Klage vom Kunden wegen Rücktritt von einem Auftrag?

Das ist ein Beitrag aus der Reihe „Fragen an Fotografr“.

Thomas schreibt mir:

Lieber Herr Kirchner,

ich lese Ihren Blog regelmäßig und bin recht dankbar zu sehen, dass man mit seinen Problemen, die dieser Beruf mit sich bringt, nicht der Einzige ist.

Jetzt habe ich aber doch eines, das mir Bauchschmerzen bereitet. Sollte irgend jemand ähnliche Erfahrungen gemacht haben, wäre ich über einen Ratschlag dankbar. Ansonsten soll mein Beispiel für andere als Warnhinweis dienen.

Es fing damit an, dass ich angefragt wurde für Produktfotos für einen Onlineshop zu fotografieren. Kleine Sachen. Hauptsächlich kleine Glasbehälter mit Inhalt. 288 Stück an der Zahl insgesamt. Man sagte mir, dass man eigentlich nicht mehr als 350,- Euro dafür ausgeben und sich auch nicht mehr als einen halben Tag dafür an Zeit ans Bein binden wolle. Da ich, wie wohl die meisten hier, leider sehr auf jedes Geld angewiesen bin, habe ich ein Angebot (mehr nicht) geschrieben für vier Stunden Fotografieren. Das lag zwar über dem vom Kunden gedachten Preisniveau, aber er sagte zu. Ich wies darauf hin, dass ich trotz meines Angebotes, nicht glaubte, dass dieses Pensum zu schaffen sei. Man verblieb dann mündlich so, dass man erstmal anfange und dann schaue, wie weit man käme.
Der Kunde wollte, dass ich die Fotos bei ihm vor Ort mache. Ich fragte an, ob mir gewisse Hilfsmittel (Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt werden könnten, damit ich nicht so viel Kram mit auf den Termin schleppen müsste, was mir bestätigt wurde.

Auf dem Termin gab es nichts von dem vereinbarten Equipment. Die Ehefrau des Kunden lieh sich daraufhin einen Veranda-Plastikklapptisch von der Nachbarin. Also alles in allem keine guten Bedingungen.

Ich fing an zu fotografieren und es dauerte natürlich länger, nämlich den ganzen Tag. Leider war ich so doof, nicht nach vier Stunden zu sagen, so, jetzt endet meine Zeit. Sondern habe einfach weiter gemacht.

Ich habe dem Kunden später eine Mail geschickt, worin ich fragte, ob er angesichts der langen Zeit, die das Fotografieren nun gedauert hätte, auch eine digitale Aufbereitung der Fotos wünsche, was er bejahte. Als die Fotos fertig waren, habe ich sie an den Kunden geschickt. Dann passierte eine ganze Zeit nichts, bis eine Mail kam mit einer ellenlangen Liste, was alles für Mängel an den Fotos seien. Angefangen von Fusseln, Farbstichen usw. Es wurde um Beseitigung der Mängel gebeten, da es sonst keine Bezahlung gäbe.

Ich kenne solche Geschichten aus dem Bau-Handwerkerbereich von meinem Vater. Dort wurde Handwerker durch solche Mängelbeseitigungsaktionen teilweise bis an den Rand des Bankrotts getrieben, weil nicht selten noch ein zweites, drittes und viertes Mal nachgebessert werden musste. Dazu hat mir die Frau beim Shooting erzählt, wie viel das alles (das Geschäft, dass ihr und ihr Mann gerade aufziehen bzw. in Schwung bringen wollen) gekostet hätte und dass sie immer noch nicht davon leben könnten usw.

Mein Misstrauen war geweckt. Dies und der Umstand, dass ich im Sommer sehr viel zu tun habe und deshalb zeitlich sehr knapp bin, hat mich dazu bewegt, dem Kunden abzusagen. In der Form, dass ich ihm schrieb, dass ich nicht über die Kapazitäten verfüge die sehr umfangreiche Mängelliste abzuarbeiten und mich deshalb komplett von dem Auftrag zurück ziehe. Um den Schaden für mich nicht noch größer werden zu lassen, habe ich auf sämtliche Rechnungsbegleichung verzichtet und dem Kunden keine Erlaubnis erteilt, die Fotos benutzen zu dürfen. Drei Wochen später bekomme ich einen Brief von dessen Anwalt, in dem ich aufgefordert werde, eine Summe, die noch anderthalb mal höher als mein Rechnungsbetrag an den Kunden zu zahlen. Soviel würde es ja kosten einen Fotografen zu engagieren, der die Produktfotos mache (Zuerst wollte man ja nicht mehr als 350 Euro ausgeben). Sonst würde ich verklagt. Dazu kämen noch die Honorarkosten für den Anwalt. Mein Kunde ist nämlich nicht nur Geschäftsführer der Firma, für die ich die Fotos gemacht habe, sondern auch noch Anwalt in der Kanzlei, von der ich den Brief bekam.

Ich hätte gar kein Recht von dem Werkvertrag zurück zu treten und müsse nun dem Kunden den Schaden bezahlen. Dabei wurde gar kein Vertrag geschlossen. Oder ist ein unverbindliches Angebot ein Vertrag? Dazu steht in meinen AGB, die auf dem Angebot mit drauf stehen, dass Änderungen im Produktionsprozess vom Kunden zu honorieren sind.

Außerdem habe ich keine Pauschale mit dem Kunden vereinbart (Quasi: Für das und das Geld fotografiere ich dir alles komplett), sondern nur einen Stundensatz. Jetzt hätte ich mein Angebot rechtswidrig dreifach überboten. Über die höheren Kosten war sich der Kunde ja aber bewusst, als er noch zusätzlich der digitalen Bearbeitung zustimmte.

Jetzt mahlen jedenfalls die Mühlen. Mein Anwalt hat alles abgelehnt. Jetzt kam heute ein Brief von der Gegenseite, dass sie um 200,- Euro runter gehen in Ihrer Forderung, dann würde sie mich mit eine Klage verschonen. Wie gesagt, wenn jemand schon mal etwas ähnliches erlebt hat, bin ich für Ratschläge dankbar. Wie doof ich bei der ganzen Sache war, weiß ich inzwischen auch. Für den Rest sollte es als Beispiel dienen, was alles passieren kann. Also sich ALLES schriftlich geben lassen. Freundliche Menschen am Telefon sind nicht automatisch Deine Freunde. Und das man, wie hier so oft schon angesprochen wurde, seine Preise lieber höher als zu niedrig ansetzen sollte.

Beste Grüße
Thomas

Danke für die ausführliche Schilderung, Thomas.

Einen rechtlichen Rat wird Dir Dein Anwalt geben können, den Du ja bereits eingeschaltet hast.

Laienhaft würde ich vermuten, dass Du dadurch, dass Du ein Angebot abgegeben hast und anschließend die Arbeit begonnen hast, einen wirksamen Vertrag abgeschlossen hast.

Natürlich ist es nach einen solchen Fall leicht zu sagen „So einen Auftrag hätte ich nie angenommen.“ Aber genau deswegen habe ich Deinen Bericht hier veröffentlicht: Als Warnung an andere Fotografen.

Kunden, die ungewöhnlich wenig bezahlen wollen, sind oft noch mäkelig und unangenehm. Dass ein Produktfoto, das nur ca. 1 Euro kostet, keine sehr hohe Qualität haben kann, wollen sie nicht einsehen.

Vor vielen Jahren hatte ich selber einmal einen ähnlichen Fall (wenn auch in kleinerem Umfang, weil es nur um 10 Fotos ging). Ich bin damals durch den Verzicht auf mein Honorar aus der Sache herausgekommen.

In diesem Sinne kann ich Dir nur wünschen, dass Du die Sache ohne allzu großen Schaden zuende bringen kannst.

Und ich bin gespannt auf Meinungen und Ratschläge meiner Leser: Was würdet Ihr in einem solchen Fall tun?

16 Kommentare zu „Klage vom Kunden wegen Rücktritt von einem Auftrag?“

  1. Hallo Thomas,

    ich kann mich der Feststellung nur anschließen, dass die Kunden, die am wenigsten bereit sind zu zahlen, oft am anspruchsvollsten sind… warum auch immer das so ist…

    Ich selbst lasse meine Kunden immer eine von mehreren Varianten eines Motivs auswählen und die Auswahl schriftlich bestätigen und habe in meinen Verträgen festgehalten, dass der Kunde das von der Kamera ausgeworfene Bildergebnis anerkennt und die Art bzw. der Umfang der Bildbearbeitung dem Ermessen des Fotografen (also mir) obliegt. Bei „entspannten“ Kunden kann man bei Reklamationen immer noch „Kulanz“ walten lassen, wenn es nur um Kleinigkeiten geht (was ich auch so halte), aber im Zweifel hat man immer was in der Hinterhand und kann umfangreichere Bearbeitungen mit Hinweis auf die Vertragslage ablehnen… Stichwort künstlerische Freiheit… Zum Glück hatte ich noch keinen ähnlich gelagerten Fall, aber wie gesagt: die am wenigsten zahlenden Kunden sind oft am anspruchsvollsten… Da hilft nur eine Preisanhebung, so skurril es klingt… (;

    Was die aktuelle Situation betrifft, kann ich leider nur viel Glück und Erfolg wünschen, aber vielleicht kann mein obiger Ratschlag für die Zukunft helfen.

    Viele Grüße aus Berlin,
    Marco

  2. Hallo,

    ich möchte zu dem Fall auf das Recht-Am-Bild Blog verweisen. Hier gab es mal einen Fall, bei dem der Kunde nicht mit dem (in dem Fall Auftragsgemälde) zufrieden war. Die Richter gaben dem Künstler recht, da die Gestaltung im Rahmen der künstlerischen Freiheit liegt.

    Nur nebenbei, das hat jetzt nichts mit dem Vertrag an sich zu tun…

    Viele Grüße!

    brandus

  3. Hallo,

    wie es der Zufall so will, steuere ich gerade in eine ähnliche Situation. Angedacht waren Aufnahmen von verschiedenen Hotelzimmern. Vereinbart war, dass die Zimmer entsprechend durch das Hotel dekoriert sind. Am Tag des Shootings war nix gemacht. Die Zimmer sahen so aus, wie zuvor bei der Besichtigung. Gut dachte ich, dann is es halt so und ich lichte das ab, was da ist. Jetzt, wo die Bilder fertig sind, beklagt der Auftraggeber sich, dass z.B. der Bügelautomat nicht entsprechend in Szene gesetzt wurde. Öhmmm … ja wie denn auch – so ohne Bügeleisen und Hose. Dies nur ein Beispiel der Abstrusen Beschwerden. Inzwischen ist es soweit, dass ich ganze Teile nochmal shooten soll. Und wie beim obigen Beispiel ist es auch bei mir ein Auftraggeber der nicht viel Zahlen will/kann. Na mal sehen, wie es bei mir weiter geht.

    Gruß
    Steffen

  4. Guten Morgen, wirklich total unschön. Ein Werksvertrag kann in der Tat auch mündlich erfolgen.
    Bzgl. AGBs reicht es nicht aus, dass diese auf der Website stehen, sie sind explizit dem Kunden vorab zur Kenntnis vorzulegen. Ich lasse mir die AGBs immer direkt bestätigen und mache alles schriftlich.
    Im BGB, Absatz Werksvertrag, kann man bzgl. Deines Falles sicherlich einiges nachlesen. Gem. Werksvertrag muss eine Mängelbeseitigung erfolgen oder aber alternativ, wenn sich beide Parteien einigen, ein sog. Preisnachlass.

    Man sagt aber auch, dass ein Rückforderungsrecht nur besteht, wenn ein Schaden entstanden ist. Sogesehen hat die Gegenseite keinen wirklichen Schaden erlitten, da bisher kein Geld geflossen ist, und sie den Auftrag bei Missfallen lediglich neu vergeben müssten.

    Wie auch immer diese Sache weiter geht, Lehrgeld hast Du in jedem Falle bezahlt. Ich würde mich sehr genau anwaltlich beraten lassen, am besten bei jemanden, der viel mit dem Fotografenhandwerk zu tun hat. Wir sind zwar Handwerker lt. Kammer, aber man kann uns jetzt nicht mit einem Fliesenleger etc. vergleichen, wo hier ein Kunde tatsächlich einen Schaden erleidet, wenn die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sind.

  5. Künstlerische Freiheit dürfte bei solchen Auftragsarbeiten (Werkarbeiten) wohl nicht geben. Hier geht es schon um eine „handwerkliche“ Arbeit, die bestimmten Kriterien genügen muss. Am Ende ist also die Frage was vereinbart wurde und was man als Kunde üblicherweise erwarten kann.
    Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, in diesem Fall wohl anzunehmen, dann muss der auch erfüllt werden.

  6. Diesen Fall hatte ich auch schon mit einem Mittelständigen Unternehmen. Um es kurz zu machen, ich habe daraus gelernt, das man immer ein “ unverbindliche“ Angebot abgibt! Das ist wichtig, denn ein unverbindliches Angebot kann jederzeit geändert werden. Dies schreibe ich in jedem Angebot!!!!!!! Denn soweit ich weiß, bitte korrigieren wenn ich da falsch informiert bin, ist ein angenommenes und akzeptiertes Angebot bindend, wenn da nicht „unverbindliches Angebot“ steht! Dann ist ein vorheriges Briefing hilfreich, und vermeidet Unklarheiten! Der Auftraggeber kann hinterher nicht sagen, dieses oder jenes sollte so nicht sein. Dies gilt auch der Nachbearbeitung! Steht es konkret im Briefing / Angebot, muss so lange korrigiert werden bis der Kunde zufrieden ist! DARUM SCHREIBT MAN MIT IN DAS ANGEBOT: BIS ZU “ NACHBEARBEITUNGEN SIND INKLUSIVE! Und mehr nicht! Es sei denn, es wurde nix vereinbart! Und da es in dem genannten Fall nix Schriftliches gibt……ist es immer schlecht! Als selbstständiger macht man alles schriftlich, immer!!!! Da man als Geschäftsmann in der Welt der Unternehmer andere Pflichten hat als eine privat Person. Denn man geht davon aus, dass ein Geschäftsmann sich darüber im klaren darüber ist was er tut, sagt oder unterschreibt! Den Schutz den eine Privatperson im Leben hat, hat ein Geschäftsmann nicht! Darum ist immer Vorsicht geboten was man unterschreibt, oder schriftlich verfasst! Also in dem genannten Fall hat der Fotograf schlechte Karten, aber da hier vieles mündlich abgelaufen ist, kann ihn der Anwalt vielleicht noch gut raushauen, da der Gegner nix schriftliches in der Hand hat! Ich wünsche ihm viel Glück und hoffe, dass alle anderen darüber nachdenken, warum die Kollegen für solche Aufträge viel Geld verlangen, und warum solche Geschäftspartner sich gerne solche Fotografen heraus picken, die für ein Appel und ein Ei solche Aufträge annehmen. Auch ich habe mal so angefangen, und schnell gelernt warum das so ist 🙁 LG, Flo

  7. Super Beitrag,
    leider sehr ärgerlich für den Fragesteller und hoffentlich geht es gut aus!
    Ich bin sehr dankbar für solche Beiträge, die mir – als ebenfalls „Neuer“ in diesem Geschäft – immer wieder verdeutlichen, dass man sich keinen Gefallen tut, einen Auftrag „um jeden Preis“ anzunehmen.
    Diese Vorgehensweise wie im Beitrag beschrieben habe ich jetzt auch schon 2x praktiziert und; wohl Glück gehabt. !
    Ein weiterer Aspekt bei solch einer Sache könnte auch noch sein, dass es eine schlechte Werbung abgeben kann.
    Dieser Kunde ist ja nicht zufrieden und wenn dies anderen zu Ohren kommt …. auch wenn es nicht gerechtfertigt ist – aber gute Mundpropaganda sieht mit Sicherheit dann anders aus.

    Man drückt die Daumen………..
    Axel

  8. @ Steffen und Thomas: wenn die Bedingungen so sind wie beschrieben, macht man einfach Fotos von der Sachlage, rauscht dann wieder ab und stellt dem „Kunden“ das schon mal in Rechnung. Selbst falls man das nicht bekommt, hat man selber ein Druckmittel gegen einen Kunden, der einem selbst den Anwalt auf den Hals hetzt, kann man evtl. um aus der Sache rauszukommen beides gegeneinander aufwiegen.
    Prinzipiell bei solchen Dingen hart bleiben und ja nicht unterwürfig auftreten, da meinen viele schon, dass sie sich alles erlauben können. Knallhart sagen, dass die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt sind und die Sache hat sich. Keine Diskussion beginnen und im Fall mit den Produktfotos von vornherein sagen, dass es für das Geld keine tollen werden; muss an halt im Vertrag entsprechend bezeichnen. Wobei der Auftrag eh ein Witz ist; wie willst du bitte sehr knapp 300 Objekte auf vier Stunden fotografieren? Für jedes Objekt ca. drei Minuten, selbst wenn das Licht immer gleich bleibt: Objekt aufstellen, vorher sauber machen, Varianten probieren, schon hat man drei Minuten. Macht bei 300 davon wie viel? Genau, ein Tag kommt da gar nicht hin, den hast du inkl. Nachbearbeitung und Anfahrt schon bei einer Minute pro Objekt.
    Wenn man das aber nicht kann, also vorher sich Gedanken machen, braucht man sich auch nicht wundern.

  9. Ein abgegebenes UND zugegangenes Angebot ist innerhalb einer angemessenen Frist bindend. Der Kunde hat wahrscheinlich rechtzeitig angenommen, also ist auch ein Vertrag zustande gekommen.

  10. Eine ganze miese Sache Thomas! Hoffe, Du kommst halbwegs mit Anwalthilfe da raus – ganz wichtiger Aspekt, da es kaum Schriftliches gibt, kann Dein Anwalt da vielleicht mehr erreichen. Drücke beide Daumen!
    Auch meine Erfahrungen sind die, dass die Geizkragen dann auch noch super pingeling sind und natürlich zukünftig erwarten, dass es noch billiger geht, versuchen die Rechnung zu kürzen und sich mit der Zahlung endlos Zeit lassen.
    So schwer es oft ist, auch ich brauche Honorare, aber solche Anfragen lehne ich ab mit der Begründung ich sei bereits anderweitig gebucht (-:) )
    Und vielleicht ein hilfreicher Tipp – ein Kunde erhält nie Fotos von mir gesandt – ansehen und auswählen geht nur gemeinsam und bei Neukunden gibt’s das Original auch nur, wenn die Rechnung bezahlt ist.
    Und weil es irgendwie zum Thema passt:
    Heute hatte ich zum 2. Male einen Herrn am Telefon, der gar nichts zahlen kann (?!?), weil er ja nicht weiß, ob die neue Geschäftsidee erfolgreich wird…. und da kann er nicht mehrere hundert Euro in Fotos, Prospekt etc. investieren…

  11. Hi,

    nun, die Anwälte reden ja jetzt miteinander und hoffentlich löst sich das alles in vernünftiger Form.

    Aber etwas Kritisches zum Fotografen muss ich doch sagen: Der Fotograf ist der Spezialist für visuelle Umsetzungen. Er weiß, dass man Sachaufnahmen (auch noch Glas!) nicht für 1,21 Euro pro Objekt realisieren kann. Er muss den Kunden beraten, ihm sagen, worauf es ankommt und was das mindestens kosten muss, damit es eine ordentliche Qualität wird. Und wenn sich der Kunde nicht darauf einlässt, lässt man einfach die Finger davon.

    Das hast Du versäumt und Dich auf ein Geschäft eingelassen, das nicht zu beiderseitiger Zufriedenheit funktionieren konnte.

    Wie soll unter diesen Vorzeichen der Job erfolgreich abgeschlossen werden können? Zugegebenermaßen schein Dein Auftraggeber kein angenehmer Zeitgenosse zu sein, aber das befreit Dich nicht von der Verpflichtung, professionell zu handeln und die beiderseitigen Interessen im Blick zu behalten.

    Dass Dein Kunde jetzt irgendetwas an Ergebnissen haben will, kann ich sogar verstehen.

    VG
    Christian

  12. Servus,

    erst mal mein Beileid und ich drücke die Daumen das du glimpflich aus der Sache rauskommst. Bisher hatten wir echt Glück mit den Kunden..jeder war immer sehr zufrieden. Es ist allerdings auch (noch) nicht unser Hauptgeschäft und der Kundenstamm nicht riesen groß.
    Ich für mich selbst achte inzwischen sehr genau drauf was in meinem Angebot steht. Sprich Anzahl der Bilder die der Kunde bekommt und Zeit für Sichtung und Bearbeitung werden da klar aufgeführt. Dann suchen sich alle! Kunden über unsere Webseite die Bilder aus die sie haben wollen und schicken dann die Auswahl online per Formular ab womit ich zeitgleich „schwarz auf weiss“ habe welche Bilder gewünscht sind und bearbeitet werden sollen.

    Danke @florence mit dem zwingenden Zusatz „unverbindlich“. Das schreibe ich zwar auch „eigentlich“ immer rein…aber das sollte man bewusst auf dem Schirm haben.

    vg

  13. Die Arbeitszeit die man in ein ordentliches Vertragswerk investiert rechnet sich mit sicherheit im Nachhinein vielfach. Es gibt uebrigens auch im Internet ein Menge Quellen hochwertiger Vertragsvorlagen fuer solche Zwecke. Und ansonsten – eine Beratungsstunde beim Rechtsanwalt *vor* der Geschaeftstaetigkeit ist sicher guenstiger als eine Rechtsvertretung beim ersten Schadfall.

    Ich empfehle jedem Fotografen, der keine unternehmerische Erfahrung besitzt, sich einschlaegig intensiv fortzubilden. Fotografen stehen und fallen wohl haeufiger an der unternehmerischen als der kuenstlerischen Frage.

  14. Ui das sieht ja schlimm aus 🙁 Mit den Verträgen habe ich mich bis jetzt noch nie so richtig beschäftigt. Aber nach den vielen Kommentaren hier, ist es wohl dringend nötig sich als freischaffender Fotograf einen Vertrag zu zutun. Habt ihr Beispiele oder Musterverträge? Wahrscheinlich muss man da sowieso einen Vertrag von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein…

  15. Eine ähnliche Geschichte hatte ich auch mal mit einem Hotel. Katastrophal. Sollte für Broschüren und Internet sein. Das Buffet sollte ich halb leer gegessen im laufenden Betrieb fotografieren, die leere Gaststätte (meinen Vorschlag, Modells einzusetzen um Betrieb zu symbolisieren, wollten die nicht), den schlecht aufgeräumten Außenbereich, die Zimmer, etc. Musste immer noch alles vorbereitet werden, obwohl von vorne herein über einen Mittelsmann Honorarpauschale und die genaue Arbeitszeit ausgemacht war. War glaube ich, eine halbe oder Dreiviertel Stunde länger vor Ort, dass konnte ich verkraften. Wenige Tage später gab es die Bilder. Dann lange keine Reaktion. Als die Rechnung kam, hieß es, man könne die Bilder nicht verwenden, es müsse nachgebessert werden. Da hatten Sie die Bilder aber bereits im Netz eingesetzt. Es gab von mir den ersten und zweiten freundlichen Hinweis. Beim dritten mal habe ich vermerkt, wenn jetzt keine Zahlung erfolgt, geht es zum Rechtsanwalt, die Mehrkosten und den Imageschaden hätten die zutragen. Und was soll ich sagen, gerade als ich den Anwalt angerufen habe und einen Termin ausgemacht habe, kam das Geld. Was habe ich daraus gelernt? Mit Schreibtischtätern als Mittelsmann und Pauschalen kann man nicht gut arbeiten.

    Wie oben bereits geschrieben, Du hättest den Kunden darauf hinweisen müssen, dass die Menge nicht zu schaffen ist. Lieber etwas dabei übertreiben was die Zeit betrifft, sagen, ,man benötigt mindestens fünf oder zehn Minuten pro Glas. Das Honorar daraufhin höher kalkulieren. Entweder sagt der Kunde, ja, deine Erfahrung imponiert mir und ich buche dich deswegen oder er sagt nein, deine Erfahrung ist mir egal, ich will es billig. Man kann hinterher immer noch mit dem Preis entgegen kommen, wenn man alles in nur der halben Zeit geschaffen hat. Aber das erinnert mich an Hochzeiten, viele fragen erst nach dem Preis und dann nach den Bildern, dann weiß ich von vornherein, dass ich denen zu teuer bin.

    Sorg auch dafür, dass ein kompetenter Ansprechpartner beim Termin dabei ist, mit dem man vor Ort über die Aufnahmen sprechen und abstimmen kann. Kurz das Bild auf dem iPad oder Kameradisplay gezeigt, wenn es ihm gefällt, ist alles gut.

    Was die Reklamationen angeht bei der Bildbearbeitung, dass kann man hinterher ja leicht feststellen lassen. Es gibt bei Gericht Gutachter, ich glaube auch bei der Handwerkskammer, die können beurteilen, ob gut oder schlampig gearbeitet wurde und da tatsächlich fusseln nicht weg gearbeitet wurden. Vielleicht man mit denen reden oder einen guten Kollegenfreund um eine Einschätzung der Bilder bitten.

    Ansonsten viel Erfolg und verbrenn nicht zuviel gutes Geld wegen einer schlechten Sache.

  16. Hallo liebe Fotografen,

    vielen Dank für Eure rege Anteilnahme und Eure hilfreichen Kommentare. Ich wollte schildern, wie es jetzt weiter gegangen ist mit dieser Sache. Wie geschrieben, wollte mich betreffender Kunde und gleichzeitig praktizierender Anwalt auf 1200 Euro Schadensersatz verklagen.
    Ich habe alles abgelehnt, und meinerseits mein nicht gezahltes Honorar ganz bzw. teilweise eingefordert als Bedingung, dass ich mich weiter mit diesen Fotos beschäftige. Seine Antworten: Er zahle nichts, da die Fotos nicht zu verwenden seien. Das ging eine Weile hin und her. Er schraubte seine Forderungen runter. Ich die meinen. Zum Schluß bot er mir für alles 250 Euro an. Mehr wäre er nicht bereit zu zahlen. Für mich inakzeptabel und dazu nicht verständlich, weil er sich ja vorher nebenbei bemerkt in übelst arroganter und verächtlicher Art über die absolute Unbrauchbarkeit meiner Fotos ausgelassen hatte. Also warum will er am Ende 250 Euro für etwas bezahlen, was er seiner Rede sowieso nicht gebrauchen kann.
    Gegenwärtig ist Waffenstillstand. Die letzten Angebote sind beidseitig abgegeben. Die letzten beiden Briefe seinerseits waren ohne eine Fristsetzung zur Beantwortung. Ich habe in Absprache mit meinem Anwalt beschlossen, nicht mehr zu reagieren. Zuletzt habe ich der Gegenseite angeboten, die Fotos von einem unabhängigen Gutachter der Handwerkskammer bewerten zu lassen. Das fand die Gegenseite total übertrieben und die ganze Sache nicht wert.
    Mittlerweile bin ich fest davon überzeugt, dass der Mann fies geblufft hat. Einfach mal ein dem Fotografen ein bisschen Angst machen, vielleicht klappt’s ja und der Trottel bezahlt. Ich werde sehen, was wird. Die Sache hat zwar kein richtiges Ende, aber wie es im Moment aussieht verläuft das jetzt wohl im Sande. Einen Haufen Aufregung. Ich kann nur jedem raten, wenn er mit solchen Menschen zu tun bekommt, unbedingt ruhig zu bleiben, sich nicht einschüchtern lassen und zu seiner Arbeit zu stehen. Solche Typen sind die Heuschrecken, die den „normalen“ Leuten einfach das Leben schwer machen wollen. Funktioniert immer nach dem selben Muster: Drohbrief vom Anwalt (am besten noch mit Filialen drauf in New York, Rio, Tokio) und dann knicken die meisten schon vor Zittern ein und löhnen.
    Meine Empfehlung an alle Freiberufler, die sich noch nicht mit dem Thema auseinander gesetzt haben: Tut es unbedingt. Kauft Euch Bücher oder besucht Seminare. Jeder soll sich mal selbst überprüfen, wie oft er einfach so trallala mit Handschlag Dinge mit Kunden vereinbart ohne Schriftstück. Ach, man ist sich doch so sympathisch, wozu denn so bürokratisch. Diese Zeiten sind vorbei. Jeder will den Jackpot und so wird es immer mehr geben, die sich Maschen ausdenken oder sich bewährter Maschen bedienen. Und wenn einer von denen damit durch kommt, dann wird er es seinen Kumpeln am Stammtisch erzählen, was für einen dämlichen Fotografen er da neulich hatte. Und dann könnt Ihr Euch bei keinem Kunden mehr sicher sein. Vielleicht auch mal über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.

    In diesem Sinne, bleibt wachsam. Ich wünsche Euch allen schöne Feiertage.

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