Foto und Video am Strand: Der Fotograf als Voyeur?


Vor ein paar Tagen habe ich morgens an einem einsamen Strand Video-Aufnahmen gemacht. Ich saß am Wasser, meine GoPro in der Hand und drehte ein paar Aufnahmen von diesem wunderschönen Platz.

Plötzlich kam von hinten ein junges Pärchen ins Bild. Sie hatten auf Textilien verzichtet, neckten und liebkosten sich und gingen dann gemeinsam ins Wasser. Ein sehr romantisches und paradiesisches Bild.

Aber: Hatten die beiden gesehen, dass ich dort am Strand filme?

Wenn nein, was würden sie sagen, wenn sie es auf einmal bemerken?

Beide machten eher den Eindruck, als dass Nacktheit etwas ganz Natürliches für sie ist. Aber ob ihnen deswegen Recht ist, auf Video aufgenommen zu werden, ist eine ganz andere Frage. Einmal ganz abgesehen von einer eventuellen anschließenden Veröffentlichung der Aufnahmen.

Mit einer GoPro ist man ziemlich unauffällig. Nur wenige Menschen vermuten, dass dieser kleine Plastik-Kasten, der wie ein Spielzeug aussieht, in der Lage ist, hochauflösende Fotos und Videos zu liefern.

Selbstverständlich habe ich die Aufnahme sofort abgebrochen.

Trotzdem hätte es sein können, das die beiden sehen, dass ich dort filme. Womöglich hätten sie ziemlich wütend reagiert und mich als Spanner beschimpft, auch wenn ich vor ihnen an diesem Strand war.

Oder noch schlimmer: Wenn unbekleidete Kinder dabei gewesen wären, wäre das vielleicht sogar ein Straftatbestand.

Ich kenne die rechtliche Situation in Spanien nicht, nehme aber an, dass sie ähnlich wie bei uns in Deutschland ist. Und da sind ungefragte Aufnahmen von fremden Personen ein Problem.

Im Laufe des Tages habe ich mehrere Leute an diesem Strand mit kleinen und großen Kameras gesehen, die munter Bilder gemacht haben. Auch hier wird es sicher vorgekommen sein, dass zufällig jemand im Bild war, der eigentlich nicht fotografiert werden sollte.

Wie seht Ihr das? Sollte man zur Sicherheit auf jegliche Foto- und Videoaufnahmen am Strand verzichten, wenn andere Personen dort sind?

13 Kommentare zu „Foto und Video am Strand: Der Fotograf als Voyeur?“

  1. Hallo Michael,
    bei Strandaufnahmen (Foto) würde ich zumindest versuchen (so weit möglich) keine anderen Menschen abzulichten, deren Einverständnis ich nicht habe. Vor einer Veröffentlichung würde ich prüfen, ob ich eventuell Persönlichkeitsrechte von Menschen, die zufällig im Bild sind, verletze und diese ggf. während der Bearbeitung entfernen, um auf der sicheren Seite zu sein.
    Bei Filmaufnahmen ist das natürlich nicht so einfach möglich! Hm, ist eine schwierige Frage, auf die ich pauschal keine Antwort weiß.
    Wäre jedenfalls sehr interessant, mal eine juristisch verwertbare Antwort zu bekommen.
    Viele Grüße aus Braunschweig
    Helge Bauer

  2. Danke, Helge.
    Dass man Nacktaufnahmen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht ist ohnehin klar.
    Das Problem besteht aber meiner Meinung schon bei der Durchführung der Aufnahmen vor Ort. Denn bereits dort kann man mit entsprechenden Fragen konfrontiert werden. Und dann zu behaupten, man wolle ja nur die Landschaft filmen, kann unter Umständen wenig glaubhaft wirken ….

    Gruß Michael

  3. Ich war vor kurzer Zeit auf einem Sportevent. Fast alle Mitarbeiter liefen dort mit GoPros in der Hand rum, die sie, manchmal geschickt, manchmal ungeschickt unauffällig in der Hand hielten, um die Passanten zu filmen. Auf Nachfrage wurd enur gesagt, dass man Impressionen von der Veranstaltung einfangen würde.

    Mich persönlich hat das mächtig gestört, denn ich wusste nicht wofür diese Filme nun genau benutzt werden und es war auch nicht raus zu bekommen. Und gefragt worden bin ich vorher oder hinterher auch nicht, ob ich überhaupt mit der Veröffentlichung einverstanden bin.

  4. Segen und Fluch als Profi vor Gericht.

    In anderen Bereichen ist die Rechtssprechung hier zum Nachteil des Profi. Denn diesen wird vor Gericht „Vorsatz“ vorgeworfen, schließlcih geht man davon aus, dass er genau wusste was er tat. Während ein Laie mit „Fahrlässigkeit“ rechnen darf, dem das Ausmaß seines Handelns nicht bewusst gewesen sein muss. Lustig wird es dann, wenn man im Urlaub ist und privat Bilder macht…dann kann man sein Profi-Dasein nicht abstreifen, ähnlich einem Arzt der bei unterlassener Hilfeleistung immer stärker bestraft wird.

    Interessant dürfte jetzt aber sein…wenn alle alles fotografieren und überall veröffentlichen, da kann es doch nicht einem Fotografen zum Vorwurf gemacht werden. Gerade im Kontext, dass wir letztes Jahr lustige Entscheidungen zu ähnlichen Themen gelesen haben. Wenn jeder die Portraitfotos der Fotografen frei verwenden, dann mildert es die Strafe obgleich der „Täter“ davon wusste. Nur weil es allgemein so üblich ist.

    Vielleicht sollte man darauf bauen, dass es allgemein üblich ist, dass Bilder angefertigt und veröffentlicht (unbekannten Dritten gegenüber = Facebook-Freunde) werden??

  5. Noch ein kleines Problem…gab es nicht letztes Jahr ein Land/Rechtsurteil, wo bereits das Fotografieren/Filmen selbst als Tatbestand bewertet wurde und nicht mal die Verwendung/Verwertung. Also ich meine mich zu erinnern, dass das Anvisieren als Belästigung gereicht hatte.
    Kann sich da jemand erinnern?!

  6. Soweit ich weiß, würde das Pärchen wohl als nebensächlich oder auch Beiwerk betrachtet werden. Der Fokus liegt bei deinen Videoaufnahmen ja nicht auf dem Pärchen.
    Wenn es natürlich hart auf hart kommt, entscheidet der Richter.
    Ralf Nöhmer hat, (wenn ich das aus seiner Beschreibung der Situation richtig entnehme) an einer öffentlichen Veranstaltung teilgenommen. In diesem Fall sieht es mit dem Recht am eigenen Bild schon wieder ganz anders aus.
    Dies soll keine rechtliche Beratung darstellen.

  7. Ist auf jeden Fall eine schwierige Situation. Ich fände es auch nicht schön wenn ich nackt oder im Bikini fotografiert oder gefilmt werden würde. Man kann ja nicht nachvollziehen auf welchen Seiten diese Bilder dann landen werden. Also ich würd sagen, nach Möglichkeit einen ruhigen Strand suchen und möglichst früh oder spät Aufnahmen machen. Wenn dann doch jemand drauf sein sollte am besten wegretuschieren.

  8. Rechtlich ist die Situation doch erst einmal so, dass Landschaften fotografiert werden dürfen auch wenn zufällig Personen im Bild sind, solange die Landschaft im Zentrum des Bildes steht.
    Ändert denn nun der Kleidungszustand der fotografierten etwas an dieser rechtlichen Bewertung?

  9. P.S. Falls doch mal jemand auf dich zukommt und dich fragt was du mit den Aufnahmen machst, kannst du immer noch antworten…
    „Bis vor fünf Minuten wollte ich sie noch verkaufen, dann sind sie mir jedoch durch das Bild gesprungen“ 😉

  10. Also soweit mir bekannt ist, hängt das ganze von der Situation ab. Fotografiere ich z.B. auf einem alten Marktplatz einen Brunnen und es sind Menschen darauf zu erkennen, gelten diese als Beiwerk zu betrachten, da der Hauptaugenmerk auf dem Brunnen lag und ich brauche deren Einverständnis nicht. Anders wenn ich ein interessantes Gesicht sehe, und von dem Menschen ein Portrait machen möchte, dann brauche ich seine Zustimmung.
    Bei am Strand nackt badenden/sonnenden Personen, gilt auch wenn es ein öffentlicher Strand ist, das Recht auf Privatsphäre. Aber persönlich meine ich, das Jeder der schon über einen längeren Zeitraum fotografiert, auch den Umgang mit Menschen verfeinert hat, so das man, fals vor Ort fragen kommen, sachlich darüber sprechen kann.
    Kommunikation war für mich schon oft der Schlüssel das etwas voranging.

  11. Nach deutschem Recht ist es relativ simpel. Das Recht auf das Filmen im öffentlichen Raum ist zunächst einmal erlaubt – kollidiert aber sofort mit dem Recht am eigenen Bild. Am vollen (Bade)Strand würde ich nicht filmen, weil es als Motiv für mich uninteressant ist und zuviel persönlicste Momente ins Bild kämen. Abgesehen vom Ärger, den man sich einhandeln kann, ist es eine Frage des Anstands.
    Anders ist es, wenn ich am leeren Strand ein Landschaftsbild (Sonnenaufgang o.ä.) filme und dann auch Personen auftauchen. Da diese nur zum Beiwerk gehören habe ich zwei Möglichkeiten: weiter machen oder einfach Pause/rausschneiden. Im Zweifel immer für das Gegenüber. Es geht ja auch um MEINEN Ruf.
    cu
    Holger Reich

  12. Naja sollen Sie mal wütend werten, dann würde ich Ihnen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses drohen
    Wenn ich mir das Video noch paar mal anschaue, sogar mehrfach 😉 OK Spaß beiseite:

    Schon keine einfache Situation, aber im Grunde dürfte man dann ja kaum mehr Filmen ohne Angst zu haben, dass man etwas aufnimmt was nicht sein sollte oder einem jemand reinrennt. Nackte Menschen sind immer noch ein wenig selbst „Schuld“ wenn man sich so zeigt. Ich denke solang man es nicht veröffentlicht, sollte man keine Angst haben.

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