Model gibt Fotos aus dem TfP-Shooting nicht frei


Das ist ein Beitrag aus der Reihe „Fragen an FOTOGRAFR“.

Marco fragt mich:

Vielleicht hast Du Erfahrung mit solchen Fällen. TFP-Shooting und der Kunde, der die Bilder erst freigibt wie vertraglich vereinbart, bittet mich nach und nach ein Bild nach dem anderen nicht mehr zu verwenden, da ihn mit verstreichender Zeit immer mehr Kleinigkeiten an sich stören (er findet, er sieht im sitzen klein aus und Ähnliches…). Die Gründe liegen also nicht bei mir oder den Bildern, sondern (empfundenen) Makeln an der eigenen Person.

Kann ich mich hier auf unseren Vertrag berufen und die Bilder weiterverwenden, oder wiegt das Recht am eigenen Bild schwerer?

Danke für Deine Frage, Marco.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Problem ist, das gar nicht so selten ist.

In meinem Modelrelease steht keine Entscheidungsmöglichkeit für das Model. Das würde ich auch absurd finden und Du lieferst ja gerade genau den Grund, warum ein solcher Passus nicht zu empfehlen ist.

Bei TfP-Shootings dürfen die Models eine gewisse Anzahl Fotos selber aussuchen, die ich dann bearbeite. Darüber hinaus wähle ich Bilder aus, die ich gut finde und ebenfalls bearbeite. Mir ist noch nie passiert, dass ein Model die von mir ausgewählten Fotos so schlecht fand, dass es mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden gewesen wäre.

Aber ich habe es ein paar mal erlebt, dass mich ein Model einige Zeit (teilweise Jahre) später gebeten hat, bestimmte Fotos nicht mehr zu zeigen. Wenn mein Herz an diesen Bildern nicht so sehr hing, hatte ich auch kein Problem, diesem Wunsch nachzukommen. Ich hätte aber auf einer weiteren Nutzung bestanden, wenn es wichtig für mich gewesen wäre.

Ein Kompromiss-Vorschlag kann sein, dass man das Model nicht mehr namentlich erwähnt (oder ein Pseudonym verwendet), denn oft resultieren nachträgliche Löschungswünsche der Models daraus, dass die alten Bilder bei einer Google-Suche nach dem Model-Namen auftauchen. Wird dieser Name aus Metatags, Dateiname und dem Text auf der Webseite entfernt, erledigt das Problem nach ein paar Tagen von alleine.

Ich sage jedem Model, dass eine einmal gegeben Freigabe unwiderruflich ist. So steht das auch im Vertrag. Diese Freigabe erteilt mir das Model vor oder unmittelbar während des Shootings, ansonsten würde ich das Shooting gar nicht machen. Wenn es hart auf hart kommt, bin ich so rechtlich auf der sicheren Seite. Aber wie gesagt, diese Situation hatte ich noch nicht.

Wie genau die rechtliche Situation in Deinem Fall aussieht, wird Dir nur ein Anwalt sagen können. Denn immerhin hatte Dein Model die Fotos ja bereits freigegeben.

Wie sehen das meine Leser? Sollten Models ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Fotos haben? Soll eine einmal gegebene Freigabe zur Veröffentlichung widerrufen werden können?

16 Kommentare zu „Model gibt Fotos aus dem TfP-Shooting nicht frei“

  1. Hey.
    Eine schöne Zusammenfassung. Genau so handhabe ich das auch. Der Lohn meiner Arbeit ist die Nutzung des Fotos. Wenn ein Model das nicht will, dann muss es eben zu einem Bezahl-Fotografen gehen (ich mache nur TFP-Shootings).
    Außerdem argumentiere ich gerne mit der „Fairness“, weil man kann das Bild schließlich nicht vom Model“ zurückfordern.
    Einmal ist es mir passiert, dass der TFP-Vertrag doch nicht unterschrieben wurde (das Shooting war allerdings schon rum, ich war jung und glaubte an das Gute im Menschen) UND die Models hatten die Bilder schon…
    Lösung: Ich habe den Models schriftlich die Nutzung der Bilder verboten, sollte ich das Bild irgendwo sehen, würde es Ärger geben. Ich habe das Bild nirgends gefunden…. Naja zusammen gefasst: Absolut deine Meinung, die Kamera bleibt im Rucksack bis der Vertrag unterschrieben ist…

    Liebe Grüße
    Ralf

  2. Hallo!
    In meinem Freigabe-Vertrag habe ich auch die Formulierung „unwiderruflich”, als ich das irgendwann geschrieben habe, fand ich das recht hart, habe es aber dringelassen – eben weil es sonst zu der blöden Situation kommen kann, daß ich evtl. auf die Präsentation von guten Bildern verzichten muss. Denkbar wäre auch, daß ein Model schöne Bilder von sich haben möchte und später einfach – ätsch! – die Freigabe zurückzieht und so „günstig” die Bilder schnorren kann.
    Ich weiß, daß viele Fotografen sich die Freigabe schon vor dem Shooting unterschreiben lassen. Bei einem TfP-Shooting (oder einem zahlenden Kunden, der evtl. durch die Freigabe weniger zahlt, handhabe ich es aber so, daß ich um die Unterschrift erst bitte, wenn der Kunde die Bilder gesehen hat. In wenigen Ausnahmefällen werden auch mal einzelne Bilder gelöscht. Ich habe es noch nie erlebt, daß die Unterschrift nicht geleistet wurde.
    Viele Kunden haben einfach ein schlechtes Gefühl, wenn sie vorher etwas unterschreiben sollen/müssen. Die Lösung mit der anschließenden Freigabe kommt meistens seriöser rüber.

  3. Bei freien TfP-Shootings suche ich als Fotograf aus, welche Bilder ich bearbeiten und veröffentlichen will. Ich bemühe mich hier, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Bis jetzt hat sich noch kein Model beschwert. Aber ich kenne auch den Fall, dass ein Model z.B. aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr möchte, dass die Bilder mit der Person in Verbindung gebracht wird. Hier entscheide ich individuell. Dabei stelle ich mir die Frage, wie wichtig mit die Bilder sind, inwieweit ich die Gründe des Models nachvollziehen kann und in welcher „Tonart“ die Bitte nach Löschung an mich herangetragen wird. Rein rechtlich bin ich auf der sicheren Seite, solange ich einen wasserdichten Modelrelease habe. Möglich wäre auch eine Art „Buy out“, d.h. das Model zahlt mir Betrag X, um die Nutzungsrechte einzuschränken.

  4. Auch wenn ich es so noch nicht erlebt habe, kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Model mit Bildern auch sehr unzufrieden sein kann. Nur weil ich als Fotograf arbeite, mache ich ja nicht automatisch nur tolle Fotos!
    Wenn Lichtsetzung, Brennweite, Bildaufbau oder Farbwiedergabe wirklich ungünstig oder gar entstellend sind, hätte ich als Model auch meine Probleme mit Bildern… Andersrum passiert das ja auch: man arbeitet TfP und das Model ist einfach nur schlecht. Da TfP bedeutet, dass beide etwas davon haben (müssen, sollen), wäre es dann ja auch legitim zu sagen, dass keiner die Bilder bekommt.
    Aber ich bin kein Jurist… Am besten arbeitet man gar nicht umsonst – dann regeln das die AGB. 🙂

  5. gute zusammenfassung. wir haben uns fast von anfang an angewöhnt bei tfp-dingern auch das jeweilige model in die entscheidungsfindung mit einzubeziehen. wir suchen die bilder aus und sprechen vor der veröffentlichung mit dem model über die bilder.

    wir finden es wichtig das auch bei tfp – das model nur die bilder online sehen möchte auf denen sie sich auch wirklich gut getroffen findet.

  6. Leider ist dies keine Frage des Wollens und Handhabens, denn in letzter Instanz gilt das Recht am eigenen Bild und as bedeutet, dass jedes abgelichtete Model die Freigabe seiner Fotos annullieren kann. Dies sogar im Fall von kommerziellen Aufnahmen. Der Grund warum das in der Praxis weniger geschieht ist ganz klar, dass der Fotograf dann die Möglichkeiten einer Schadensersatzforderung geltend machen kann.
    Bei tfp-Verträgen kann es aber eng werden. Letztendlich ist es somit egal, ob ein Vertrag einen entsprechenden Passus enthält oder nicht, denn das Gesetz regelt den Fall wie beschrieben.

  7. So einfach „annulliert” werden kann das Einverständnis nicht (wie auch der genannte Artikel sagt). Man sollte allerdings darauf achten, daß die Vereinbarung sorgfältig überdacht und hinreichend konkret formuliert ist. Wenn einige Fotografen sich die Einwilligung schon vor dem Shooting unterschreiben lassen, halte ich die Angelegenheit allerdings tatsächlich für „etwas wackelig” – idealerweise sollte der/die Einwilligende die Fotos vor der Unterschrift gesehen haben. Wenn dann zudem ausdrücklich jegliche Nutzung in der Vereinbarung erlaubt wird, ist es sehr schwierig einen solchen Vertrag (es ist letztendlich ein Vertag!) anzufechten.

  8. @ Jens: Nein, in letzter Hinsicht gilt nicht das Recht am eigenen Bild. Und auch der Artikel, den Du verlinkst, stützt Deine Aussage nicht., sondern beginnt gleich mit dem Satz:

    „Die nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) einmal erteilte Einwilligung ist grundsätzlich nicht widerruflich.“

    Die Ausnahmen, die der Anwalt da anführt bei denen es anders sein kann, sind zudem nur die Einwilligung durch konkludentes Handeln, also ohne schriftlichen Vertrag, bei der dann u.U. strittig ist, welchen Umfang die Einwilligung dann haben sollte und Fälle bei denen die Geschäftsfähigkeit des Models anzuzweifeln ist oder die Unterschrift durch eine arglistige Täuschung zustande gekommen sei.

    Das ist was ganz anderes als das, was DU behauptest, wenn Du schreibst: „denn in letzter Instanz gilt das Recht am eigenen Bild und as bedeutet, dass jedes abgelichtete Model die Freigabe seiner Fotos annullieren kann.“

  9. generell kann eine zusage nicht wieder zurückgenommen werden.
    aber wie so oft im leben gibt es ausnahmen!
    und auch schon urteile hierzu.
    die ausnahmen sind akt und erotikbilder jeweder art, denn es können sich die lebensumstände des models geändert haben und eine aktaufnahme kann zum velust ihres arbeitsplatzes führen oder nach einer ausbildung durchs arbeitsamt ist sie in einer branche tätig wo das nicht gehen würde, dass mitarbeiterinnen anckt auf webseiten herunter lächeln . . .
    in diesen sonderfällen haben die gerichte generell entschieden, dass hier das model und deren zukunft vorrang hat . . .
    anders hingegen, wenn ich mit dem model ein shjootng vereinbare um ein fotobuch zu veröffentlichen.
    das kann nicht generell zurückgenommen werden, außer, man kauft die gesamte auflage auf . . .
    man denke an klein schumachers frau! trotz bester anwälte waren sie machtlos.
    ansonst hält ein vertrag . . . und die fotos können weiter veröffentlicht werden.

  10. Hallo Zusammen 🙂

    Also ich sehe das auch ähnlich, eine einmal übertragenes Recht am eigenen Bild zur Nutzung ist grundsätzlich nicht widerrufbar, es sei denn natürlich im TfP_Vertrag wurden Fristen zur Nutzung vereinbart.
    Da dies jedoch in der Regel nicht so ist, schaut aus damit schlecht aus.

    Ein Rückruf wegen „gewandelter Überzeugung“ wie er im Urheberrecht für Urheber vorgesehen ist (aber auch an hohe Hürden gebunden ist, dass sollte man nicht vergessen, einfach geht das nämlich nicht, dass muss dann schon substantiiert begründet werden) gibt es beim Recht am eigenen Bild im Sinne des Kunsturhebergesetzes nicht. Zwar wird das in der Rechtswissenschaft diskutiert, als analoge Übertragung bzw. Deutung aus dem Urhebergesetz, in der Praxis wird das aber schwer durchsetzbar sein.

    Es gibt also nur wenige Lösungsmöglichkeiten, wie ich selbst sie handhaben würde und sehe:

    1. Man storniert den gesamten Vertrag in beiderseitigem Einverständnis, hat aber bezgl. der aufgebrachten Zeit und Mühe das volle nachsehen. Und weiss man ob das Model nicht eventuell doch noch die schon gelieferten Bilder rein privat weiterverwendet und verschenkt? Denn geliefert sind diese ja. Also Nein, weiss man nicht. Für mich wäre das auch kein Lösungsweg, denn auch bei TfP gilt Leistungs-Nutzen-Rechnung und die wäre für den Fotograf futsch.

    2. Man storniert gar nichts und alles bleibt wie es ist. Man hebt nochmal die Gründe hervor und argumentiert sachlich warum das nicht geht und man sich auch nicht darauf einlassen „will“.

    3. Eine Lösungsmöglichkeit sich auf das Model einzulassen, wäre Rücktritt vom Vertrag und Stornierung durch eine Schadenersatzzahlung über deren Höhe man sich dann einigen sollte. So ist die investierte Zeit des Fotografen wenigstens finanziell entschädigt und die Nutzung der Bilder auch. Auch für den Fall das die Bilder privat außerhalb des Internets weitergenutzt werden (und vielleicht wurden sie ja auch schon verschenkt?) ist diese Sache damit einigermaßen abgegolten. Der Fotograf ist finanziell entschädigt und das Model ist raus. Bei harten Fronten, sprich wenn das Model unbedingt darauf beharrt würde ich diese Variante vorziehen. Alles andere macht aus meiner Sicht wenig Sinn, da die investierte Zeit, Mühe und vielleicht auch Kreativität völlig für die Tonne sind, bis auf die Erfahrung 😉

    Ich rate aber, diese Variante, wie alles andere auch, nur schriftlich anzuwenden und diese Schriftstücke nicht nur mit dem Rechtsanwalt abzuklären oder anfertigen zu lassen (einmalig als Vorlage), sondern auch mit dem Steuerberater.
    Denn, im Falle einer Schadenersatzzahlung könnte es möglich sein, dass diese Zahlung von der Umsatzsteuer befreit ist und möglicherweise auch von weiteren Steuern, da es sich wahrscheinlich um einen immateriellen Schadenersatz / Wertentschädigung handeln könnte. Natürlich ohne Gewähr, muss jeder selbst mit seinem Steuerberater/Finanzamt durchsprechen.

  11. ICh denke dass, kommt einzig auf den Vertrag an. Aber dennnoch in dem Fall würde ich dem Model eine Rechnung stellen, denn es ist ja denn nicht dem TfP Gedanken nachgekommen, der Fotograf hat aber seine Zeit zur Verfühgung gestellt und nichts dafür bekommen.

    Gruß
    Oli

  12. Nachdem ich bei meinem ersten TFP-Shooting vor Jahren auch auf die Nase gefallen bin, mache ich soetwas nur noch mit Vertrag. Ich sage auch immer sowas in der Richtung vorher dazu „Überlege Dir das, Du unterschreibst einen Vertrag.“ Einige Shootings sind danach auch nicht zustandegekommen. – Hatte ich wenigstens keine Arbeit mit 😉

  13. Ist ja hier zwar schon Ewigkeiten her, dass ihr hier geschrieben habt, aber bin erst jetzt auf diese Seite gestossen und wollte auch noch meine Erfahrung mitteilen.
    Ich habe im TFP Vertrag drin, dass falls sich das Model irgendwann umentscheiden würde und die Bilder nicht mehr frei gibt, dann kostet es für die Löschung und für meine Arbeit den Betrag X. Auf diese Weise gebe ich dem Model gleich von Anfang an bekannt, welche Kosten auf sie zukommen würden, wenn sie die Bilder nicht mehr frei gibt.
    Somit könnte man sich im Nachhinein irgendwelche Diskussionen oder Streitereien sparen.
    Die Realität sieht allerdings komplett anders aus.
    Es wird gemeckert, gedroht, mit Anwalt, mit einem zur Sau machen etc. Und das so lange, bis ich allenfalls dann doch klein bei gebe und entweder nicht die volle summe verlange oder Summe gleich weg lasse.
    Leider kenne ich kaum zuverlässige Models, welche zu ihrem Wort stehen. Nein, sie versuchen mit allen Mitteln vom Vertrag los zu kommen.
    Sehr sehr schade.

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