich Gedanken
    darüber zu machen, wo sie herkommen, wo eventuelle Bildrechte liegen und wie der
    Urheber zu nennen ist, gehört ganz normal bestraft. Schließlich hat ein Parksünder, der
    ein Parkverbot mißachtet, auch nicht die Chance, zu sagen: Oh sorry, hab ich nicht gesehen…

    Niemand regt sich über Bußgelder im Straßenverkehr auf, akzeptiert Strafen als normale Sanktionen unserer Rechtsordnung – warum werden dann Rechtsverletzungen im Internet – bzw. hier speziell
    im Fotobereich – als eine Art “Kavaliersdelikt” behandelt? Ist ja nicht so schlimm – schicken wir mal
    eine freundliche Mail…

    Für alle, die es noch nicht gelesen haben sollten, verweise ich auf das viel zitierte
    Urheberrechtsgesetz, das keineswegs verworren ist: In den Paragraphen 11-14
    ist die Beziehung des Urhebers zu seinem Werk genau geregelt, er bestimmt, wie
    und wo sein bzw. ihr Name zu nennen ist, wer wann wie welches Werk veröffentlichen
    oder nutzen darf, Paragraphen 15ff. regeln Verwertungsrechte. Das war im alten
    Urheberrechtsgesetz schon so, das ist auch im neuen, seit dem 13.9.2003 in Kraft
    getretenen Urheberrechtsgesetz so. Geltendes Recht ist zu beachten. Punkt.

    Es handelt sich also um eine ganz klare Rechtsverletzung, ob nun aus Vorsatz oder aus Versehen.
    Frank hätte recherchieren müssen, ob ein Vermerk im Impressum ausreicht oder ob der Autor
    eine Namensnennung direkt am Bild wünscht (siehe oben zitierte Paragraphen).

    Unprofessionell oder zumindestens schwierig wirds allerdings dann, wenn weder der Fotograf noch die Bildagentur kundtun, wo der Urheberrechtsnachweis anzubringen ist. Dann müßte der Nutzer, hier Frank, explizit nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Dies hat er leider versäumt.

    Also kümmert Euch!!!

  17. Christian Rohweder Antworten

    @Henning: Dein Vergleich mit dem Straßenverkehr hinkt gewaltig. Natürlich soll jeder sein gutes Recht durchsetzen. Die Frage ist eben nur wie man es unter Berücksichtigung aller Konsequenzen am besten tut. Im Straßenverkehr ist es je nach Straße die Kommune oder der Bund an den die Bußgelder gehen. Problem hierbei: Wir nehmen das mehr oder weniger hin, weil wir keine andere Wahl haben. Denn andere Straßen benutzen können wir nicht. Es besteht also eine Abhängigkeit.

    Anders bei uns Fotografen: wie ich schon schrieb, wir sind Dienstleister in der Privatwirtschaft, und von uns gibt es “ein paar mehr”, um es mal vorsichtig auszudrücken. Obendrein ist das Geschäft nicht unbedingt einfacher geworden, ergo ist man um jeden Kunden froh, wenn wir ehrlich sind. Auch so ein Rechtsverletzer ist letztlich ein Kunde, in unserem Fall dann natürlich eher unfreiwillig. Aber, vielleicht gefallen im unsere Bilder ja so gut, dass er mehr davon kaufen möchte oder uns für einen Auftrag oder mehrere buchen möchte. Das wird er genau dann nicht tun, wenn wir ihm als ersten Kontakt einen Anwalt auf den Hals hetzen. Im Gegenteil, im Zweifelsfall denkt er sich “dieses Ar…” und geht dann zum nächten Fotografen, der sich über den Auftrag freut.

    Henning, dass uns erstmal der Kamm schwillt wenn da jemand einfach Bilder benutzt ist völlig klar. Das geht mir genauso wie wohl jedem hier. Aber die Zeiten in denen wir Fotografen uns wie die Axt im Walde benehmen können sind bis auf wirklich wenige Ausnahmen einfach vorbei.

  18. Omori Autor des BeitragsAntworten

    @ Christian: Leider ist nur meistens so, dass diejenigen, die uns beklauen, nicht diejenigen sind, die anschließend angemessene Honorare oder überhaupt Honorare zahlen. Es sind immer wieder dieselben Zeitgenossen, die bewusst auf Kosten anderer leben.

    Von daher ist mein Vorgehen: Fair agieren, aber nicht vor lauter Angst, einen eventuellen Auftrag nicht zu bekommen, auf sein gutes Recht verzichten.

    Gruß Michael

  19. Christian Rohweder Antworten

    @Michael: Das habe ich auch nicht gemeint, das irgendjemand auf sein Recht verzichten soll. Es geht um den Erstkontakt. Und so wie ich Henning verstanden habe läßt er gleich abmahnen. Und das halte ich für Kontraproduktiv.

  20. Omori Autor des BeitragsAntworten

    @ Christian: Ok, dann sind wir einig: Angemessene Rechnung (im vorliegenden Fall gemäß MFM 135 Euro) verschicken und auf deren Bezahlung bestehen.

    Gruß Michael

  21. Kristian Antworten

    @ Henning Den Paragraphen möchte ich aber gerne mal sehen: “Gemäß deutscher Rechtsordnung schützt Unwissen vor Strafe nicht.” Da Gegenteil ist in der Tat unter gewissen umständen der Fall.

    Aber zum Fall: Ich persönlich glaube das die Zeiten in denen man nur mit seinen Rechten an den Fotos Geld verdienen kann sind schlicht vorbei.

    Solte in dem hier geschillderten Fall es tatsächlich so sein, das die abmahnung ohne jeden freundlichen Hinweis vorher erfolgte. dannmoag es zwar Rechtlich in Ordnung sein. Aber moralisch kann man getrost von einer Unverschämtheit sprechen.

    Da müssen wir Fotografen uns nicht wundern wenn man dann lieber den Pratikanten des Hauses fotografieren lässt bevor man zum Fotografen geht.

    Ich halte es so wenn jemand bei mir Fotos kauft, dann sind es auch seine.

    Grüße

  22. Matthias Knust Antworten

    Hej zusammen,

    wie überall im Leben sollte Mensch sich angemessen Unterhalten und somit einfach Vordenken, bevor die schweren Geschütze aufgefahren werden. Ein persönliches Gespräch ist noch immer die beste Lösung. Leider ist es immer mehr zu beoachten, dass viele nur noch blind und sturr durch die Welt gehen und somit jegliches Maß an Vernunft vermissen lassen.

    Selbstverständlich erwähnt man den Künstler an der richtigen Stelle, darüber sollte man eigentlich keine Worte verlieren müssen, dass ist respektvoll. Wenn es dem Guten um sein Werk geht, hätte er bestimmt nicht so viel Wirbel verursacht, es scheint nur um die paar Euros zu gehen. Wie schon oben weiter erwähnt sollten Betroffene erstmal einen Vorschlag zur Einigung senden oder diesen telefonisch vorschlagen, gleich eine Abmahnung zeugt von enormer Schwäche. Kleiner Tipp erstmal das BGB lesen und folgend handeln. Ganz nebenbei, die Leute die klauen sind nicht die, die uns honorieren.

    Beste sonnige,
    MK

  23. Sam Antworten

    Ich glaube das freundlichste Vorgehen wäre:

    1) Beweise sichern.
    2) Rechnung zur Nachlizensierung schicken.
    3) Bei nichterfüllung zum Anwalt.

    Ehrlich gesagt bin ich aber auch schon direkt zum Anwalt gegangen, einfach weil ich keinen Bock mehr auf die Idioten hatte, die Bilder klauen und einen dann auch noch dafür anpöbeln, dass man sie freundlich drauf hinweist, dass das nicht in Ordnung ist.

  24. Bastian Ehl Antworten

    Google Alerts leistest ebenfalls gute Dienste. Meine Dateinamen haben ein bestimmtes Muster und in vielen Fällen nehmen sich Bilderdiebe nicht mal die Zeit, die Dateien umzubenennen.

  25. GF Antworten

    Ich finde die Vorgehensweise von diesem Typen – d.h. Fotos kostenlos anzubieten und dann durch Abmahnen abzuzocken – einfach nur eine riesengroße Frechheit. Ich hoffe dass er im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit demnächst bald kräftig auf die Schnauze fällt.

  26. Frank Bärmann Antworten

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich in dem Fall als einer der Beteiligten auch mal zu Wort melden. Sicher will ich niemanden sein Recht absprechen. Jeder soll das bekommen, das ihm zusteht. Und zu einem fremden Bild gehört der Urhebernachweis – ganz klar.

    Nun darf man aber eines in dieser Diskussion nicht vergessen. Ich habe nach den damals zum Zeitpunkt des Downloads geltenden Regeln gar nicht gegen irgendeine Nutzungsbedingung und damit gegen ein Recht verstoßen. Vor dem 26.09.2007 musste man als Bildnachweis bei pixelio lediglich einen Link zu pixelio an irgendeiner Stelle setzen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich das Bild von pixelio runter geladen, und einen Link im Impressum gesetzt. Dass das Bild dann nach dem 26.09.2007 erst ins Web gestellt worden ist, ist an dieser Stelle unerheblich. Es gilt das Datum des Downloads. Ich habe mir das dieser Tage von pixelio noch einmal schriftlich besttätigen lassen. Und ich brauche auch nicht später die Urheberangaben zu ändern, nachdem die Nutzungsbedingunen bei pixelio geändert wurden.

    Als ich dann später von der Änderung erfuhr, habe ich freundlicherweise hinter dem Link zu pixelio im Impessum jeweils den Fotografennamen gesetzt. Damit habe ich spezill für dieses Bild sogar mehr gemacht als notwendig.
    Für später runter geladene Bilder wäre das sicher zu wenig, auch wenn ich die Diskussion über Urhebernachweis unter dem Bild oder Impressum als Erbsenzählerei ansehe, sorry.

    Ich gehe mit all jenen konform, die bestätigen, dass man mehr Fingerspitzengefühl bei der Abmahnerei anwenden sollte. In meinem Falle, ob nun im Impressum oder oder unter Bild, ob nun vor dem 26.9. oder danach, hätte ein kurzer Hinweis vom Fotografen mit einem Angebot (z.B. die 135 EUR) genügt. Ich bin kein professioneller Rechteverletzer oder Content-Dieb, es geht hier um ein einziges Bild im gesamten Weblog, dass wohl für den Fotografen augenscheinlich falsch deklariert wurde. Ich selbst unterstütze als Journalist und Blogger jede Initiative gegen professionelle Urheberrechtsverletzung und Content-Klau.

    pixelio hat übrigens angeboten, zu vermitteln. Das finde ich eine feine Geste. Ich werde mich mit dem Herrn Kirchhoff schon einig.

    Und mein Aufruf an alle: Macht die Anwälte nicht unnötig reich! Erst reden, dann abmahnen.

    Danke
    Frank Bärmann

  27. Sam Antworten

    @Frank Bärmann: Du hattest echt Pech, in diese Falle reinzureiten, und das wird noch viel mehr Leuten mit “lizenzfreien” Bildern so gehen, weil sie nicht verstehen, wie diese Lizenzen mit unserem Rechtssystem zusammen funktionieren.

    Das Vermitteln wird Dir aber wahrscheinlich nicht weiterhelfen, was die Abmahnkosten angehen. Der Anwalt ist ja schon tätig geworden, hat die Leistung, die Du dort bezahlen sollst erbracht, und erwartet logischerweise auch seine Entlohnung (genauer gesagt kenne ich das so, dass der Fotograf den Anwalt vorab bezahlen muss, damit dieser tätig wird).
    Sprich, die Anwaltskosten sind schon entstanden, irgendjemand wird sie zahlen müssen, und der Fotograf wird da sicher keine Meinung zu haben sie zu übernehmen.

  28. Omori Autor des BeitragsAntworten

    Hallo Frank,

    danke, dass Du Dich auch zu Wort meldest.

    Wenn Dein Vorgehen gemäß der Bedingungen von pixelio rechtens war / wäre (was ich nicht beurteilen kann), dann müsstest Du ja rechtlich gesehen gar nichts bezahlen. Von daher finde ich Dein Angebot klasse, dem Fotografen entgegen zu kommen.

    Der einzige, der sich in dieser Angelegenheit wohl freut, ist der Anwalt, der hat sein Honorar sicher. Daher kann ich Deinen Aufruf, erst wenn keine Einigung möglich ist, zum Anwalt zu rennen, nur unterstützen.

    Viel Erfolg bei der Suche nach einer Lösung, die für alle Beteiligten tragbar ist.

    Gruß Michael

  29. Christian Rohweder Antworten

    Hm, nur mal für mein Verständnis: Wenn nach dem Erwerb einer Nutzungslizenz diese geändert wird, dann kann das doch an sich nur auf erteilte Lizenzen nach der Änderung gelten. Alles andere wäre ja Wahnsinn. Und nach der Schilderung von Frank hat er ja alles richtig gemacht, hat pixelio ihm ja auch bestätigt. So gesehen ist dann der Fotograf der Dumme, der seinerseits ohne Recherche seinen Anwalt beauftragt hat.

    Ich denke, dass ist ein Problem, wenn man seine Fotos über Microstockagenturen anbietet und irgendwann die Übersicht darüber verliert, wer welches Bild zu welchem Zeitpunkt mit welchen Lizenzbedingungen erworben hat.

  30. Frank Bärmann Antworten

    Hallo Christian,

    du sagst es ganz richtig. Der Fotograf hat offenbar übersehen, dass die Nuzungsbedingungen vor dem 26.09.2007 ganz anders lauteten. Das betreffende Bild wurde von ihm zwar schon 2005 eingestellt, aber er hat bestimmt gar nicht mitbekommen, dass pixelio die Bedingungen geändert hat – wie sicher sehr viele das nicht wissen. Ich selbst habe das auch viel später gemerkt und dann den Namen des Fotografen an den Link im Impressum angefügt. Das war von pixelio auch nicht klug.

    Ich kann natürlich nicht sagen, was der Fotograf und sein Anwalt recherchiert haben. Vielleicht wussten sie auch von der Umstelllung und pochen darauf, dass der Beitrag mit dem Foto am 22.10.2007, also fast vier Wochen nach dem Stichtag erst online gegangen ist. pixelio sagt aber klar, dass der Termin des Downloads/Erwerbs der Lizenz maßgeblich war. Und der war vor dem 26.07.2007. Ich habe den Beitrag mit Foto am 21.09.2007 erstellt und dann zeitgesteuert später veröffentlicht.

    Wie sich der Fotograf und ich einigen, werden wir sehen. Ich hoffe inständig, dass das mit den blinden Abmahnungen bald aufhört.

  31. Frank Bärmann Antworten

    Hallo Sam,

    wir reden hier nicht von einer Lizenz, sondern von einem Nutzungsrecht. Wenn ich von “Erwerbs der Lizenz” spreche, ist das natürlich falsch. In den AGBs bzw. alten Nutzungsbedingungen von pixelio steht wörtlich:

    “Der Downloader erhält von Pixelio.de das nicht exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den in der Bilddatenbank von Pixelio.de gespeicherten Fotos. Das Nutzungsrecht umfasst eine Nutzung im Internet, das Recht auf Bearbeitung und Umgestaltung sowie eine Vervielfältigung in Printmedien.”

    Ich denke, es wird pixelio gar nicht freuen, wenn das, was du schreibst, wahr wäre. “Um eine Lizenz zu erwerben, hätte er sich diese aktuellen Bedingungen für dieses Bild bestätigen lassen müssen”. Das wäre der Supergau für alle Bilddatenbanken a la pixelio. Ich denke, die haben nur Erfolg, weil es so einfach ist, ein Nutzungsrecht an einem Bild zu erwerben. Die machen Rahmenbedingugen für Fotografen und Nutzer. Beim Up- und Download akzeptiert man die Bedingungen. So einfach ist das.

    Ich bin kein Jurist. Aber wenn das stimmt, was du sagst, würde das eine riesen Abmahnwelle auslösen.

  32. Sam Antworten

    @Christan & Frank: Und genau da sitzt das Mißverständnis:
    Frank hat keine Nutzungslizenz erworben.
    Er hat sich einfach aus die aktuellen AGB von Pixelio verlassen, darauf, dass diese sich nicht ändern. Das ist kein Erwerb einer Nutzungslizenz.

    Um eine Lizenz zu erwerben, hätte er sich diese aktuellen Bedingungen für dieses Bild bestätigen lassen müssen, dann würde das vor Gericht als Lizenzerwerb gelten.
    Jetzt kann er höchsten Glück haben, dass irgendjemand das aus Kulanzgründen übernimmt.

  33. Christian Rohweder Antworten

    @Sam: Nennen wir das ganze Nutzungsrecht. Wenn ich zum Zeitpunkt X etwas herunterlade akzeptiere ich die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB. Wenn sich die im Nachhinein ändern, dann kann und darf das nicht mein Problem sein. Sagt mir jedenfalls mein Verstand. Gut, Verstand und deutsches Recht ist stellenweise nicht miteinander vereinbar, aber ich finde das doch sehr bedenklich wenn ich mich nachträglich sich ändernden AGB unterwerfen muss.

  34. Saschagrafie Antworten

    Ich persönlich meine, dass es da zwei Typen von Menschen gibt:

    1) der Verträgliche, der telefonisch oder per Mail die Sache aus der Welt schaffen möchte
    2) der Geschäftige, der in einer solchen Sache eine Möglichkeit sieht, ohne großen Aufwand Geld zu verdienen.

    Ich persönlich würde mich zu der ersten Kategorie zählen. Sprich, ich würde Kontakt mit demjenigen aufnehmen, und versuchen, mit gütlich zu einigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, dann geht das Ding zu Rechtsanwalt.

    Ich halte nicht viel von Schlammschlachten und bin auch nicht so geldgeil, wie es manch andere zu sein scheinen. Ich bin halt so erzogen worden… Leider geht vielen Menschen eine gewisse Verhältnismäßigkeit verloren. Und besonders wenn es um Urheberrecht geht, scheinen einige RA doch ganz schön am Zeiger zu drehen. Das regt mich dann mehr auf, als die “Straftat” selber.

  35. Sam Antworten

    @Frank, @Christian: das wäre nicht der Supergau für die Bilddatenbanken, sondern für die Leute, die sich auf Gottvertrauen dort Bilder runterladen, und darauf vertrauen, dass die AGB sich nicht ändern.

    Kann sein, dass ich das falsch sehe, aber das ist der Standpunkt, von dem aus ich agiere.

    Ich würde jedenfalls nicht darauf vertrauen, dass das herunterladen und verwenden des Bildes vor Gericht als Vertragsabschluss gilt und damit die AGB anzuwenden sind.
    Vor allem habe ich große Zweifel, dass die Endbenutzer des Fotos nachweisen können, wann sie das Bild heruntergeladen haben und wie zu dem Zeitpunkt die AGB waren (wenn sie denn überhaupt anerkannt werden).

    Das ist aktuell noch eine rechtlich ziemlich unklare Zone, von der ich die Finger lassen würde. In den USA haben auch schon Fotorechtsexperten festgestellt, das man mit CC-Lizenzen eine ganz brisante Abmahn-Falle bauen kann.
    Meiner Meinung nach ist es nur Glück, das doch niemand auf die Idee gekommen ist, das systematisch auszunutzen und damit Leute mit gutem Recht hinter sich abzuzocken.

  36. Karsten Socher Antworten

    Mal eine Frage, die ich glaube hier gut rein passt.

    Ich habe Bilder von mir auf einer Webseite entdeckt. Die haben die Bilder aus der Zeitung gescannt, den Text des Redakteurs entweder abgeschrieben oder aus dem Netz kopiert. Aber meine Bilder sind defintiv gescannt, die waren nur abgedruckt. In einer Ecke haben sie ganz klein das Logo der Zeitung mit Datum veröffentlicht. So richtig kann man nicht erkennen, dass das alles als Pressespiegel gelten soll. Vorallem oben steht “Presse Mitteilungen” und darunter verstehe ich was anderes. Berichte von anderen Veranstaltungen haben die als komplette Zeitungsseite im Dateiformat PDF onlinegestellt. So wäre das für mich auch in Ordnung, man erkennt dass es aus der Zeitung ist. Aber bei meinen Bildern sieht der nicht eingeweihte es nicht. Namen haben die dran geschrieben.

    Jetzt bin ich am überlegen: Zählt das als Pressespiegel oder ist das eine eigenständige Nutzung? Dafür würde ich eine Schadensforderung senden: “Sie haben meine Bilder unerlaubt verwendet, dafür berechne ich Ihnen Betrag XX Euro pro Bild und den Zeitraum gemäß MFM und untersage ihnen die weitere Nutzung. Gerne können wir uns über eine generelle Nutzung unterhalten. Der Pressefotograf.”

    Wie seht ihr das?

    LG, Karsten

  37. Omori Autor des BeitragsAntworten

    @ Karsten: Das ist immer ein wenig schwierig, ein neues Thema unter einem “alten” Beitrag zu beginnen. Die Leser finden sich dann nicht mehr zurecht.

    Vielleicht ist es sinnvoller, ein neues Thema im Forum
    http://forum.fotografr.de/forum/fotograf-sein
    zu beginnen, mit einer aussagekräftigen Überschrift
    “Nutzung meiner Bilder im Rahmen eines Pressespiegels zulässig?”
    oder so.

    Gruß Michael

  38. Sam Antworten

    @Karsten, ich sehe das genau wie Omori, solches Kidnapping vorhandener Diskussionen macht die ursprüngliche Diskussion schwerer lesbar und verzettelt sich.

    Die Frage gehört woanders hin.

  39. Omori Autor des BeitragsAntworten

    Was mich nun aber beim Betrachten meiner Logfiles wundert: Das Bild oben von dem Anwalt, das diesen Artikel illustriert, wird fleißig heruntergeladen. Und bisher hat mich niemand gefragt, ob er das Bild verwenden darf.

    Lerne die Leute denn gar nichts dazu?

    Gruß Michael

  40. Christian Rohweder Antworten

    Mal eine doofe Frage, woran siehst Du, dass das gezielt heruntergeladen wird? Denn jeder Browser der diese Seite anzeigt lädt das Bild ja zwangsweise.

    Und nein, die Leute sind stellenweise lernresistent. Aber das ist eine ganz andere Baustelle, hat noch nicht mal mit Fotografie zu tun.

  41. Omori Antworten

    @Christian: Meine Statistik-Auswertung zeigt mir, welches Bild wie oft konkret – außerhalb eines normalen Seitenaufrufs – heruntergeladen wurde.

    Das ist aber ein umfangreiches Thema, vielleicht mache ich einmal einen separaten Artikel daraus.

    Gruß Michael

  42. Sam Antworten

    @Omori, wie tauchen Abrufe über Feedreader in der Statistik auf?
    Wenn bei mir jemand Artikel über den Feed liest, sieht das für die Statistik nämlich so aus, als würden die Bilder abgerufen, ohne den Artikel zu lesen.
    Kann aber am Referer sehen, dass die Abrufe aus einem Feedreader stammen.

  43. Thomas Antworten

    Mal eine ganz andere Sichtweise: Ich finde, es kommt auch darauf an, in welchem Kontext der Rechtsverstoß erfolgt. Eine private Homepage eines Schülers o.ä. zu einem interessanten Thema ist etwas anderes als eine gewerbliche Website, die eine Agentur für einen Kunden gestaltet und damit Geld verdient. Als Fotograf darf man m.E. auch nicht vergessen, dass man selbst auch gelegentlich in rechtsunsicheren Zusammenhängen oder Grauzonen arbeitet und dann auch nicht gleich die juristische “Keule” abkriegen will.

  44. Sam Antworten

    @Thomas: Auch hier gilt vorsicht wegen der Wortdefinition.
    auch wenn man eine Homepage privat betreibt, so ist dennoch schon per Definition eine Homepage immer öffentlich.

    Wenn ich mir ein Bild ausdrucke und im Wohnzimmer aufhänge, dann ist das Privat.
    Wenn ich es in irgendeiner Form veröffentliche, und dazu gehört auch eine Webseite im Internet, dann ist das keine Privatnutzung mehr. Und dabei ist es unerheblich, ob der Veröffentlicher eine Privatperson ist oder nicht.

    Wobei ich Dir zustimme, dass man differenzieren sollte, wen man abmahnt. Gesunder Menschenverstand schadet nie. Ich kann aber auch verstehen, dass man keinen Bock mehr darauf hat, sich für sein gutes Recht anpampen zu lassen und die Leute gleich abmahnt, denn die Reaktionen mancher Rechteverletzer sind echt daneben.

  45. Pingback: Thomas Vogt | Bilder im Blogartikel | thomasr-vogt.de

  46. fredifroeschki © ;) Antworten

    der zorn des fotografen ist durchaus berechtigt, die immens hohe forderung dagegen ein witz-wegen falsch platzierten lizenznachweis soviel tinte loswerden? an dreistigkeit kaum zu überbieten. das ist ja wie bei fa. jack wo***skin, die haben eine heimarbeiterin abgemahnt, weil sie auf babysachen eine plumpe tatze aufgenäht/gestickt hat. hauptsache die w***skinner sind hinter jedem hundebesitzer im schnee hinterher gegangen und haben die abdrücke des hundes im schnee eingeklagt…

  47. willi Antworten

    Ist es grundsätzlich erlaubt Fotos ungefragt auf seine Homepage zu übernehmen, wenn man unter dem Foto den Urheber nennt?

  48. Omori Autor des BeitragsAntworten

    Hallo Willi,

    nein, natürlich nicht. Aber die meisten Fotografen werden sicher gerne zustimmen, wenn sie nett gefragt werden.

    Gruß Michael

  49. Frank Bärmann Antworten

    Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal zu Wort melden. Mittlerweile haben mich insgesamt fünf Personen über meinen Blogbeitrag kontaktiert, die allesamt von BGKW und Herrn Kirchhoff abgemahnt wurden. Mit fast allen habe ich ausführliche Gespräche geführt und habe nun das Gefühl, dass Fotograf und Anwälte durchaus eine lukrative Nebeneinnahmequelle gefunden haben. Zwar ist es immer die gleiche Masche und Argumentation, aber die Gebühren werden immer teurer, ich will sagen, immer dreister. Viele Betroffene zahlen ohne zu Murren, auch weil in den meisten Fällen ein Verstoss vorliegt. Manchmal auch nicht. Aber Herr Kirchhoff hat es gar nicht mehr nötig, vorher mit den Betroffenen in Kontakt zu treten. Die Leute zahlen.
    Ich selbst habe mit nachvollziehbaren Argumenten gekämpft und die Gebühr auf 1/3 senken können.
    Ich kann jedem nur den Rat geben, bei pixelio und Bildern generell vorsichtig zu sein, Herrn Kirchhoff für die Zukunft zu meiden und in jedem Fall nicht kampflos aufzugeben. Denn BGKW läßt oft mit sich reden.

  50. Omori Autor des BeitragsAntworten

    Hallo Frank,

    auch wenn ich hier nur Deine Seite gehört habe und daher über kein umfassendes Bild verfüge, hat die ganze Sache, so bitter sie für Dich auch sein mag, auch einen guten Effekt:

    Es wird wieder einmal deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Fotografenrechte nicht einfach ignoriert werden dürfen.

    Wenn es sich aber tatsächlich so zugetragen hat, wie von Dir geschildert, dann hat hier jemand das rechte Augenmaß verloren, aus welchen Gründen auch immer. Und damit ist auch niemandem geholfen, den Fotografen nicht und auch nicht den Kunden der Fotografen.

    Gruß Michael

  51. teatime Antworten

    Ich verstehe Fotografen nicht, die gleich zum Anwalt rennen, anstatt mal kurz höflich beim Seitenbetreiber anfragen, ob man (in diesem Fall) den Urhebervermerk am Bild anbringen könnte. Ich glaube, die meisten werden das sicherlich gerne machen, wenn man sie (immer höflich und nie anklagend) auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam macht.

    Zudem: was hat der Fotograf denn schon davon, wenn er einen Anwalt einschaltet? Denn im Prinzip verdient ja nur der daran, der Fotograf bekommt theoretisch ja nur eine Mini-Honorarnachzahlung.

  52. Sam Antworten

    @teatime, ich schon.
    Wenn du zwanzig Mal einen Seitenbetreiber höflich angeschrieben hast, und jedes Mal dafür pampig angepöbelt wirst, dann reichts irgendwann, und statt höflich nachzufragen, wird gleich der Anwalt eingeschaltet.

    Dabei gehts gar nicht darum, viel zu verdienen (denn da hast du recht, da man nicht nachweisen kann, wie lange das Bild online ist, sind die Chancen hier mau), sondern einfach darum, dass man die Schnauze voll davon hat, sich anpöbeln zu lassen, weil man auf seinem Recht besteht.

    Wobei dieser Fall hier, so wie ich es verstehe, noch wieder anders gelagert ist, denn hier geht es ja um nachträgliche Änderung der Bedingungen unter der eine Nutzung des Bildmaterials erlaubt ist. Darüber hat Dan Heller schon vor vielen Monaten einen Artikel geschrieben, wo er sich fragt, warum nicht schon mehr Fotografen auf die findige Idee gekommen sind, einfach nachträglich die Rechte für Online verfügbares Material zu verändern, denn schließlich muss der “Bilderdieb” nachweisen, dass er die Bilder zu recht benutzen darf. Und das wird schwer, wenn man sich die aktuellen Lizenzrechte nicht bestätigen lässt.

  53. Omori Antworten

    @ Sam: Das Wort “Findig” meinst Du aber sicher nur ironisch, denn eine solche Vorgehensweise finde ich mehr als unfair.

    Wenn man von seinen Kunden fair behandelt werden möchte, sollte man ebenso fair sein.

    Aber das hast Du sicher gemeint.

    Gruß Michael

  54. Sam Antworten

    “findig” ist für mich ein neutrales Wort, ich nutz das sowohl positiv wie auch negativ. In diesem Fall ist es eine Lücke, bzw. ein Unverständnis von Bildnutzern, die ausgenutzt wird. Nicht schön, nicht fair, aber dummerweise legal:

    Stell dir vor, du findest ein Bild, das du toll findest, dran steht, dass man es frei benutzen kann, also benutzt du es.
    Einige Zeit später bekommst du eine Abmahnung, weil du dieses Bild verwendest.

    Wie beweist du, dass das Bild zu dem Zeitpunkt, als du es verwendet hast, frei benutzbar ist?

    Screenshot ist wohl kaum beweistauglich, zumal du ja auch beweisen musst, wann der Screenshot gemacht und wann das Bild verwendet wurde, beides schwierig.

  55. Carsten Antworten

    Also sofort mit dem Anwalt kommen, würde ich nur wenn Bilder ganz ohne mein Einverständnis benutzt werden und nicht umgehend nach Aufforderung entfernt werden (bei Blog/privaten Homepages), geweblichen Websites würde ich eine Zahlungsaufforderung schicken. Erst wenn dann rumgezickt wird, würde ich einen Anwalt einschalten.

    Bei falsch gesetztem Bildnachweis, würde ich den Betreffenden darauf hinweisen und ihm sagen, daß er es ändern soll, oder das Bild löschen. Der Wille den Bildnachweis zu setzen war ja da, nur halt an der falschen Stelle.

  56. Rainer Demski Antworten

    Wir sind auch abgemahnt worden. Eine freie Mitarbeiterin hatte ein Bild von Pixelio ohne den Hinweis in unserem Blog verwendet. Kostenpunkt: 450 Euro für den Fotografen, ca. das Gleiche für den Anwalt. Interessant dabei, dass der gleiche Fotograf das Bild und ähnliche weitere auf fotolia anbietet – wo es ja nur ein paar Cent kosten soll. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Was ist das Bild wert? 1,20 Euro? 450 Euro? 900 Euro?

    Natürlich würden wir für ein Bild auch zahlen, wenn wir es gern verwenden möchten. Ich als Fotograf würde in so einem Fall denjenigen, der das Bild verwendet, erst kontaktieren und ihm ein nettes Angebot machen. Den Anwalt erst einschalten, macht doch erst Sinn, wenn dann kein Deal zustandekommt und das Bild nachweislich und vorsätzlich geklaut wird.

    Andererseits ist es für den einen oder anderen Fotografen vielleicht ein ganz nettes Geschäftsmodell – und für den Anwalt gleich mit: Man stellt ein Bild bei Pixelio ein, das viele gut brauchen können. Sagen wir eine Hand mit einer Weltkugel oder eine Frau, die hinter einer Glaswand steht und eine Aktienkurve malt – wie in unserem Fall. Verwendet einer das Bild, ohne bei Pixelio das Kleingedruckte zu lesen, googelt man einfach regelmäßig nach Veröffentlichungsorten und findet – über den Bildnamen und die Bildersuche – ganz easy die potentiellen Opfer. Passiert das so vier, fünf Mal im Monat, ist das doch schon ein ganz nettes Zubrot…

    Ich anstelle der Anwälte und Fotografen wäre aber vorsichtig, so etwas mit System zu machen – kann auch kräftig nach hinten losgehen, wie men hier lesen kann:

    http://www.shopsicherheit.de/index.php?option=com_content&view=article&id=363:abmahnanwaelte-aus-hagen-strafrechtlich-verurteilt-pressemitteilung-lautet-qhagener-juristen-terrorisieren-ebay-haendlerq

    Fazit: Ehrliches Geldverdienen und miteinander reden macht für alle Seiten mehr Spaß als der Trick mit dem Anwalt.

    Cya und schönes WE,

    RD

  57. Frank Bärmann Antworten

    Ich muss an dieser Stelle eine Sache in dieser Angelegenheit richtig stellen. Meinen Blogbeitrag vom 31.12.2009 konnte man so verstehen, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Urheber, Herrn Kirchhoff, am 21.12.2009 einen erforderlichen Link zu pixelio.de im Impressum hatte. Dies ist nicht so gewesen.

    Ich hatte zwar bei der Veröffentlichung – wie von pixelio.de in den zum Zeitpunkt des Downloads gültigen Nutzungsbedingungen gefordert – einen Link im Impressum, der ist aber durch einen Serverumzug gelöscht worden. Deshalb gab es am 21.12.2009 keinen Link zu pixelio im Impressum und/oder unter dem Foto (was auch nicht gefordert war).

    Die Abmahnung durch den Fotografen war also in dieser Hinsicht korrekt. Dennoch beruhte ein Teil der Forderung auf der Tatsache, dass ich unter dem Foto den Namen des Fotografen nicht genannt hatte. Dies war laut alter Nutzungsbedingungen von pixelio nicht gefordert und konnte deshalb auch nicht abgemahnt und zu einer Schadensersatzforderung führen.

    Im übrigen ist die Sache mit dem betreffenden Fotografen in beiderseitigem Einvernehmen erledigt worden.

  58. holger-e Antworten

    hallo zusammen,
    man sollte dem betreiber erst einmal die möglichkeit geben die urheberrechtsverletzung zu beseitigen. wenn er dem nicht nachkommt, kann man immer noch rechtliche schritte einleiten!

    ich züchte schlangen und präsentiere meine hobbyzucht auf meiner hp.ich habe aktuell das problem dass ein bild von mir auf einer fremden seite verwendet wird, ohne meine zustimmung.
    ich habe den betreiber darauf hingewiesen dass es sich dabei um mein bild handelt und das ich nicht damit einverstanden bin das er mein bild auf seine webseite ohne meine zustimmung präsentiert. auf meine erste mail hat der betreiber dieser seite noch geantwortet,sieht es aber nicht ein mein bild von seiter webseite zu nehmen. auf meine 2 mail hat er bisher noch nicht geantwortet.
    einerseitz finde ich es albern deshalb rechtliche schritte einzuleiten. andererseitz geht es mir aber auch ums prinzip, das er mein bild nutz ohne mich vorher um erlaubnis zu fragen
    lg, holger

  59. Sam Antworten

    Holger, wenn es dich stört, setz ihm eine Frist “wenn das Bild nicht bis zum xx.xx.xxxx entfernt ist, schalte ich einen Anwalt ein.”
    Das würde ich allerdings nur machen, wenn ich auch bereit wäre, einen Anwalt einzuschalten, sonst macht man sich ja vor sich selber unglaubwürdig.
    Und da muss man sich wieder fragen: steht das noch im Verhältnis?

    Ich selber bin im Moment nicht bereit zu klagen, also suche ich lieber gar nicht nach geklauten Fotos. Sonst fühl ichmich ja doch noch genötigt, gegen die vorzugehen…

  60. betroffener Antworten

    Ich denke darüber genau das, was man denken muss. Abzocke und nichts andere. Habe heute selbst eine Abmahnung von Pixelio, besser gesagt von einem Nutzer dort, bekommen, weil angeblich das Bild nur redaktionell verwendet werden darf, meine Seite aber angeblich gewerblich wäre. Namensnennungen und Hinweise waren alle vorhanden und an der richtigen Stelle. Das ist für mich das Gleiche: Abzocke mit Bildern

  61. Michael Kirchner Autor des BeitragsAntworten

    @ betroffener: Das musst Du jetzt aber genauer erläutern. Warum ist es Abzocke, wenn man für etwas zur Rechenschaft gezogen wird, was nicht erlaubt ist? Und was meinst Du mit “angeblich”? Deine Aussagen sind so leider nicht nachprüfbar und können daher stimmen oder aber auch nicht.

    Im übrigen macht es keinen guten Eindruck, hier einfach so anonym loszupoltern und von “Abzocke” zu reden. Wenn es etwas zu kritisieren gibt, dann könntest Du das doch auch mit Nennung Deines Namens machen, wir anderen machen das ja auch.

  62. Christian Rohweder Antworten

    Du wirst ja von Pixelio ein Bild lizensiert haben und es schriftlich haben, wofür Du das Bild verwenden darfst. Die Frage ist nun, ob Deine Webseite als redaktionell durchgeht oder tatsächlich eine gewerbliche ist. Wenn Du z.B. dort Deine Dienstleistungen oder ähnliches anbietest oder darüber schreibst, bist Du schneller in gewerblichen Bereich als Du gucken kannst. Von daher bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du eine “rundumglücklichsorglos”-Lizenz kaufst.

  63. betroffener Antworten

    @Michael Kirchner Keinen Namen daher, da es das Verfahren erst angelaufen ist. Der Webmaster hat ja meine Mail, die stimmt. Aber Du und Christian sagten ja bereits den eigentlich Knackpunkt an der Sache. Es geht nicht um die Webseite, die kann kommerziell sein. Es geht um die Verwendung des Bildes, das darf nur redaktionell verwendet werden. Das genau ist der Streitpunkt für mich. Und es kann durchaus redaktionelle Artikel auf einer kommerziellen Webseite geben. Wenn es alleinig um die kommerzielle Webseite geht, dann wären das 95% aller Webseiten im Netz. Christian, Dein Beispiel mal etwas ausbauend. Wenn so ein Bild auf einer Seite verwendet wird, in der ich meine Dienstleistungen vorstellen würde, dann wäre das auch für mich eindeutig eine kommerzielle Verwendung. Wenn so ein Bild aber als “Unterlegung” eines Textes verwendet wird, der nicht kommerziell ist, sondern eine selbst erstellte Beschreibung einer Ferienregion, dann ist das für mich keine rechtswidrige Nutzung. Und Christian… Wo hat man da denn überhaupt was schriftliches? Da ist nichts. Man kann sehen, dass man ein Bild geladen hat, mehr aber auch nicht. Ich kann also noch nicht einmal genau sagen, ob der Lizenztyp auch beim Download der gleiche war, denn das sieht man nicht. Aber das nur mal so gesagt, das glaube ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass das eine redaktionelle Nutzung ist. Gegen die beschrieben Fälle in den Lizenzen verstößt es auch nicht. Natürlich ist das aber auch alles subjektiv, da es eben nirgends eindeutig geklärt / erklärt ist. Wenn es rein um eine kommerzielle Webseite geht und das der Fehler ist, dann war es ein Fehler von mir und 95% aller anderen Webseiten machen es auch falsch. Nur mal so angemerkt, die Seite hier wäre für mich auch redaktionell und nicht kommerziell, auch wenn es die ganze Domäne an sich schon ist.

  64. Fotospaß Antworten

    Auch bei Pixelio ist der Verwendungs-Status ersichtlich!!! Zum einem aus dem Dateinamen ( da stehen hinter dem Downloadnamen die Abkürzungen der freigegebenen Verwendungsarten ) , zum anderem kann jeder registrierte User bei Pixelio den Downloadstatus erfragen. Seit ca. Mai 2011 ist es sogar automatisch in der Downloadliste ersichtlich.

    Nichts mit EIGENER NAME GEHEIM, da das Verfahren angelaufen ist. Der Fotograf wird die Beiträge hier gewiß schon gefunden haben, wenn er das Pixelioforum verfolgt hat.

    Nur rein readaktionell freigegebene Fotos sind nicht für Werbezwecke erlaubt einzusetzen.
    Nur durch gute Fotos wird die Webseite auch mehr besucht und bekannter, und erzielt dadurch auch mehr Einnamen durch die Bannerwerbungen und sonstigen Einnahmequellen.
    Im Impressum der vielen Webseiten “eines” Pixelio-Users steht die Anschrift seiner FIRMA, es steckt also keine Stadt, Gemeinde oder ähnliches hinter der “Ferienregionseite”.
    Ist es nun ein Werbezweck oder nicht, das werden in diesem Fall wohl die Anwälte oder ein Gericht zu klären haben.

    Sicherlich hätte der Fotograf vorab selber eine Rechnung versenden können, aber wer weiß was er da schon so alles erlebt hat.
    Anhand der Reaktion “Abzocke” sieht man doch wieder, daß auch hier ein freundlicher Hinweis nichts gebracht hätte.

    So meine Meinung.

  65. Michael Kirchner Autor des BeitragsAntworten

    @Fotospaß: Auf den Ausgang dieses Verfahrens bin ich dann aber auch gespannt.

    Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, klingt mir Deine Argumentation nicht ganz schlüssig:

    Analoges Beispiel:
    Der Stern ist auch ein Unternehmen und verdient (unter anderem) Geld mit Werbung. Trotzdem veröffentlicht er redaktionelle Beiträge.

    Gruß Michael

  66. Fotospaß Antworten

    Ich kann Dir nichts genaues sagen, aber ich meine, daß der Stern als Redaktion gilt, also redaktionelle Fotos nutzen kann ohne weiteres.
    Da ist es dann egal, ob dort Werbung geschaltet wird, da es eine Redaktion mit redaktionellen Artikeln ist.

    Es ist doch gewiß ein Unterschied, ob eine Redaktion, oder eine “Internetservice-Firma” die redaktionell freigegebenen Fotos verwendet.
    So meine Meinung, bin auch kein Rechtsexperte.

  67. Karsten Socher / KS-Fotografie.net Antworten

    Eine Redaktion kann für ihre Berichte redaktionelle Bilder verwenden, wenn die die über einen Werbeskandal berichten, gibt es meistens ein Bildzitat.

    Umgekehrt ist es mit der Werbung. Ein Bild welches nur für Presseberichte freigegeben ist, darf nicht für eine Werbeanzeige verwendet werden. beispiel ist, wenn jemand Helene Fischer (Schlager) für eine Konzertkritik fotografiert und dann wird das Bild für eine Anzeigenkamange verwendet. Wenn da nicht die Genehmigung / freigabe von Fotograf und in diesem Beispiel zusätzlich der abgelichteten Personen vorliegt wird es ärgerlich.

  68. Charlotte Antworten

    Wenn von mir ein Bild widerrechtlich genutzt wird bzw. keine Namensnennung vorhanden ist, versuche ich mich erst mit demjenigen gütlich zu einigen, der sich das Bild “genommen” oder mich nicht benannt hat. Wobei ich dann schon darauf hinweise, was meine Rechte bzgl. einer erhöhten Nutzungsgebühr sind und dass die Kosten noch höher werden, wenn ich einen Anwalt einschalte. Wenn der Nutzer meines Bildes nicht einsichtig ist bzw. unverschämt wird, dann setze ich erstmals eine Frist, um rechtlich abgesichert zu sein. Ist die Frist verstrichen, wird ein Anwalt eingeschaltet und mein Recht durchgeboxt. Bisher ist es aber noch nicht soweit gekommen, die Leute waren immer einsichtig in Anbetracht der sonst auf sie zukommenden Kosten. 🙂

    Aber die hier genannten Preise sind noch relativ human. Wir hatten in der Kanzlei schon Fälle z. B. von der größten bekannten internationalen Bildagentur, da waren die Beträge weit über 2000 EUR für ein briefmarkengroßes Bild! Diese hohen Beträge kommen hauptsächlich durch die geschätzte Nutzungsdauer zustande und durch die Zuschläge nach MFM-Liste.

    Gruß Charlotte

  69. Franka Harberg Antworten

    Solange hier nicht bekannt wird, was da genau abgelaufen ist und unter welchen Umständen die Fotografen genervt waren, ist dieser Thread wenig hilfreich und einseitig. Es ist komplett egal ob Kollegen andere nett oder weniger nett finden. Am Ende geht es nur um ehrliche Fakten und nicht um einen etwas gelenkten Inhalt der Klagende wie Deppen hinstellt, die raffgierig sind. Nebenbei: die meisten Probleme habe ich mit Menschen die glauben das Internet sei ein Selbstbedienungsladen und etwas “Verfälschung” oder ein Name würde Ihren das recht geben zu Material zu nutzen. Ich meine damit nicht die Blogs – das ist fast sinnlos – , sondern Konzerne bzw. deren Grafikabteilungen. Überlegt mal: die Musik- und Filmindustrie hat eine Lobby die Krawall machen kann – Fotografen sind sich ja untereinander nicht einmal einig. Wie soll da etwas klappen.

    Fazit: jeder soll machen was er denkt und wenn die Rechtslage so liegt, ändert sich das mit einem Minipranger auch nicht. Das Verfahren dürfte wieder beide Seiten berücksichtigen und etwas günstiger werden und das war es. So ist das in diesem Land, es sei denn eine Seite hat genügenden Wums.

  70. Jensen Antworten

    In erster Line darf für eine kommerzielle Verwendung ohne Erlaubnis der abgebildeten Person überhaupt nichts verwendet werden. Da ist es völlig egal in welchem Zusammenhang das Foto gemacht wurde.

  71. Fotospaß Antworten

    Das ein nur redaktionell freigegebenes Foto nicht für Anzeigenkampagnen verwendet werden darf versteht sich von selbst.

    Nun hat aber der Pixelio-User keine Werbeanzeige mit dem Foto genutzt. Es war in einem Bericht über eine Ferienregion, aber eben mit externer Werbung auf der Webseite.
    Im Impressum ist keine Redaktion aufgeführt, sondern eine Firma.

    Tja, was nun? Verwendung erlaubt oder nicht? Ich bin mal gespannt wie das ausgeht, und ob wir das mal erfahren werden.

  72. Franka Harberg Antworten

    Nachtrag: Getty hat massenhaft Nutzer abgemahnt obwohl sie die Bilder früher “laut eigene Aussage” gekauft haben. Wenn Künstler oder Hobbyisten das später zu Stock hochgeladen ist das sogar Pflicht einer Agentur. Das passiert durch die GEMA ständig und ich weiß das sehr genau, weil wir viel mit Film in Kombination mit Fotos machen. Wer seine Rechnungen nicht parat hat, hat ein Problem und ich sehe da keine Raffgier. In keiner anderen “Branche” ist es ok, nur weil man persönlich keine Ahnung von der Rechtslage hat.

  73. Frank Brenner Antworten

    — Nicht nachprüfbare Tatsachenbehauptung aus rechtlichen Gründen vom admin entfernt —-

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