
Ich bin immer wieder überrascht: Viele Geschäftskunden fragen vor einem Shooting danach, ob sie auch eine DVD mit den Bildern des Shootings in hoher Auflösung bekommen. Das ist ein nachvollziehbarer Wunsch, keine Frage.
Allerdings: Sehr viele Kunden fragen nicht nicht nach Nutzungsrechten.
Häufig wird das einfach gleich gesetzt und es herrscht die Meinung: Wenn ich die DVD mit den Bildern in hoher Auflösung habe, kann ich auch damit machen, was ich möchte. Schließlich habe ich ja für das Shooting bezahlt! Dass die tatsächliche Rechtslage ganz anders aussieht, wissen vielen Menschen nicht.
Daher finde ich es ganz wichtig, schon vor Angebotsabgabe genau den Verwendungszweck der Fotos zu erfragen und darauf abgestimmt das Angebot unter Berücksichtigung der Nutzungsrechte abzugeben.
Im Angebot steht dann: „Erstellung von … Fotos für die Verwendung in ….“.
Wenn die Fotos so gut werden, dass der Kunde sie auch noch Jahre später in ganz anderen Publikationen verwendet, dann muss klar sein, dass das durch das ursprüngliche Angebot nicht mehr abgedeckt ist und der Fotograf eine zusätzliche Rechnung schreiben kann.
Kunden, die häufig mit Fotografen zu tun haben, kennen das Thema. Aber andere Kunden, die nicht so erfahren sind, fühlen sich schnell „abgezockt“, wenn der Fotograf für sie überraschend noch einmal kommt und eine Rechung stellen möchte, mit der sie nicht gerechnet haben.
Und (negativ) überraschen sollte eigentlich kein Fotograf seinen Kunden. Wenn er es versäumt hat, vor dem Auftrag in angemessener Form (schriftlich) darauf hinzuweisen, was genau er angeboten hat, sollte er es unterlassen, nach dem Auftrag nachzukarten.
Dann ist es schon besser, sich auf die Lippe zu beißen, selbst wenn man sich im Recht fühlt, und beim nächsten Mal ein eindeutig formuliertes Angebot vorzulegen.
Wer der ganzen Diskussion aus dem Weg gehen möchte, bietet gleich ein sogenanntes „Buy Out“ an, viele Kunden fordern das sogar. Damit ist gemeint, dass der Fotograf auch bei weitergehender Nutzung auf zusätzliche Nutzungshonorare verzichtet. Egal, wofür der Kunde die Fotos verwendet, der Fotograf ist daran nicht mehr beteiligt.
Viele Fotografen-Organisationen (wie zum Beispiel freelens oder freischreiber) lehnen dieses Buy Out aus verständlichen Gründen ab. Aber auch für die Kunden ist ein Buy Out nicht in jedem Fall so interessant, wie es auf den ersten Blick aussieht: Wenn unbeschränkte Verwertungsrechte gefordert werden, muss der Fotograf das in sein Angebot einpreisen, auch wenn die Bilder nach dem Shooting nicht oder nur wenig verwendet werden.
Es ist also in beiderseitigem Interesse, dass nur das abgerechnet wird, was geleistet bzw. genutzt wird.
Wenn es aber so läuft, dass für das selbe Honorar, für das früher einmalige Nutzungsrechte eingräumt wurden, nun unbeschränkte Nutzungsrechte vergeben werden, dann ist das ein schlechtes Geschäft für alle Kreativen. Und dass dagegen die Organisationen der Kreativen Sturm laufen, ist verständlich.
Wie sind Eure Erfahrungen bzw. welche Nutzungsrechte bietet Ihr Euren Firmenkunden an?
Danke für den interessanten Hinweis. Es war zwar bis jetzt noch nicht erforderlich, aber ich werde daraufhin meine Angebotstexte entsprechend abändern müssen um in Zukunft Ärger zu vermeiden.
lg Peter
Normalerweise bringe ich diesen Punkt in den Vorgesprächen ein und berate meine Kunden diesbezüglich. Nur bei einem Kunden kam dieser zuerst auf diese Frage zu sprechen: es war ein Rechtsanwaltsbüro 😉
Auch meine Erfahrungen bestätigen, dass gerade im heutigen „Geiz Ist Geil Zeitalter“ viele gewerblichen Kunden denken, dass sie mit den Bildern grds. immer machen können, was sie wollen. Dies gerade jüngere Unternehmen, die ihre Bilder primär für ein paar lausige Dollar bei Fotolia und Co. einkaufen und noch nicht mit einem Fotografen zusammengearbeitet haben.
Man sollte daher im Vorgespräch die Arbeit bzw. den Arbeitsaufwand des Fotografen für den jeweiligen Auftrag transparent darstellen. Ein entprechenden Angebot (in welcher Form auch immer) ist somit für den Kunden leichter nachzuvollziehen.
Gleich mit Geiz-ist-geil-Stammtischparolen zu kommen, ist auch nicht hilfreich. Man könnte sich auch einmal in den Kunden versetzen. Wer sich ein paar Arbeitssocken gekauft hat, muss auch nicht noch mal ein zusätzliches Nutzungsentgelt bezahlen, wenn er die Socken nun auch beim Skifahren anzieht.
Wenn ein Foto statt auf der Website nun auch noch für ein Plakat genutzt werden soll, dann will der Fotograf ggf. eine zusätzliche Rechnung schicken, obwohl er gar keine zusätzliche Arbeit hatte. Das ist für Kunden erst einmal unlogisch und überraschend. Aus Sicht des Kunden ist der Fotograf – insbesondere bei einem individuellen Shooting – schon bezahlt worden. Und wenn man ihn damit konfrontiert, wird er das kritisch hinterfragen. Wer als Fotograf auf die Frage nach dem Warum dann nur ein „Das ist schon immer so“ auf Lager hat, wird auch nicht das große Verständnis beim Kunden ernten.
Da gebe ich Dir vollkommen recht, Guido, man sollte es dem Kunden erklären (können).
Es geht hier im immaterielle Güter – Nutzungsrechte – die lassen sich immer schwerer argumentieren als Sachen, die man anfassen kann.
Gruß Michael
Guten Tag,
Ich bin bei der Internet Suche auf Ihre Fotografie Seite gestoßen.
Die dort gezeigten Arbeiten haben mir sehr gefallen, auch die Texte zeugen von sehr viel Fachwissen, Verständnis und Feingefühl für die Materie.
Ich bin gerade dabei einen Blog ins Leben zu rufen der sich den vielen Facetten der Fotografie widmet, über eine etwaige Verlinkung würde ich mich sehr freuen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche noch einen schönen Tag 🙂
Daniel
Also ich melde mich einmal von der Seite der Auftraggeber:
Auch wenn ich nicht soo viele Fotoaufträge direkt bzw. indirekt vergebe – aber Fotografen, die Fotos nicht mit uneingeschränkten Nutzungsrechten anbieten, die bekommen keinen Auftrag mehr.
Für mich ist Fotografie ein Handwerk bzw. eine Dienstleistung wie viele andere.
Z.B. wie ein guter Zahnarzt – der kann mir auch nicht ein Gebiss verkaufen, mit dem ich nur Äpfel beißen darf und keine Birnen (Und jetzt soll mir keiner vorwerfen Äpfel mit Birnen zu vergleichen 😉
Schon klar: Für den Profi-Fotografen entstehen Kosten wie z.b. Ausbildung, Ausrüstung, Studiomiete bis hin zu Versicherungen, unproduktive Zeiten und dazu sollte noch eine Risikoabgeltung kommen und ein angemessener Gewinn … das sollte honoriert werden – mehr nicht!
Achso. Plötzlich ist das OK? Aber früher war es völlig normal, dass man für jeden Abzug / Verwendung dem Fotografen ein Honorar zahlt. Genau wie man jeden Tag eine neue Zeitung gekauft hat, auch wenn man am Vortag schon eine hatte.
Aber heute muss es plötzlich anders sein, nur weil man nix greifbares mehr hat, in Form eines Negatives? Dann scheine ich was verpasst zu haben …
Für mich sind beide Standpunkte (Fotograf und Kunde) verständlich und der springende Punkt ist wohl, einen unkomplizierten Kompromiss zu finden. Sonst zieht der Kunde oder ein befreundeter DSLR-Besitzer selbst los und der Auftrag ist weg – die mangelnde Qualität etabliert sich ja bereits, sodass man mit so einer Lösung nicht mal besonders negativ auffällt. Die Fotografen müssen m.E. aufpassen, dass sie nicht denselben Fehler machen wie die Architekten, deren Leistungen zunehmend von anderen Berufsgruppen übernommen werden, weil sie als „schwierig“ gelten. Für mich bedeutet das, v.a. eine kommerzielle Weiterverwertung von Foto(-daten) im Auge zu behalten und vertraglich auszuschliessen. Ob der Kunde mit den „Daten auf der CD“ nun einen Prospekt, eine Website oder sonstwas macht, ist so schwer zu kontrollieren, dass man sich damit langfristig keine „Freunde“ macht. Die juristische (Rechte-)Situation ist also immer gegen das Verkomplizieren der Geschäftsbeziehung abzuwägen.
@sinan muslu:
Der Vergleich mit der Zeitung ist gut – nur korrekterweise muss das Beispiel so lauten:
Stell dir vor du zahlst jeden Tag für die selbe Zeitung (und es steht nichts anderes drin 😉
Und weil es immer schon so war ist ein schlechtes Argument.
zu GF
„Für mich ist Fotografie ein Handwerk bzw. eine Dienstleistung wie viele andere.“
Das ist ja als Einzelmeinung durchaus interessant, der Gesetzgeber sieht das im Urheberecht aber anscheinend anders. Er hält ein Lichtbild und erst recht ein Lichtbildwerk für etwas anderes als eine Socke.
„Schon klar: Für den Profi-Fotografen entstehen Kosten wie z.b. Ausbildung, Ausrüstung, Studiomiete bis hin zu Versicherungen, unproduktive Zeiten und dazu sollte noch eine Risikoabgeltung kommen und ein angemessener Gewinn … das sollte honoriert werden – mehr nicht!“
In unserem Staat herrscht Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und so sind die Entstehungskosten für ein Bild eigentlich nur interessant, weil das die untere Preisgrenze ist, unter dem man die Bilder nicht „verkaufen“ kann, ohne über kurz oder lang pleite zu gehen.
Nach oben ist die Grenze dagegen mehr oder weniger nur eine Frage des Vehandlungsgeschicks.
Wenn beim Verhandeln dann jemand so geschickt ist, einen „unangemessen“ hohen Gewinn zu erzielen, ist das vielleicht der angemessene Gewinn für sein Geschick. 😉
Mit Nutzungslizenzen für Fotos ist es doch nichts anderes, wie mit Musik, Patenten oder Software.
Wenn ich mir Photoshop kaufe, darf ich das auf max. 2 Rechner installieren von denen ich nur einen gleichzeitig nutzen darf. Wenn ich Photoshop auf einen 3. oder 8. Rechner installieren will, muß ich weitere Lizenzen kaufen. Auch wenn die Programmierer damit nicht mehr Aufwand haben oder ich vielleicht nichtmal eine neue CD bekomme, sondern nur eine neue Seriennummer.
Und wenn HR3 sieben mal am Tag „Satellite“ spielt, müssen die auch sieben mal dafür „Lizenzkosten“ zahlen (nennt man das so bei Musik?).
Die Beispiele mit der Zeitung und dem Gebiss sind völlig daneben. Beim Zahnarzt kaufe ich ein Gebiss und keine Nutzungsrechte für ein Gebiss. Wenn aber bei der Herstellung des Gebisses ein Patent zur Anwendung kommt, mit dem ich meine Äpfel mit viel weniger Kauaufwand essen kann, dann muß der Zahnarzt für jedes Gebiss das er mit diesem Patent herstellt, eine Lizenzgebühr für dieses Patent zahlen. Auch wenn der Patentgeber schon längst in Rente ist oder schon 3 Mrd. Menschen mit diesem Patent Äpfel kauen.
Und was die Zeitung angeht, die ich täglich kaufe. Ja, das Zeitungspapier ist mir und die Buchstaben darf ich lesen. Ich kann auch Fisch drin einwickeln. Ich darf aber nicht die in der Zeitung stehenden Texte und Bilder kopieren, einscannen und für irgendwas anderes Nutzen. Ich darf nichtmal den tollen Artikel über mich einscannen und auf meine Homepage stellen. Denn dazu müsste ich das Nutzungsrecht für diesen Artikel haben und den habe ich mit dem Kaufpreis der Zeitung nicht mit erworben.
Joanne K. Rowling hat Ihren Harry auch nicht für einen 20 Euro Stundensatz verkauft. Sie braucht nie wieder einen Finger krumm zu machen. Sie kann bis an Ihr Lebensende von dem Verkauf Ihrer Bücher leben (womit sie nichtmal Arbeit hat) und von den Lizenzen (!) für Merchandising-Artikel.
Daß es Fotografen gibt, denen es egal ist, was mit Ihren Bildern geschieht und die für ’nen Appel und ’n Ei Fotos machen und daß es Auftraggeber gibt, die ein gutes Foto von einem schlechten Foto nicht unterscheiden können, das ist wieder was anderes.
@Andreas: Es ist doch immer die Frage, ob ich einen Anspruch, den ich juristisch habe auch praktisch durchsetzen kann bzw. will. Der Vergleich mit Photoshop und Satellite hinkt insofern, als es hier nicht um eine persönliche Geschäftsbeziehung geht, die verkompliziert wird. Als Fotograf bist Du Dienstleister und stehst immer zwischen Angebot und Nachfrage einer bestimmten Leistung, deren Qualität von vielen Faktoren abhängt, u.a. vom Verhältnis zum Auftraggeber.
Wie problematisch die Sache für die Software- und Musikindustrie ist, sieht man daran, dass es notwendig ist, eine komplett neue und technisch restriktive Infrastruktur aufzubauen (z.B. durch Apple), um hier klare Verhältnisse zu schaffen.
@Andreas
Deine Vergleiche mit Photoshop und der Zeitung hinken weitaus mehr, als Vergleiche mit dem Zahnarzt. Adobe hat Photoshop nicht speziell nur für Dich programmiert und Du zahlst Adobe nur einen winzigen Bruchteil der Herstellungskosten, was Dir auch von vornherein bekannt ist. Oder glaubst Du, dass Photoshop für 500 EUR , d.h. in etwa 10 Stunden programmiert wurde? Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass hunderttausende andere auch für Photoshop bezahlen.
Wir sprechen hier aber über ein individuelles Fotoshooting (und nicht den „Bildkauf“ bei Fotolia). Hier wird etwas ganz speziell maßgeschneidert für einen Auftraggeber erstellt und in der Regel bezahlt dafür auch nur eine einzige Person: der Auftraggeber. Der bekommt nach dem Shooting eine Rechnung in einer Höhe, bei der er durchaus davon ausgehen kann, damit alle Kosten bezahlt zu haben.
Ich finde es gut, dass das Thema Lizenzen hier in einigen Fazetten diskutiert wird 😉
Bei Softwarelizenzen und -patenten gibt es ähnliche Diskussionen … und die Musikindustrie ist auch im Wandel.
Komplexe Software in der X-Personenjahre an Arbeit steckt und für Tausende bzw. Millionen User entwickelt wird, benötigt ein anderes Geschäftsmodell als Fotos, die z.B. in einem Tag für einen Kunden gemacht werden (ja ich weiß, es gibt auch Fotos die in Summe mehr als einen Tag Arbeit erfordern).
Hallo Kollegen,
ich sehe das so:
http://www.fotograf-in-frankfurt.de/verwertung.html/
Wenn ich schreibe „Zustimmung“, heißt das nicht, dass ich diese ohne Honorar erteile 🙂
@Thomas
„Sonst zieht der Kunde oder ein befreundeter DSLR-Besitzer selbst los und der Auftrag ist weg – die mangelnde Qualität etabliert sich ja bereits, sodass man mit so einer Lösung nicht mal besonders negativ auffällt“
Das Urheberecht ist nicht an eine bestimmte Berufsausbildung oder -tätigkeiet gekoppelt, es greift auch in dem fall, dass ein (DSLR-Bewehrte und hoffentlich auch DSLR-bewährte?) Freud dei Aufnahmen macht. Und so sollten auch in diesem Fall Nutzungsrechte übertragen werden. Zumindest sollte man das machen, wenn der Auftraggeber auf der sicheren Seite sein will. Erläuft sonst Gefahr, das später der dann vielleicht nur noch ehemalige gute Freund doch noch eine Nutzungsentschädigung fordert.
Meine Erfahrung:
Agenturjobs sind in der Regel unproblematisch – da ist das Thema „Nutzungsrechte“ normales Alltagsgeschäft. Einem „kleinen“ Direktkunden ist oft schwer zu vermitteln, dass er ggfs. mehrfach für die Nutzung der Bilder zahlen soll. Es ist eine Frage der Argumentation – für die ich ebenfalls die Beispiele Software, Musik etc. verwende. Das wird von jungen Unternehmern oder Mitarbeitern verstanden und akzeptiert – Probleme gibt es da in meiner Erfahrung mit (manchen) älteren Kunden: Sie verstehen Fotos als „anfassbares Ding“, an dem sie Eigentum erwerben. Allerdings stelle ich auch vermehrt den Wunsch nach einem Buy-out fest – gegen ein entsprechend verhandeltes Honorar. Damit habe ich auch keine Probleme, da ich hier das Hauptargument der Kunden absolut nachvollziehen kann: Wenn man jede Nutzung einer Aufnahme separat abrechnen muss, bedeutet dies auf beiden Seiten einen großen Aufwand – warum dies nicht vereinfachen.
Ich höre jetzt schon den Aufschrei des Kunden über die dann wirtschaftlich erforderlichen Preise
seitens des Fotografen.
Sorry, aber wenn ich meinem Kunden nicht ordentlich erkläre, wann, wöfür oder wie oft er meine Bilder nutzen darf/kann, so habe ich zwar vielleicht nicht rechtlich, aber als ordentlicher Geschäftsmann Bockmist gebaut und stehe dafür gerade. Sprich: Ich werde den Teufel tun ihm nachträglich eine Rechnung zu stellen. Nichts ist doch einfacher, als bei der Anfrage des Kunden schon abzuklären was er mit den Bildern machen will und ihm zu erklären, dass er NIE wirklich das Bild sondern immer nur die Nutzungsrechte kauft.
Das hat bisher auch noch jeder Kunde verstanden und entsprechend den Auftrag erteilt.
„Ich höre jetzt schon den Aufschrei des Kunden über die dann wirtschaftlich erforderlichen Preise
seitens des Fotografen.“
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Könntest du es etwas erläutern?
Vielen Dank und Grüße
Olaf
„Einem “kleinen” Direktkunden ist oft schwer zu vermitteln, dass er ggfs. mehrfach für die Nutzung der Bilder zahlen soll.“
Nenn ihm doch den Buy-Out Preis und biete ihm an, wenn ihm das zu hoch ist, das Honorar an den gewünschten Nutzungsumfang anzupassen.
Hallo Tom,
mir schwerer zu vermitteln meine ich, dass hier oft Nachfragen kommen, z.B. „Was sind Nutzungsrechte?“ „Warum soll ich mehrfach zahlen?“ etc. – dann muss man sachlich und logisch argumentieren. Wie gesagt – die Beispiele Software, Musik bzw. GEMA etc. helfen mir dann bei der Erläuterung.
Das man bei einem Buy out oft auch ein bisschen verhandeln muss, ist klar. Nicht immer wird ein KV so vom Kunden akzeptiert, wie man es als Fotograf gerne hätte. Eine gewisse Flexibilität halte ich für wichtig. Ich habe aber klare Grenzen – ich muss Geld verdienen, nicht wechseln.
Das habe ich gerade vor zwei Wochen wieder erlebt: Anfrage von einem großen Fachverlag. Ein Interview fotografieren – Dauer 1 Std, gezahlt werden würde ein halber Tag. Ich habe dann zurück gerufen und nach den Details gefragt, dabei hörte es sich dann ganz anders an: Dauer 4 Stunden (dazu kann man dann noch einen halben Tag Zeitaufwand für die Auswahl und Bearbeitung rechnen), Nutzungsrechte für alle Medien zeitlich und räumlich unbeschränkt, keine Fahrtkosten. Honorar wäre fix, da sie nur feste Sätze zahlen: 200,– € !!!!! – für einen ganzen Tag Arbeit!
Ich habe dann dankend abgelehnt – hat die sehr nette Redakteurin übrigens verstanden. Ihrer Stimme war zu entnehmen, dass ich nicht der erste und nicht der letzte Fotograf bin, den sie anruft. Ich bin aber sicher, dass sie jemand gefunden hat – es gibt immer einen, dem das Wasser bis zum Hals steht und der sich dann so prostituiert.
Allerdings sieht es im redaktionellen Bereich sicher viel, viel schlechter als in der Werbefotografie aus.
Grüße
Joni
HalloOlaf,
„mir schwerer zu vermitteln meine ich, dass hier oft Nachfragen kommen, z.B. “Was sind Nutzungsrechte?” “Warum soll ich mehrfach zahlen?” etc. – dann muss man sachlich und logisch argumentieren. “
Deshalb mein Hinweis, zuerst den Komplettpreis zu nennen. Wenn dem Kunden das zuviel ist, kann er für abgespeckte Nutzunsgrechte weniger zahlen (deinen eigentlich vorgesehen Preis). Du bekommst was du wolltest, der Kunde hat das Gefühl, Dich runtergehandelt zu haben und die Frage der Nutzungsrechte ist nebenbei auch geklärt.
Hallo Tom,
hmmm…..weiß nicht, ob das sinnvoll ist. Dann hat man eine „großen Brocken“ auf der Rechnung, der auch noch „gefühlt“ deutlich über der Vergleichsgröße „Tagessatz'“ liegt.
Ich „drösel“ das lieber auf, da scheint mir die Vergleichbarkeit besser zu sein.
Grüße
Joni
Nachtrag:
Es muss natürlich heißen:
„Dann hat man einen „großen Brocken“ auf dem Angebot…..“
Hallo,
ich hatte da mal eine frage,
ein Fotograph dehn ich gut kenne hat von mir paar bilder gemacht,
und sie dann ins Internet gestellt,
ich durfte sie dann auch kopieren und sie bei meiner Internetseite veröffentlichen,
aber nachdem ich das designe des bildes wo ich drauf bin geändert habe,
hat er mich angeschrieben und gesagt das es eine Urheberrechtsverletzung sei,
wir haben aber keinen Vertag gemacht oder so,
ich glaub also das ich mit dem bildern machen darf was ich will oder ?
Hallo Orhan,
das wird davon abhängen, was ihr vereinbart habt.
Wenn der Fotograf einer Veränderung seines Fotos nicht zugestimmt hat, wirst Du es auch nicht in veränderter Form veröffentlichen dürfen.
Aber mal ganz abgesehen von der rechtlichen Situation, die ich hier ohnehin nicht verbindlich beantworten kann: Es ist doch auch nachvollziehbar, dass der Fotograf vor einer Veränderung seines Fotos gefragt werden möchte.
Es könnte ja sein, dass eine eventuelle „Verunstaltung“ des Fotos auf ihn zurückfällt.
Wenn Du ihn aber gut kennst: Rede mit ihm, versuch ihn zu verstehen und mach ihm auch Deine Wünsche verständlich. Dann kann ich mir gut vorstellen, dass ihr euch einigen könnt.
Gruß Michael
Hallo,
sind die AGB des Fotografen-Handwerks stand 2002 jetzt nicht mehr aktuell?
Eigentlich sollte es zu den Belehrungspflichten eines Fotografen gehören, einen Kunden darauf hinzuweisen, dass mit dem anfertigen der Fotos nicht automatisch irgendwelche Veröffentlichungsrechte verbunden sind. Auch nicht auf der eigenen Webseite beispielsweise bei der Anfertigung von Porträts.
Ich kenne jedoch eine ganze Reihe unseriöser Fotografen, die diese Belehrung selbst dann unterlassen, wenn ihnen der Kunde klipp und klar erklärt, wofür die Fotos angefertigt werden sollen. Man kann schließlich als Fotograf doppelt kassieren, indem man sich anschließend, nach dem Shooting, die Nutzungsrechte nochmals extra honorieren lässt.
Das habe ich sogar schon bei Models erlebt, die sich vom Fotografen eine Sedcard machen ließen und anschließend nochmals zur Kasse gebeten wurden, weil sie noch keine Veröffentlichungsrechte hatten. Würde es ein standesrechtliches Innungsgericht geben, sollten solche Fotografen eigentlich Gewerbe Verbot erhalten. Es scheint jedoch im Internetzeitalter eine um sich greifende Unsitte bei nicht gerade wenigen Fotografen zu sein, die sich damit eine zweite Einkommensquelle erschließen. Damit machen sie natürlich dem Ruf eines Fotografen keine Ehre und sorgen für ein allgemeines Misstrauen gegenüber dem Berufsstand.
Meiner Meinung nach sind immer diejenigen zur vertraglichen Klarheit und Klarstellung verpflichtet, die ohne die Klarstellung einen ungerechtfertigten Vorteil hätten. Also frage ich beispielsweise ganz generell, wofür bestimmte Fotos gedacht sind, bevor ich einen Vertrag vorschlage, der für beide Seiten fair ist. Dazu gehört auch die Frage, ob später vielleicht einmal noch andere Nutzungen infrage kommen könnten. Mit dieser Haltung bin ich auch 14 Jahre im Versicherungsaußendienst sehr gut gefahren und hatte im Firmengeschäft fast nur treue Stammkunden. Also in einem Markt, der geradezu verrufen ist für unseriöse Vertriebsmethoden.
„Eigentlich sollte es zu den Belehrungspflichten eines Fotografen gehören, einen Kunden darauf hinzuweisen, dass mit dem anfertigen der Fotos nicht automatisch irgendwelche Veröffentlichungsrechte verbunden sind. “
Und der Autor/Verleger/Buchhändler muss darauf hinweisen, dass man das für teueres Geld erworbene Buch nicht einfach vervielfältigen und dann weiterverkaufen darf?
Wer redet von Weiterverkauf von Rechten an beziehungsweise der Bilder? Ich sprach von Veröffentlichungsrechten beispielsweise auf der eigenen Webseite des Kunden. Das ist kein Weiterverkauf von irgendwelchen Nutzungsrechten, sondern ein ganz legitimes Nutzungsinteresse, dass immer häufiger an die Berufsfotografen herangetragen wird, die bisher nur Passfotos oder Hochzeitfotos gemacht haben. Und offensichtlich eine Einnahmequelle unseriöser Fotografen durch das absichtliche verschweigen der Tatsache, dass es dazu eines gesonderten Vertrages bedarf.
Du gehörst also zu den Fotografen, die mindestens doppelt hinlangen. Nach dem der Kunde dir gesagt hat, dass Fotos für eine Sedcard oder die eigene Webseite benötigt werden, machst du die Fotos ohne den Kunden vorher darüber aufzuklären, dass die Veröffentlichungsrechte nicht im Preis inbegriffen sind. Anschließend verlangst du entweder unmittelbar Geld für die Veröffentlichungsrechte oder machst es noch fieser, wie letztes Jahr ein bayerischer Kleinstadtfotograf, sieht sich die Webseite der Kundin an, entdeckt dort erwartungsgemäß eines der Fotos, die er für die Webseite dieser Kundin angefertigt hast, ihr aber verschwiegen hast, das sie keine Veröffentlichungsrechte an den Bildern hat und schickt ihr eine Rechnung mit zwei Posten, nämlich für die bereits erfolgte Veröffentlichung und für die zukünftige Nutzung auf der Webseite der Kundin.
Dieser Fall ist konkret und zeigt mir, dass es offensichtlich Fotografen gibt, die …. (vom admin gelöscht, bitte keine Beleidigungen) sind. Wenn ich anstelle dieser Kundin gewesen wäre, ich hätte auf seine Rechnung mit einer Betrugsanzeige geantwortet und die zivilrechtliche Auseinandersetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Strafprozess aussetzen lassen. Zumal sie im Strafprozess Zeugin gewesen wäre und somit eine wesentlich bessere prozessrechtliche Stellung gehabt hätte.als im Zivilprozess.
Unterlässt man die Aufklärung in der Absicht, den tatsächlichen Preis für Fotos inklusive Nutzungsrechten zu verschleiern, handelt es sich erstens um Betrug (erschleichen eines Vermögensvorteils durch unterlassene Aufklärung) und zweitens um unlauteren Wettbewerb. Im Prinzip erschleicht man sich damit einen Auftrag, den man bei Nennung des Komplettpreises inklusive der Nutzungsrechte nicht erhalten hätte.
Wenn ein Kunde einen Fotografen damit beauftragt, Bilder für eine Website zu erstellen, dann sind die Veröffentlichungsrechte für eben diese Website natürlich mit im Angebotspreis enthalten. Zumindestens verstehe ich als juristischer Laie das so.
Wenn dieser Nutzungswunsch vom Kunden aber nicht entsprechend formuliert wurde und auch bei Anfertigung der Aufnahmen nicht vereinbart wurde, dann ist es legitim für den Fotografen, ein eventuell zusätzlich gewünschtes Nutzungsrecht auch gesondert zu fakturieren. Und zwar auch ohne dass beim Shooting auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurde.
In Anbetracht der Tatsache, dass da noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ist, sollte es auch im Interesse des Fotografen liegen, seinen Kunden umfassend zu informieren.
Das Problem ist nicht, was angeblich oder tatsächlich der Kunde vom Fotografen gewünscht hat, sondern die Beweisbarkeit der Wünsche des Kunden. Genau aus diesem Grund empfehle ich jedem, der von einem Fotografen hereingelegt wurde, grundsätzlich erstmal Strafanzeige wegen Betrugs. Dann ist nämlich der Kunde Zeuge und nicht nur einer von beiden Parteien im Zivilprozess.
Wenn ein Kunde zu dir kommt und sagt, er braucht Porträts für seine eigene Webseite, wäre es eigentlich zumindest bei der Seriosität, die früher im Handelsbrauch selbstverständlich war, deine Aufgabe ihm zu sagen, dass dazu eine eigene vertragliche Vereinbarung erforderlich ist. Ob du deswegen extra Geld verlangst, steht auf einem ganz anderen Blatt. Auf jeden Fall sollte der Kunde sowohl den Gesamtpreis inklusive der Nutzungsrechte vor Vertragsabschluss erfahren als auch vor dem Shooting ein entsprechender Vertrag gemacht werden.
Gibt es keinen Vertrag und kann der Kunde nicht nachweisen, dass die Fotos ausdrücklich für die eigene Webseite vom Fotografen bestellt wurden, dann hat der Kunde schlechte Papiere vor Gericht, es sei denn, wie gesagt, es gibt erstmal einen Strafprozess und erst anschließend einen Zivilprozess.
Denn das Recht liegt in Form des Urheberrechts beziehungsweise Leistungsschutzrechtes eindeutig beim Fotografen. Er braucht umgekehrt nur dann eine Freigabe des Kunden, wenn er die Fotos selbst veröffentlichen (auf dem Schaukasten beziehungsweise Schaufenster des Ladens) möchte (Recht am eigenen Bild). Die Freigabe kann stattdessen durch eine Honorarzahlung ersetzt werden, sobald ein Honorar ohne Vertrag geflossen ist, hat der Fotograf automatisch sämtliche Veröffentlichungsrechte erworben.
Das macht die Handhabung für juristische Laien, was die meisten Kunden wohl sind, auch so schwierig. Einerseits braucht der Fotograf einem Modell lediglich einige welche Foto Dateien auf CD zu überlassen, um, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, damit bereits sämtliche Bildrechte erworben zu haben und andererseits muss der Auftraggeber, das Modell usw. über eine schriftliche Einwilligung des Fotografen für die Vergabe spezifischer Nutzungsrechte verfügen. Im einen Fall also ohne Vertrag alles zu Gunsten des Fotografen, im anderen Fall ohne Vertrag alles zu Ungunsten von Modell beziehungsweise Auftraggeber.
Wenn ich ein Studio oder Atelier für Laufkundschaft irgendwo in einer Stadt hätte, dann würde ich größten Wert auf eine seriöse Beratung legen. Unseriöse Beratung spricht sich schnell herum. Das scheinbar leicht verdiente Geld mit nachträglich berechneten Nutzungsrechten kann sich schnell ins Gegenteil verkehren, wenn man keine Kunden mehr bekommt.
Ich gehe als ehemaliger Außendienstler noch viel weiter und frage jeden Kunden und jedes Modell auf TFP Basis, wofür die Fotos gedacht sind. Dann können nämlich auch die Verträge entsprechend angepasst werden. Ich bin für Fairness, so habe ich 14 Jahre lang im Außendienst sehr gut gelebt, weil ich immer weiter empfohlen wurde und treue Kunden hatte.
Es sind also, nur weil ein Kunde in deinem Geschäft danach fragt, keineswegs automatisch irgendwelche Nutzungsrechte für die Veröffentlichung auf der eigenen Webseite im Preis enthalten. Das bedarf einer gesonderten schriftlichen vertraglichen Vereinbarung. Das ist ohnehin ein Grundproblem mit dem Urheberrecht, selbst wenn ein seriöser Fotograf sich noch auf ein Geschäft mit dem Handschlag verlässlich einlässt, er kann nicht für seine Erben und die Erben der Erben geradestehen. Doch das Urheberrecht gilt 75 Jahre über den Tod des letzten beteiligten Urhebers hinaus. Deshalb ganz klare Verträge und zumindest ich sage meinen Kunden, dass sie die sehr sorgfältig aufbewahren sollen, selbst nach meinem Tod. Zumindest wenn die Fotos dann noch öffentlich genutzt werden sollen. Es gibt wohl kaum einen Bereich des Rechts, indem findige Anwälte durch die Unkenntnis der Anwender mehr Geld raus holen als im Urheberrecht. Das Urheberrecht ist fast schon eine Gelddruckmaschine. Weshalb es in seiner geltenden Form auch dringend entweder ganz abgeschafft oder dem Patentrecht angepasst werden sollte.
Um auch das nochmal ganz klarzumachen, ich mache beispielsweise als zwanzigjährige ein Foto von jemandem und überlasse demjenigen definierte Nutzungsrechte.
Mit 60 bin ich bereits Opa und wenn ich 70 bin, werde ich vermutlich schon Urgroßvater sein. Bis ich schließlich das Zeitliche segne, existiert bereits die dritte oder sogar vierte Generation nach mir. Bis das Urheberrecht schließlich abgelaufen ist, sind wir schon in der sechsten bis siebten Generation. Nun soll jemand, den ich fotografiert habe, als ich 20 war, den damals gemachten Vertrag um die 150 Jahre aufbewahren müssen, um jederzeit nachweisen zu können, dass die Nutzungsrechte rechtmäßig erworben wurden oder eine gesalze Rechnung riskieren, weil nach vielleicht 120 Jahren der Vertrag nicht mehr auffindbar ist?
Wenn man ohnehin im Besitz so starker Rechte ist, dann sollte man einen Kunden in einem kurzen Beratungsgespräch auch darauf hinweisen. Ist das wirklich zu viel verlangt?
@Gerhard:
Lassen wir mal Deine ganzen frechen Unterstellungen und die glücklicherweise vom Moderator entfernten Beleidigungen aussen vor….
Du schreibst „Wenn ein Kunde zu dir kommt und sagt, er braucht Porträts für seine eigene Webseite, ….“ und zeigst damit, dass Du den grundlegenden Kern dieser Diskussion anscheinend gar nicht erkennst. Es geht um den Fall dass jemand den Fotografen eben *nicht* vorher über den geplanten Verwendungszweck aufklärt.
Die ganzen von Dir herbeikonstruierten Betrugsszenarien fussen aber darauf, das der Fotograf *vorher* bereits informiert war, ein Fall, der hier nicht zur Frage stand.
Zitat aus dem ersten Absatz, der Autor ist immer wieder überrascht, dass nicht nach Nutzungsrechten gefragt wird.
Darum geht es, um sonst nichts.
Und da meine ich, dass der Fotograf, der im Gegensatz zum Auftraggeber den Unterschied zwischen der Aushändigung einer Foto CD und der Übertragung von Nutzungsrechten sehr gut kennt, diese Frage von sich aus ansprechen sollte. Und nicht darauf warten, dass irgendwann entweder doch noch die Frage kommt oder was viel wahrscheinlicher ist, die Fotos auf einer Webseite veröffentlicht werden und dann gibt es ganz gewiss Streit. Der Fotograf wird natürlich in einem Rechtsstreit den Sieg davon tragen, wenn der Kunde nicht durch Zeugen beweisen kann, dass er die Absicht, die Bilder zu veröffentlichen, dem Fotografen klar mitgeteilt hatte.
Ich zumindest spreche diese Frage von mir aus an. Einfach weil ich den Informationsvorsprung habe und einen Auftraggeber nicht im Dunkeln tappen lassen möchte, um ihn anschließend zu schröpfen. Das wäre wie ein Anwalt, der wichtige Honorar Fragen nicht im Vorfeld klärt, sondern später irgendwann mit weiteren Honorarforderungen kommt. Es gibt mehr als genug solche Anwälte, für mich zählen sie in die Kategorie „moralisches Sch…“. Bei einem Anwalt dieser Art habe ich dafür gesorgt, dass er die Zulassung verlor. Er hatte nämlich gemeint, er könne eine gute Bekannte von mir schröpfen. Und hatte übersehen, dass ich mit einem renommierten Anwalt sehr gut befreundet bin, der der in der Ehren Kammer des Bundesgerichtshofs solche Sachen verhandelt.
Den wenigsten, selbst Geschäftsleuten mit einem gewissen juristischen Hintergrundwissen zumindest, soweit es den eigenen Geschäftsbetrieb anbelangt, ist bewusst, dass mit dem Erwerb von Bildern noch lange nicht die Nutzungsrechte über den privaten Bedarf hinaus erworben worden sind.
Was ich hier teilweise lese, läuft auf Betrug hinaus. Wenn ein Kunde auch nur mittelbar die Absicht mitteilt, die Fotos beispielsweise für eine eigene Webseite verwenden zu wollen, spätestens dann sollte doch wohl der Hinweis erfolgen, dass das nicht automatisch zum Shooting gehört und einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf, die schon allein aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen sollte. Da es um Rechte geht, die der Fotograf abtritt, gebietet es die Fairness gegenüber den Kunden, auch wenn er nicht ausdrücklich danach fragt, das schriftlich zu fixieren.
Im Internet Zeitalter gehe ich ansonsten grundsätzlich davon aus, dass das eine oder andere Foto auf einer Webseite veröffentlicht werden soll. Deshalb gehört für mich die Frage nach eventuellen Veröffentlichungsabsichten ganz klar dazu. Und eine ebenso klare und faire Aufklärung über die Rechte Verteilung, über die Wichtigkeit eines schriftlichen Vertrages und eines angemessenen Preisaufschlages.
@ Tom! : Deine Aussage läuft doch genau darauf raus, wir ersparen uns die Aufklärung und haben dadurch die Chance, doppelt, wenn nicht sogar dreifach zu kassieren. Alleine schon durch einen fragwürdigen Vergleich mit dem Urheberrecht bei einem Buch. Wobei der Vergleich auch noch doppelt hinkt, indem vom Verkauf der vervielfältigten Exemplare die Rede ist. Denn, um auch das ganz klar zu sagen, das Recht auf Privatkopie gibt es nach wie vor. Unter anderem deshalb werden Drucker und Fotokopierer mit einer Urheberrechts Abgabe belegt.
Es geht bei dem Artikel um die Nutzungsrechte und nicht um den Weiterverkauf der Nutzungsrechte. Doch anscheinend kannst du das nicht unterscheiden. Sonst wärst du nicht mit diesem fragwürdigen Vergleich mit einem Buch gekommen, dessen selbst angefertigte Kopien anschließend weiterverkauft werden. Dass das nicht legal ist, dürfte sogar jedem Jugendlichen klar sein, auch wenn man sich aus Tauschbörsen bedient.
Doch das mit der Übergabe von Fotos über die private Verwendung hinaus keinerlei Nutzungsrechte verbunden sind, noch nicht einmal als Profilbild beispielsweise in einem Forum, das wissen die wenigsten, die nicht bereits beruflich damit befasst sind. Aus dem Unwissen anderer Geld heraus zu schlagen, wird je nach Beweislage und krimineller Energie als Betrug oder zumindest als moralisch sehr fragwürdig gewertet. Auf jeden Fall ist es mit Sicherheit kein ehrenwertes Verhalten.
Zitat Toni!:
>>Du schreibst “Wenn ein Kunde zu dir kommt und sagt, er braucht Porträts für seine eigene Webseite, ….” und zeigst damit, dass Du den grundlegenden Kern dieser Diskussion anscheinend gar nicht erkennst. Es geht um den Fall dass jemand den Fotografen eben *nicht* vorher über den geplanten Verwendungszweck aufklärt.<<
Doch es geht um diesen grundlegenden Kern. Lies dir nochmal den ersten Absatz durch, da schreibt der Autor, dass sogar viele Geschäftskunden die Frage nicht stellen. Einfach deshalb, weil ihnen eben nicht bewusst ist, dass Veröffentlichungsrechte nicht automatisch mit erworben werden. Und genau dort selbst die Aufklärungspflicht des Fotografen an. Und genau dort sehe ich zumindest eine moralische Verwerflichkeit, wenn die Aufklärung in der Hoffnung, dadurch doppelt kassieren zu können, unterlassen wird. Es ist zumindest entgegen der Lebensweisheit und könnte deshalb sogar vor Gericht für den Fotografen das Scheitern bedeuten, dass ein Geschäftsmann Fotos nur für private Zwecke anfertigen lassen möchte.
Ansonsten wurde ich durch diese Diskussion eben an diesen Fotografen in der oberbayerischen Kleinstadt erinnert, der, Aussage steht gegen Aussage, behauptete, die Kundin habe nichts von einer Webseite gesagt und damit doppelt kassieren konnte. Eigentlich sollte es in diesem Bereich eine Beweislastumkehr ergeben.
Wir haben es hier nur mal mit in diesem Bereich totalen juristischen Laien als Kunden zu tun und können auf moralisch fragwürdige Weise unseren Profit daraus ziehen oder einfach fair sein.
Sollte sich jedoch unfaires Verhalten bei den Fotografen im Internetzeitalter durchsetzen, dann wird es früher oder später eine entsprechende gesetzliche Regelung geben. Dann wird sich ein Fotograf unterschreiben lassen müssen, dass der Kunde ausdrücklich eine Veröffentlichung nicht beabsichtigt, auch nicht auf seiner privaten Homepage. Ich könnte mir vorstellen, dass das für unseren Verbraucherschutzministerin durchaus ein Thema wäre, mit dem sie sich weiter profilieren kann. Soll ich es ihr mal vorschlagen?
@Gerhard
„Doch es geht um diesen grundlegenden Kern. Lies dir nochmal den ersten Absatz durch, da schreibt der Autor, dass sogar viele Geschäftskunden die Frage nicht stellen“
Nun, wenn Dir klar ist, dass es um den Fall geht, in dem ein Kunde eben nicht vorher sagt, dass die Bilder veröffentlicht werden sollen, dann hättest Du auch dabei bleiben sollen. Statt dessen konstruierst Du Fälle wie „Wenn ein Kunde zu dir kommt und sagt, er braucht Porträts für seine eigene Webseite,.. „und „Nach dem der Kunde dir gesagt hat, dass Fotos für eine Sedcard oder die eigene Webseite benötigt werden, …“ und “ Ich kenne jedoch eine ganze Reihe unseriöser Fotografen, die diese Belehrung selbst dann unterlassen, wenn ihnen der Kunde klipp und klar erklärt, wofür die Fotos angefertigt werden sollen.“ Bei diesen Beispielen von Dir geht es aber darum, dass der Kunde den Fotografen im Vorfeld über seine Wünsche aufklärt und eben nicht darum, dass der Fotograf diese „erraten“ soll.
Zum Buchbeispiel:
Verkaufen ist nicht nötig, auch „einfaches“ Veröffentlichen ohne Verkauf benötigt die Genehmigung des Rechteinhabers.
Bei Fotografen forderst Du: „Eigentlich sollte es zu den Belehrungspflichten eines Fotografen gehören, einen Kunden darauf hinzuweisen, dass mit dem anfertigen der Fotos nicht automatisch irgendwelche Veröffentlichungsrechte verbunden sind“.
Wie steht es da mit anderen urheberechtlich geschützten Werken?
Müssen Autoren/Verleger/Buchhändler beim Verkauf eines Buches auch darauf hinweisen, dass man als Buchkäufer den erhaltenen Text nicht (ohne Genehmigung) im Internet veröffentlichen darf?
Hallo Gerhard,
um es mal deutlich zu sagen – schalte bitte mal einen Gang zurück, deine Behauptungen und pauschalen Anschuldigungen sind vollkommen fehl am Platz.
Ohne Frage gibt es Kollegen, die mir dem Thema unseriös umgehen, da kann und muss man ggfs. dagegen vorgehen. Weiterhin gibt es gerade im Bereich „Portraitstudio“ unter den Kollegen sicher auch manche Wissen- und Erfahrungsdefizite zum Thema – das sollte auch verbessert werden.
Aber das sind Ausnahmen, nicht die Regel. Ich kläre jeden Kunden ausdrücklich über das Thema Nutzungsrechte auf und definiere im Angebot (und später auf der Rechnung) sehr genau, welche Nutzungsrechte der Kunde erhält – und so machen es auch die mir bekannten Kollegen.
Das geht auch nicht anders – ich habe viel zu wenig Zeit, um hinterher mit einem Kunden zu diskutieren, ganz abgesehen davon, dass man den Kunden verliert, wenn es hier zu Unstimmigkeiten kommen würde.
Bei Privatkunden (diese machen aber nur einen kleinen Teil meines Umsatzes aus) gewähre ich generell zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für alle Verwendungszwecke. Firmenkunden und Werbeagenturen wissen heute sehr genau, worum es geht und sind daher selber an klaren und eindeutigen Vereinbarungen interessiert.
Du versuchst hier aus einer Mücke einen Elefanten zu machen – es ist schlicht unlogisch, auf Grund von einzelnen schlechten Erfahrungen eine ganze Branche zu diskreditieren.
Und um mal deine Branche als Beispiel zu nennen: Meine Mutter wurde von einem Versicherungsaußendienstler richtig übel „über den Tisch gezogen“. Es hat viel Zeit und Geld gekostet, dies hinterher wieder in Ordnung zu bringen. Mir ist allerdings vollkommen klar, dass wir es hier mit einer Ausnahme zu tun hatten, da z.B. mein Stamm-Berater absolut seriös ist und ich mit seinem Service hoch zufrieden bin.
Gruß
Olaf
Ich versuche nicht, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Sondern schildere einen Teil der Realität in dieser Branche.
Ich habe öfters mit Möchtegernmodels zu tun und habe schon von einigen gehört, dass sie, obwohl ganz klar ein Auftrag erteilt wurde für eine Sedcard, vor dem Shooting nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die Veröffentlichungsrechte nicht inbegriffen sind und extra kosten. Das kam dann nach dem Shooting als sauberer Preisaufschlag. Und das finde nicht gerade seriös. Eigentlich ist es sogar …, doch das hatte ich weiter oben schon einige Male geschrieben.
Ich sehe zumindest 3 grundverschiedene Verhaltensweisen im Umgang mit Kunden, die einen Fotoauftrag erteilen.
Die wirklich seriöse, man fragt als Fotograf von vornherein, wofür die Fotos gedacht sind und klärt die vertraglichen Grundlagen inklusive der Kosten. Das Ganze wird schriftlich fixiert, vor dem Shooting. Man macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass jedes weitere Nutzungsrecht einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf.
Die anrüchige, ich frage nicht, selbst wenn ich vermute, dass eine Veröffentlichung geplant ist und kassiere doppelt beziehungsweise habe einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ehrlichen Kollegen, die im Vorfeld bereits den Gesamtpreis inklusive Veröffentlichungsrechten nennen.
Die kriminelle, der Kunde sagt ganz klar, dass eine Veröffentlichung beispielsweise auf der eigenen Homepage geplant ist, ich unterlasse wie dieser bayerische Kleinstadtfotograf die Aufklärung über gesonderte Veröffentlichungsrechte und schicke der Kundin anschließend eine Rechnung über nicht genehmigte Veröffentlichung sowie eine weitere Rechnung für die zukünftigen Veröffentlichungsrechte.
Die Art von Olaf finde ich vorbildlich, einem Privatkunden sämtliche Nutzungsrechte einzuräumen. Ich würde dennoch die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte im Vertrag zunächst grundsätzlich untersagen, es sei denn, der Kunde möchte genau das, dann wird es im Vertrag definiert.
Die Aufklärung zu unterlassen, wie es Tom anscheinend macht, mit dem Hinweis auf Urheberrechte, über die ein Buchhändler schließlich auch nicht aufklären muss, ist auf jeden Fall nicht seriös. Zumal sein Vergleich nach wie vor hinkt.
Wenn ich zu einem Fotografen gehe, ohne über das Leistungsschutzrecht beziehungsweise Urheberrecht des Fotografen informiert zu sein, gehe ich davon aus, ich bezahle ihm seine Arbeit und habe damit auch sämtliche Rechte. Schließlich und endlich sind es keine Ausdrucke von Fotos, die irgendwann mal im Auftrag von jemand anders gemacht worden sind. Sondern ich bin der Auftraggeber und bezahle ihm ganz gewiss deutlich mehr als für irgendwelche Ausdrucke.
Weil der Auftraggeber die eigentliche Arbeit des Fotografen bezahlt und nicht etwa nur für ein Buch mit Fotos bezahlt, ist die vermeintliche rechtliche Konstruktion vollkommen anders als beim Erwerb urheberrechtlich geschützter Werke von Dritten. Mit Dritten meine ich jetzt, ich bin weder der Auftraggeber noch das Model. Das in diesem Fall jede weitere Veröffentlichung außer in dem engen Rahmen, der durch das Recht auf Privatkopie gesetzt wird, egal ob durch Verkauf oder unentgeltlich mit dem Urheberrecht kollidiert, das könnte selbst schon zwölfjährigen klar sein.
Dass jedoch der Auftraggeber keine Rechte über die rein private Verwendung der Bilder hinaus erwirbt, ist mit Sicherheit nicht Allgemeinwissen. Außer jenen, die beruflich damit befasst sind, also auch Juristen und selbstverständlich Werbeagenturen, ist sich dessen praktisch niemand bewusst. Ich stelle auch immer wieder die Überraschung meiner Kunden fest, sobald ich das Thema anspreche, denn schließlich zahlen sie doch für den Auftrag. Dass sie für die Veröffentlichungsrechte nochmals extra zahlen sollten, ist einem Kunden wohl schwer beizubringen. Weshalb es bei mir auch nichts extra kostet, solange die Nutzungsrechte selbst nicht weiter veräußert werden sollen.
Zumal selbst das Urheberrecht beziehungsweise Leistungsschutzrecht in diesem Fall nicht ganz eindeutig ist. Oder umgekehrt auch das Recht am eigenen Bild. Denn eine Veröffentlichung ist prinzipiell jedes zugänglich machen an Dritte, die nicht mit der Herstellung beziehungsweise Weiterbearbeitung eines Fotos befasst sind. Also bereits das Aufhängen des Bildes im eigenen Wohnzimmer. Das ist bereits eine Veröffentlichung! Auch das Passfoto im Ausweis ist eine Veröffentlichung! Wenn es dabei um anzügliche Aktfotos geht, die der Fotograf ohne Genehmigung des Models beispielsweise in seinem Labor auf hängt, ist die Rechtsprechung auch ganz eindeutig.
Gerade deshalb ist es auch manchmal nicht ganz leicht, einem diesbezüglich juristischen Laien klarzumachen, dass es verschiedene Stufen der Veröffentlichungsrechte beziehungsweise Nutzungsrechte gibt. Veröffentlichungen im privaten Rahmen ja, auf einer Webseite nein. Und dann wird mancher Kunde fragen, nicht ganz zu Unrecht, ob seine private Homepage kein privater Rahmen mehr wäre, der doch grundsätzlich unter privat alles versteht, was nicht kommerziell ist.
Ich teile die Ansicht von Olaf, dass wohl die meisten Fotografen seriös sind und selbst wenn es juristische Defizite geben sollte, sie nicht gegen den Kunden ausgespielt werden. Doch die schwarzen Schafe nehmen zu und gefährden den Ruf der ganzen Branche. Das ist nicht viel anders als im Versicherungsaußendienst, einige wenige unseriöse Vertreter beziehungsweise Vertriebsorganisationen und der Ruf der ganzen Branche leidet. Das man mit Seriosität zumindest auf Dauer gesehen besser fährt, dürfte auch unbestritten sein. Ich nehme an, dieser bayerische Kleinstadtfotograf ist wirtschaftlich nach dem Prozess ziemlich bald am Ende gewesen. Ganz besonders in einer Kleinstadt spricht sich so etwas sehr schnell herum und er wird gemieden.
@Gerhard
„Weil der Auftraggeber die eigentliche Arbeit des Fotografen bezahlt und nicht etwa nur für ein Buch mit Fotos bezahlt, ist die vermeintliche rechtliche Konstruktion vollkommen anders als beim Erwerb urheberrechtlich geschützter Werke von Dritten.“
Nur in den seltensten Fällen wird der Kunde eines Passbildstudios (und um den geht es hier ja anscheinend in erster Linie), die geleistete Arbeit bezahlen. Stattdessen wird er für das Stück „Foto“ bezahlen.
Insofern ist die Situation die gleiche, als wenn er ein Stück Buch kauft.
Tatsächlich könnte er bei einem Buch sogar noch eher auf die Idee der „Weiterveröffentlichung“ kommen, da es ja eh schon in Bibliotheken existiert, es ist ja schon in er Öffentlichkeit. Hier ist die Gefahr einer unüberlegten Veröffentlichung und der damit verbundenen Sanktionen also eher größer als bei einem Foto.
Deshalb nochmal meine Frage:
„Müssen Autoren/Verleger/Buchhändler beim Verkauf eines Buches auch darauf hinweisen, dass man als Buchkäufer den erhaltenen Text nicht (ohne Genehmigung) im Internet veröffentlichen darf?“
Oder, da Dir das Buchbeispiel ja anscheinend nicht zusagt, wie steht es mit dem Fotoamateur, der kostenlos Bilder von XY (Freund von einer Freundin.) macht und diese dann ohne den Hinweis auf die Nutzungsrechte an XY abgibt? Auch dieser Fotoamateur ist ein Urheber, auch er hat Rechte, auch er (bzw. seine Rechtsnachfolger) könnte im Falle der unberechtigten Veröffentlichung Schadensersatz/Honorar nachfordern.
Oder eine Strafanzeige machen.
Handelt ein Fotoamateur Deiner Meinung nach auch unredlich, wenn dieser seine Bilder ohne entsprechenden Hinweis weitergibt.
„Also bereits das Aufhängen des Bildes im eigenen Wohnzimmer. Das ist bereits eine Veröffentlichung!“
Interessanter Ansatz, gibt es dafür bekannte Fälle in der Rechtsprechung?
„Gerade deshalb ist es auch manchmal nicht ganz leicht, einem diesbezüglich juristischen Laien klarzumachen, dass es verschiedene Stufen der Veröffentlichungsrechte beziehungsweise Nutzungsrechte gibt. “
Na wunderbar, da sind wir dann ja wieder am Anfang dieser Kommentarfolge hier, da war ja die Fragestellung recht schnell etwa so: „Wie kann man dem Kunden diese Zusammenhänge erklären, ohne ihn zu erschrecken.“
Abschliessend:
Ich vermute, dass unsere Ansichten gar nicht so weit auseinander liegen.
Ich halte aber aus verschiedenen Gründen Deine Forderung, dem Urheber (zum Beispiel den Fotografen) die moralische Pflicht der Aufklärung aufzuerlegen, für falsch.
Wie Du bereits richtig erkannt hast, wird es bei den schwarzen Schafen unter den Urhebern eh nichts nützen. Bei den „moralisch integeren“ Urhebern dagegen rechne ich auch im Falle einer ungenehmigten Veröffentlichung vor dem Gang zum Rechtsanwalt mit dem Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Kunden.
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Zu Deinen mit einer gewissen Beharrlichkeit mir gegenüber vorgebrachten Unterstellungen möchte ich darauf hinweisen, das es für die „gute Sache“ oft hinderlich ist , wenn sich die Träger des Banners der Moralität und Ehrenhaftigkeit zu moralisch eher zweifelhaften Vorgehensweisen entschliessen.
Vielleicht solltest Du im Sinne der Sache, die Du hier vetreten möchtest, bei Gelegenheit mal über Deine persönliche „Diskussionskultur“ nachdenken.
@Tom:
Ich möchte mich zunächst entschuldigen, ich hab dich wohl missverstanden und dir deshalb auch unlautere Absichten unterstellt.
Trotzdem reden wir aneinander vorbei, du sprichst von Passfotos und ich spreche von Porträts, Sedcards, Fotos für kommerzielle Auftraggeber (Handwerker und Firmen, aber auch Künstler, ich habe beispielsweise kürzlich für eine Heidelberger Künstlerin einige ihrer Werke fotografisch dokumentiert) und dem unterlassen des Hinweises auf Urheberrechte beziehungsweise Nutzungsrechte über den privaten Gebrauch hinaus.
Bei einem Passbild, das nicht auf einer Foto CD ausgeliefert wird, sondern in der üblichen Größe für Pass oder Personalausweis, braucht ein Fotograf wohl kaum davon auszugehen, dass es auf einer Webseite landet. Obwohl, heutzutage kann man zumindest bei den Teilnehmern eines sozialen Netzwerkes davon ausgehen, dass beispielsweise ein Passfoto ins Profil gestellt wird.
Bei den von mir angesprochenen Fotos ist zumindest die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie für eine Veröffentlichung vorgesehen sind. Und wenn ich nicht ohnehin danach gefragt werde, dann stelle ich eben die Frage, einfach schon deshalb, weil sich durch rechtzeitiges fragen nachträgliche Unstimmigkeiten vermeiden lassen.
Der typische Kleinstadt Passbildfotograf könnte sich und seinen Kunden Ungemach ersparen, indem die Passfotos in einem Passepartout oder Kuvert ausgehändigt werden, auf dem ausdrücklich vermerkt ist, nur für private Verwendung, eine Veröffentlichung beispielsweise im Web ist nicht gestattet. Schon wäre das im Vorfeld geklärt. Umgekehrt bei einer Auftragsannahme für Porträtfotos, Hochzeits Fotos usw. wo man inzwischen schon mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sie auch über das Internet veröffentlicht werden sollen (ja, auch Hochzeits Fotos, schau mal die Profile bei Joyclub durch, da wirst du etliche Hochzeitsfotos finden) ein einfaches multiple Choice Verfahren, Fotos zur Veröffentlichung im Web, das gilt auch für soziale Netzwerk usw., Fotos nur für die private Verwendung (Fotoalbum oder im Bilderrahmen) oder eine darüber hinausgehende geplante Nutzung. Da wären nicht mehr als drei Punkte zur Auswahl, nur bei angekreuzt ausschließlich private Verwendung bedurfte es keiner zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung.
Du hältst meine Auffassung für falsch, von mir aus aufzuklären. Ich bin damit 14 Jahre im Außendienst sehr gut gefahren. Zunächst ein Frage und Antwortspiel, um herauszufinden, was bei dem Kunden abseits des üblichen liegt und anschließend eine Beratung über genau diese Punkte. Ganz simples Beispiel, ich fragte einen Kunden, der eine Hausratversicherung abschließen wollte, ob gelegentlich auch Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen stattfinden. Wurde die Frage verneint, brauchte ich nicht näher darauf einzugehen. Wurde sie bejaht, machte ich den Kunden darauf aufmerksam, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht, es sei denn, die Wohnung wäre in der Zwischenzeit beispielsweise von einem Freund bewohnt. So habe ich mir jede Menge zukünftigen Ärger erspart und wurde wegen der guten Beratung im Bekanntenkreis des Kunden herumgereicht. Allerdings, dieses Beispiel hinkt, es hatte schon seinen Grund, dass ich 14 Jahren im Firmengeschäft tätig war und Privatkundengeschäft nur und ausschließlich für die Inhaber und Mitarbeiter meiner Firmen Kunden angeboten wurde. Da stand wegen des Beratungsaufwandes im seriösen Privatkundengeschäft Aufwand und Ertrag einfach nicht mehr in einem guten Verhältnis. Deshalb gab’s das bei mir nur als Service.
Doch selbst im Standardgeschäft eines Kleinstadtfotografen könnte man auf einfache Weise zukünftigen Ärger vermeiden. Beispielsweise eine Preisliste für Passfotos, Preise für die ausschließlich private Verwendung inklusive der offiziellen Verwendung als Passfoto
Preise für Veröffentlichungsrechte auf der eigenen Homepage oder in einem Forum, sozialem Netzwerk usw.
Preise für das volle abtreten der Nutzungsrechte an den Kunden
Dass dem Kunden ausgehändigt, der wegen Passfotos kommt und schon gibt es für beide Seiten Klarheit. Dasselbe für andere Standardsituationen, beispielsweise Hochzeits Fotos und Porträts. Da braucht es keine lange Beratung. Bei allem was außerhalb des Standards ist, sind so oder so tiefergehende Gespräche erforderlich.
So was könnte sogar von der Innung ausgearbeitet und den Fotografen zur Verfügung gestellt werden. Denn es sind wohl nicht die Quereinsteiger, die mit diesem typischen privaten Massengeschäft zu tun haben. Sondern eben der Fotoladen mit Passbildstudio und Hochzeitsaufnahmen.
Dort wo tiefergehende Gespräche erforderlich sind, wird man als seriöser Fotograf auf jeden Fall die Frage nach der beabsichtigten Nutzung stellen und den Kunden entsprechend gerade auch hinsichtlich einer für beide Seiten befriedigenden vertraglichen Lösung beraten. Doch ich hatte dich so verstanden, dass Du grundsätzlich nicht berätst, wenn Du nicht ausdrücklich danach gefragt wirst. Und das hatte ich als unseriös empfunden. Es geht schließlich nicht um das Massengeschäft mit Passfotos.
@ Tom:
Zu deiner Frage, ob es Gerichtsurteile zum Thema Veröffentlichung gibt, wenn beispielsweise das Bild im eigenen Wohnzimmer aufgehängt wird. Gerichtsurteile, die sich auf das Urheberrecht beziehungsweise Leistungsschutzrecht beziehen, gibt es meines Wissens dazu nicht, es war wohl nie Gegenstand eines Prozesses, zumal die Verwendung im privaten Rahmen ebenso vom Urheberrecht gedeckt ist wie die Privatkopie.
Gerichtsurteile hingegen zum Recht am eigenen Bild gibt es in diesem Bereich eine ganze Menge. Und zwar gerade mit dem Beispiel Aktfoto. Der Fotograf, der keine Bildrechte erworben hat, darf ein solches Foto Dritten überhaupt nicht zugänglich machen. Und das ist sehr strikt auszulegen. Da wurde auch schon mal ein Fotograf verurteilt, der Abzüge in seinem Labor hängen hatte, das normalerweise nur von ihm und seinem Assistenten betreten wird. Doch es wurde auch mal von jemandem aufgesucht, der einige der abgebildeten Personen kannte. Und prompt kam es zum Skandal und zu einem anschließenden Gerichtsverfahren, dabei ging es nicht nur um das Zivilrecht (Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Rufschädigung) sondern auch noch um das Strafrecht. In beiden Fällen gab es kein Pardon für den Fotografen.
Weshalb solche Fotos nach einer Übergangsfrist, die ich dem Kunden einräume, falls nachträglich noch weitere Bilder berarbeitet gewünscht werden, rigoros gelöscht werden. Denn nur so kann ich die erforderliche Diskretion auf jeden Fall wahren. Ich kann schließlich nicht dafür garantieren, dass nicht jemand Zugang zu meinem Computer hat, der ihn eigentlich nicht haben sollte. Und externe Festplatten deshalb im Tresor, dass sehe ich nun auch nicht ein. Zumal ich mit den Bildern auch nichts anfangen kann.
Dass manche Gerichte die Rechtslage auch ganz anders einschätzen als in den vorangegangenen Kommentaren, wird durch ein Urteil des Landgerichts Nürnberg deutlich:
http://www.openpr.de/news/491472.html
Und das unterstreicht meine empfohlene Vorgehensweise:
Den Kunden beraten und mit ihm abklären, was gewünscht ist. Dann genau das anbieten und berechnen. Das ganze am besten schriftlich und sich das Angebot bestätigen lassen.
Ich hoffe mal, daß jemand diese Seite noch ließt…!
Was ich bis jetzt kaum gelesen habe ist dar tägliche Disput im klassischen Portraitstudio.
Es vergeht fast kein Tag ind dem nicht irgendein ungutes Gespräch über die Bilddaten geführt wird.
Dem durchschnittlichen Menschen von der Straße sind die Gespräche über Nutzungsrechte zu wider und zu banal. Eigentlich möchte er nur seinem Sammlertrieb nachgehen. er will sie einfach nur haben.
Oft bestellen die Leute sogar nachdem ich Ihnen die Bilddaten verkauft habe die Bilder trotzdem bei mir nach.
Es gibt leider auch viele Kollegen oder Semi-Profi-Fotografen die die Bilddaten für ein Spottpreis oder gleich die ganze CD kostenlos nitgeben.
Auch die Aunahmehonorare sind nicht besonders hoch um dieses auszugleichen.
Ich würde gerne so ein Mischwerk an Bilddaten und Bildern und Aufnahmehonorar und Bildbearbeitung anbieten. Denn diese ewigen Diskusionen machen mürbe und lassen einen den Spaß an der Arbeit vermiesen.
Man fühlt seine Arbeit nicht mehr wert geschätzt.
Matthias
Das läuft parallel zu einer Diskussion im Forum von Stylished.
Dort wird gerade darum diskutiert, ob es überhaupt Models gibt, die bereit wären, einen Fotografen zu bezahlen.
Soweit überhaupt, dürfte das wohl nur für sehr ausgefallene Shootingwünsche der Fall sein oder für junge Frauen, die einfach zu durchschnittlich sind, um das Interesse selbst des letzten Amateurfotografen auf sich zu ziehen.. Auf den diversen Modellplattform sind teilweise hunderte von Amateurfotografen angemeldet, von denen sogar im Gegenteil einige bereit sind, lediglich für Porträts ein Honorar an ein Amateurmodell zu bezahlen. Von erotischen Fotos und Aktfotos möchte ich in diesem Zusammenhang erst gar nicht reden.
Wer also halbwegs gut aussieht und nicht auf den Kopf gefallen ist, meldet sich bei einer dieser Modellplattformen kostenlos an, sucht sich einen Fotografen in passabler Entfernung und bekommt das ganze Shooting umsonst, meist inklusive der Veröffentlichungsrechte für die Eigenwerbung. Im TFP-Shooting-Vertrag wird meist nur die kommerzielle Nutzung ausgeklammert.
Der Studiofotograf wird mit diesem veränderten Markt wohl oder übel zurecht kommen müssen. Ebenso wie beispielsweise Verlage, die von ihren Printmedien inzwischen meistens auch nicht mehr leben können. Das Internet, das schließlich auch die Kommunikation zwischen Amateurmodels und Amateurfotografen erheblich erleichtert, sorgt auch in diesem Bereich dafür, dass klassische Geschäftsmodelle nicht mehr funktionieren.
Es werden sich neue Geschäftsmodelle etablieren, wie diese tatsächlich aussehen werden ist noch nicht raus. Doch es ist noch keine 150 Jahre her, da sorgte die Industrialisierung auch für eine totale Umwälzung der Gesellschaft inklusive ihrer bis dahin bevorzugten Regierungsformen (Monarchie), dem Entstehen neuer Geschäftsmodelle (darunter auch die Fotografen als neuer Erwerbszweig) und dem verschwinden traditioneller Formen des Handwerks und vieler Dienstleistungen.
Doch das hat nicht unbedingt etwas mit dem ursprünglichen Thema zu tun, nämlich einem aufklärenden Gespräch mit einem Kunden über die Einräumung und die Kosten von Nutzungsrechten über den privaten Rahmen hinaus.
Ich habe ehrlich gesagt mit der Argumentation der Fotografin im verlinkten Artikel meine Probleme gehabt. Sie spricht von Kalkulation und meint damit den späteren erneuten Verkauf von Nutzungsrechten. Das Problem der Fotografie ist jedoch nach wie vor ihre Geschichte als Handwerk, die sie im Bereich der Hochzeits Fotos in Deutschland nach wie vor auch ist, da werden keine Diskussionen über den Kauf von Nutzungsrechten geführt, wie bei einem Künstler sondern Arbeitsstunden beziehungsweise Tageshonorare zu Grunde gelegt. Die Fotografen Verbände und Innungen haben sich keinen Gefallen damit getan, seit Anbeginn als Handwerker sowohl den Schutz der Handwerksordnung zu genießen als auch die damit verbundene Klassifizierung eben als Handwerker und nicht als Künstler. Die Quittung bekommen sie dann auch bei solchen Prozessen. Wenn es um das Urheberrecht eines Künstlers gegangen wäre hätte das Gericht ganz anders entscheiden müssen. Allerdings sind Fotos für einen Katalog wohl selten tatsächlich auch Kunstwerke sondern eine handwerklich fundierte Dienstleistung. Dasselbe gilt übrigens für Standard Porträts mit praktisch immer derselben Beleuchtung.
Was mir noch zu den Nutzungsrechten einfällt ist ,
dass der Kunde das jeweilige Bild zur Aufwertung seines Produktes/Ladens/Webseite/etc einsetzt.
Durch das Bild erfährt die ganze Sache einen Mehrwert.
Wenn vor allem bei werblichen Zwecken das Bild daran beteiligt ist, dass der Kunde aufgrund der Aufwertung damit Gewinn erzielen kann, ist die Frage nach der Berechtigung des Nutzungshonorars ja auch geklärt.
Viele Grüsse und Euch einen schönen Abend noch!*
Ich bin jetzt mal von der Auftraggeberseite. Ich lerne hier gerade ganz viel beim Durchlesen der Kommentare. Mich würde mal interessieren: wie groß würden Sie denn die prozentuale Preisdifferenz zwischen Bildern zur einmaligen Nutzung, mehrmaligen Nutzung und evt. mit erlaubter Weitergabe an Dritte beziffern? Wir als Auftraggeber möchten die Bilder gern auch der Nutzung durch Dritte zur Verfügung stellen /z.B. Presse. Natürlich möchten wir hierbei keinem Urheber auf die Füße treten oder um Vorteile bringen, können aber den Einzelaufwand niemals abfangen (pro Einzelfall). Wir können eigentlich nur mit Pauschalen und „Abtretung von Rechten seitens des Fotografen an uns“ also Buy Out arbeiten. Alles andere ist aus Kapazitätsgründen gar nicht machbar.
Vielen Dank für Ihre Meinungen oder auch Beispiele aus der Praxis.
Hallo Daniela,
einen ersten Anhaltspunkt liefert sicher die MfM Liste
https://fotografr.de/1522/die-mfm-liste-bildhonorare-ist-online-abrufbar/
Gruß Michael
Hitzige und interessante Diskussion, (aber glücklicherweise bereits etwas abgekühlt)
Grundsätzlich bin ich ein Vertreter von Nutzungsgebühren.
Denn ein Punkt wurde bei der ganzen Diskussion vergessen: Die Wertschöpfungskette und die potentielle Möglichkeit des Kunden ein günstig erworbenes Bild zu einem finanziellen Multiplikator zu machen.
Ein hervorragendes Bild muss nicht immer ein Ergebnis tagelanger Mühsal sein sondern ist, wie wir alle wissen auch , gelegentlich mal, mit einer Holga in 3 Minuten !möglich!.
Wenn dieses Bild dann vielleicht einen prominenten Möchtegern-Komiker zeigt, der dann später Fußball-Stadien füllt, dieses Bild dann auf Tassen, T-Shirts, CDs und was weiss ich noch alles druckt…wil ich dran beteiligt und nicht mit einem Salär für den Erstellungsaufwand entgolten werden.
Will sagen…der Fotograf sollte an dem, durch sein Bild erzeugten Gewinnzuwachs in irgendeiner angemessen Form beteiligt werden können.
Wir handhaben das durchaus dem Einzelfall angemessen.
Grosse Kunden wissen ohnehin um die Problematik „Nutzungsrecht“.
Meist sind es aber Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Einzelunternehmer die man darauf hinweisen muss.
Wir entscheiden einfach nach individuellen Gesichtspunkten.
So gab es auch schon Fälle bei denen wir die Nutzungsrechte verschenkt haben weil es sich um finanziell sehr schlecht gestellte Existenzgründungen handelten, manchmal arbeiten wir auch auf Kredit („Fotos jetzt, zahl später wenns läuft“) .
Nicht weil wir jeden Auftrag brauchen sondern weil ich gute Bilder mag und genau weiss das es massenhaft „Fotografen“ oder befreundete „Lass mich mal-DSLR-Besitzer“ gibt die den Job umsonst machen (umsonst in zweifachem Wortsinn).
Hier mal zwei diametral entgegengesetzte Beispiele:
1: Wir erstellten Babyfotos. Privat. Kunde wurde durch ein der DVD beiliegendes File, einem Hinweis auf unserer Website und mündlich darauf hingewiesen das damit keine Nutzungsrechte erworben wurden. Einige Jahre später finde ich eine kommerzeille Website die von unseren ursprünglichen Kunden betrieben wurden und über die Babykarten bestellt, angefertigt, also käuflich erworben werden konnten. Per Mail darauf hingewiesen mussten wir uns auch „anpampen“ lassen. Dennoch haben wir nicht geklagt sondern dies per Mail ausgefochten (was auch etwas heftiger wurde) .
Am Ende wurden die Bilder von der Website entfernt
2: Ein Freund , von Beruf Kleinkünstler, lässt sich vor ca. 25 Jahren von einem Berliner Fotograf Pressefotos erstellen und zahlt dafür ein , meiner Meinung sehr angemessenes Honorar.
Die Bilder haben meiner Meinung nach keine besondere Schöpfungshöhe da diese Ausschnitte aus dem Programm des Künstlers zeigen und fotografisch nicht „interpretiert“ wurden. (Im Studio nachgestellt, sauber ausgeleuchtet, weisser Background, technisch sauberes Handwerk).
Wir sprechen hier über ungefähr eine handvoll Motive.
Die Fotos wurden als Prints in bestimmter Anzahl geliefert und trugen auf der Rückseite einen Vermerk „All Rights reserved“ und „Honorarpflichtig“.
Der Künstler übergibt die Bilder an die Theater an denen er spielt in Papierform wo sie weiterverabeitet werden. Meist wird die honorarpflicht beachtet und die Theater zahlen für Abdrucke so wieüblich.
Die Zeit vergeht, das Internet wächst- auch Künstler lassen sich Websites erstellen.
Der Künstler nutzt die Bilder auf seiner Website und bietet diese dort auch der Presse zum Download an.
Fotograf meldet sich bei Künstler mit Nachforderung.
Man einigt sich auf eine erneute Zahlung von einigen Tausend Euro.
Die Bilder werden alsbald von Theatern auch auf deren Websites genutzt.
Der Fotograf beginnt zu klagen.
Aber nicht den Künstler direkt sondern die Theater & Veranstalter.
Dies geht jetzt bereits seit einigen Jahren so.
Der Fotograf lässt sich auf Einigungen in Richtung Buy-Out nicht ein.
Meiner Meinung nach ein klassischer Fall bei der der Fotograf das grosse „finanzielle Potential“ des Urheberrechts bei fehlendem dezidiertem Vertrag erkannt hat und gewillt ist diesen Vorteil nicht aufzugeben
Das er sich damit selbst schadet (Reputation) hat er aber noch nicht erkannt.
Im Moment wird der Fall von RAs verhandelt.
gruss Axel
Hallo,
@Axel also ich denke, dass kein Bauer nachrtäglich an der Wertschöpfungskette beteiligt sein sollte. Warum auch, so hat er für Vermarktung etc. keinen weiteren Aufwand. Jeder wird für die Arbeit bezahlt die er gemacht hat. Alles andere erachte ich als falsch.
Ich erachte bei individuellen Aufträgen das „Buy-Out“ als beste Lösung, weil hier ein Auftrag direkt für eine individuelle Person/Firma erstellt wird. Die weitere Nutzung sollte demnach auch frei sein.
Wenn es sich um an die Gemeinheit gerichtete Aufträge geht, finde ich eine Nutzungseinschränkung auch tragbar (siehe auch Software, Musik, etc.).
Bsp.: Wenn wir uns eine Software entwickeln lassen, fordern wir dafür auch das eingeschränkte Nutzungsrecht ein. Die Vermarktung liegt ja auch bei uns und nicht beim Entwickler. Dabei liegt es beim Entwickler seine Kosten dafür vernünftig zu planen, d.h. unter anderem im Vorfeld seinen Verdienst vernünftig zu planen, wie bei jedem Dienstleistungsgeschäft.
Wenn ich ein an die Gemeinheit/Fachgruppe gerichtete Software erwerbe, erwerbe ich auch nur bestimmte Nutzungsrechte. Damit kann man leben, es ist kein Individualauftrag der explizit für MICH durchgeführt wurde.
Gruß
Hallo,
das mit dem Geld für die verschiedenen Nutzungsrechte eines Bildes und der dementsprechenden Nachberechnung bei anderer Verwendung als vorher vereinbart, verstehe ich nicht. Warum ist das überhaupt so?
Das wäre wie wenn ich einem Fotografen eine Corporate Website zur Außendarstellung und Akquise verkaufe (Preis ein paar tausend Euro) und nachdem der Fotograf anfängt mit bzw. auf der Website auch Artprints zu verkaufen, wiederkomme und nochmal die Hand aufhalte.
In Süddeutschland ist es so, dass bei vielen Agenturen und Freelancern die Nutzungsrechte für verschiedene Designprodukte nach der Erstellung beim Auftragnehmer bleiben. Möchte der Kunde später mit einem anderen Dienstleister zusammen arbeiten, so muß er seine „Entwicklungsdateien“ auskaufen. Das halte ich persönlich für vollkommenen Blödsinn. Und in allen Agenturen in dennen ich in Norddeutschlang gearbeitet habe, war dem auch nicht so.
Fotografen sind, genau wie Designer, Dienstleister. D.h. meines Erachtens nach, wenn ich einen Fotografen o. Designer beauftrage ein Produkt für mich zur Nutzung zu erstellen, so gehört dies danach auch mir. Aber das wäre ja zu unkompliziert und transparent. 😉
Gruß Alex
Hallo Alexander,
ja, wie schon geschrieben, denken viele Leute, dass das so ist. Daher ja auch mein Rat, dass man als Fotograf hier seinen Kunden genau informieren sollte, was er für sein Geld bekommt.
Ich versuche es noch einmal mit einer Analogie zu erklären:
Nehmen wir an, ich beauftrage eine Rockband, auf meiner Hochzeit zu spielen und zahle ihr 5.000 Euro dafür. Das Konzert nehme ich auf Band auf, presse es auf CD und verkaufe die Live-CD auf eigene Rechnung, ohne der Band einen Anteil zu zahlen. Da sieht jeder eine, dass das so nicht geht. Warum sollte das bei Fotografen anders sein?
Viele Grüße
Michael
Wenn ich aber Socken für meinen Sohn kaufe kann er die auch so oft anziehen wie er will. Und wenn ein Kumpel zu Besuch ist und sich nasse Füsse holt, darf er die Socken auch ausleihen ohne dass eine Lizenzgebühr fällig wird. Der Hersteller lebt doch auch vom Sockenverkauf oder?
Ach so, und wenn die Socken beim Ausleiher von anderen als toll angesehen werden ist das ja auch wiederum eine Werbung, die dem Sockenhersteller evt. einen größeren Absatz bzw. eine größere Bekanntheit sichert.
Ja, ok Daniela, um bei der Analogie zu bleiben: Mit einem bei einem Fotografen gekauften Abzug eines Fotos (analog Deiner Socke) kannst Du gerne machen, was Du möchtest. Du kannst den Abzug verschenken, verleihen oder was auch immer. Mit den beliebig oft kopierbaren Foto-Daten aber nicht. Das geht mit Deinen Socken nämlich auch nicht.
Gruß Michael
Hallo,
ich hab dazu eine etwas andere Frage.
Ich habe ein Shooting machen lassen und würde gerne nur die Dateien käuflich erwerben und nicht vorher noch einen Abzug bezahlen müssen.
Der Fotograf sagt dazu nur, es geht nicht, es müssen die Bilder gekauft werden, und dazu noch einmal extra die Datei, Datei alleine geht nicht.
Vor dem Shooting wurden wir diesbezüglich nicht informiert, erst dannach.
Ist der Fotograf da im Recht, oder muss er uns die Fotos auch auf Datei verkaufen, auch wenn man kein Bild auf Papier kaufen will?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Melanie,
eine Rechtsberatung kann ich Dir nicht geben, aber ich wüsste nicht, warum der Fotograf im Unrecht wäre. Meiner Meinung nach kann er selber entscheiden, was er Dir verkauft und was nicht. Es sei denn, es ist etwas anderes vorher vereinbart gewesen.
Gruß Michael
hmmm, leider gab es davor keine genauere Vereinbarung.
@melanie
ich finds zwar nicht gut das viele Kollegen sich über die Einbehaltung der Dateien und der daraus resultierenden Printbestellungen ein Zubrot verdienen aber leider darf jeder das verkaufen was er will sofern es nicht gegen geltendes Recht verstösst.
Und so blöd es auch klingt, aber da hast du selber Schuld.
Vorher nachfragen oder AGB lesen!
Gruss axel
Ja, wird mir nicht mehr passieren, zum Glück lernt man ja aus Fehlern, meistens;-)
Ist halt ein teures Muttertags-Geschenk geworden. Wenn man nicht gut Bescheid weiß, passiert das halt leicht mal.
Aber was hat derjenige dann davon, wenn die Leute nicht mehr zu einem kommen.
Mundpropaganda ist nun doch nicht zu unterschätzen.
Danke für eure Kommentare.
Gruss
Hallo Melanie,
ja, unzufriedene Kunden sind nicht gut fürs Geschäft, da hast Du vollkommen recht.
Allerdings muss es nicht zwangsläufig negativ sein, zusätzliches Geschäft über den Verkauf von Abzügen oder Dateien zu machen. Denn dieser zusätzliche Umsatz wird ja in der Regel nur gemacht, wenn der Kunde mit den Bildern zufrieden ist.
Wenn der Kunde aber etwas anderes erwartet hat, muss sich der Fotograf fragen lassen, ob er den Kunden vor dem Termin richtig informiert hat.
Gruß Michael
Ich gebe seit Jahren als Grundleistung immer die Datei inkl. Nuztungsrechten an meine Kunden heraus. Natürlich kostet eine Datei mit den Rechten mehr als beispielsweise ein Abzug 13 x 18 cm.
Jetzt fragen manche Kunden allen Ernstes, ob sie nicht nur einen Abzug erwerben können und nicht die Datei. Das geht dann bei mir natürlich nicht. Schließlich muss ich die Datei sowieso hertellen, denn davon mache ich ja den Print.
Was viele Fotografen nicht wissen: wenn Ihr grundsätzlich die Datei mit den Nutzungsrechten verkauft braucht ihr nur 7 % MwSt. aufschlagen, falls ihr nicht dagegen optiert habt und nur kleine Umsätze macht.
Das spart eine Menge Kohle….
Hallo, ich hätte eine Frage, ich habe Hochzeitsfotos machen lassen und habe daran ein privates Nutzungsrecht. Das kommerzielle hat meine Fotografin. Darf ich die Fotos auf ein Hochzeitsforum stellen, natrülich nur, um sie den anderen Damen zu zeigen, völlig profitlos, wenn ich dazu die Seite meiner Fotografin angebe und weiterhin darauf hinweise, dass alle copyright Rechte ihr gehören und darauf hinweise, dass die Fotos nicht ohne Erlaubnis weiter kopiert dern dürfen?
ist das dann ok oder nicht?
Hallo, sprich doch einfach mit der Fotografin, sie wird sich bestimmt freuen. Gruß Michael
Hallo, habe endlich ein Forum gefunden was mir evtl. weiterhilft, aber so richtig sehe ich noch nicht durch. Vielleicht kann mir noch mal jemand helfen. Habe von meinen Geschäftsräumen Innenaufnahmen machen lassen und diese mit einem Preis von 380EUR (Netto) bezahlt. Gewünscht war eine CD mit unbearbeiteten Bildern zur Veröffentlichung in Print und WEB (inkl. eigener Nachbearbeitung). Nach dem „Shooting“ (3,5h) will der Fotograf nochmals 20EUR/Bild haben, um die Rechte an den Bildern abzugeben. Da wir dieses Prozedere in alten Räumen schon mal gemacht hatten und für die erstellte CD ca. 100EUR bezahlt hatten, sind wir bei Auftragsvergabe an den gleichen Fotografen von gleicher Handhabung ausgegangen. Dieses ist uns unverständlich! Was ist nun richtig?? In der Besprechung mit dem Fotografen wurde die Verwendung explizit benannt und dieser gab mündlich den o.g. Preis für das Shooting ab. Von einer zusätzlichen Rechnungsstellung für Rechte gab es keine Information oder Aussage.
Kann sich evtl. nochmals jemand einen Hinweis geben???
Kann man bei Nichtabnahme der Bilder die weitere Verwendung als Gesamt- oder Teilbild (bearbeitet) untersagen?
Hallo Paul,
wenn ich eine Anfrage für ein Fotoshooting zur anschließenden Veröffentlichung bekomme, sind im Angebot natürlich die Veröffentlichungsrechte enthalten. Das steht so ausdrücklich im schriftlichen Angebot. Da bei Dir aber nichts schriftlich vereinbart war, ist das nun eine schwer zu beurteilende Sache. Wenn Du Dich mit dem Fotografen nicht einigen kannst, wird nur ein Rechtsanwalt helfen können.
Gruß Michael
Hallo zusammen,
ich hatte vor einem Jahr ein shooting für eine Broschüre. Die Fotos habe ich im Februar 2014 abgeliefert und berechnet. Ich hatte mit dem Kunden ein Nutzungsrecht für ein Jahr verhandelt. Das ist nun rum und ich fragte meinen Kunden, für welchen Zeitraum er die Nutzungsrechte verlängert haben möchte. Daraufhin sagte mein Kunde, dass die Broschüre erst im Dezember 2014 fertig war und daher noch fast ein Jahr der vereinbarten Nutzung übrig sei.
Ich denke, dass es nicht mein Problem ist, wann er mit der Broschüre in den Druck geht, und nur der Zeitpunkt der Übertragung der Fotos und Nutzungsrechte eine Rolle spielt, aber wie seht ihr das?
Hallo Morris,
das ist ein Diskussion, die häufiger auftritt. Wie das rechtlich zu werten ist, kann ich nicht beantworten. Ich empfehle aber (wenn man die Lizenzierungsdauer einschränken will), im Angebot und der Rechnung einen konkreten Zeitraum anzugeben, also zum Beispiel „vom 1.1.2015 bis 31.12.2016“. Aber aber: „2 Jahre nach Übergabe der Daten“. Welche Regelung gilt, wenn man das nicht so genau definiert hat, weiß ich leider nicht.
Gruß Michael
Danke Michael,
das klingt vernünftig, den Nutzungszeitraum genauer zu definieren.
Viele Grüße,
Morris
Hi Michael,
kannst du mir einen Tipp zum Thema „nur für private Zwecke“ fotografieren geben? Hauptsächlich geht es mir hier um schöne öffentliche Einrichtungen (Schloss, etc.) die tatsächlich eine Fotografiererlaubnis anbieten, jedoch mit dem Beisatz „privat“. In meinem Rechtsverständnis wäre dies folgendes: der Kunde darf diese Bilder für seine privaten Zwecke verwenden, ich jedoch dürfte keine auf meiner Homepage zur Eigenwerbung verwenden. Korrekt?
Vielen Dank für deine Tipps!
Gruss
Anett
Hallo Anett, genauso sehe ich das auch. Kann aber sein, dass die Schlossverwaltung vor allem den Verkauf der Bilder unterbinden will. Frag einfach nach.
Gruß Michael
Hallo liebe Kollegen und auch Michael!
@Michael: eine der wertvollsten Seiten für (angehende) Fotografen!
Ich habe da mal eine Frage zu einer Situation bei mir…:
Im April habe ich für jemanden Fotos von einem Motorroller (Special Custom) erstellt. Wir haben vereinbart (mündlich), dass die Fotos gern zur Veröffnetlichung kommen können. Aber: nur mit Wasserzeichen und Nennung meiner Person / Firma / Studio als Urheber und Druck von Kontaktdaten. Leider hat ein englischer Verlag, der zehn der Fotos in seinem Magazin veröffentlicht hat versäumt, mich nach der Nutzung OHNE Wasserzeichen zu fragen. Mein Kunde hat wohl (so meine Recherche) die Fotos ohne Wasserzeichen, die er NUR FÜR PRIAVTE ZWECKE erhielt, an den Verlag gesandt.
Ich bin der Meinung, dass ein seriös arbeitender Verlag / eine Medien-Agentur im Umgang mit so etwas den Urheber anschreiben / kontaktieren sollte.
Das beste ist ja noch, dass noch nicht einmal mein Name erschien. Nur die Bezeichung meines Unternehmens und das auch noch flasch geschrieben. Somit habe ich aus der ganzen Veröffentlichung keinerlei Nuzten!
Wem aber soll ich nun die Rechnung senden? Dem Kunden (der eh kein Geld dafür haben wird) oder der Agentur?
Viele Grüße
Henrik
Hallo Henrik, danke für das Lob.
Da sind zwei Dinge zu berücksichtigen: Die rechtliche Seite (die aus meiner Sicht relativ klar ist) und die Marketing-Sicht. Es kann passieren, dass Du Dein Recht durchsetzt und damit Porzellan zerschlägst. Ein guter Ort, solche Fragen unter Berufskollegen zu diskutieren, ist meine Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/creativebiz.de/ Beste Grüße
Michael
Danke Michael!
Ich werde mich dort einmal einbringen!
Henrik
Hallo,
Wie ist das eigentlich bei einer Hochzeit, kann hier der Fotograf sagen dass er mir nur 15 Bilder gibt obwohl er vielleicht 100 gemacht hat. Explizit beim Paarshooting würde mich das interessieren. Es ist klar dass im Angebot nur die 15 bearbeitet werden aber was ist mit den restlichen. Kann er die mir als Kunden dann unterschlagen? Eigentlich bezahle ich doch eben für die Rechte.
Ich wäre sehr froh um eine Antwort.
Hallo,
unter den 100 Fotos werden auch einige sein, die nicht gelungen sind. Die wird der Fotograf nicht zeigen wollen. Was sagt er denn, wenn Sie nach den restlichen Bildern fragen?
Gruß Michael