TfP oder Pay: Muss ein Fotomodell das Shooting bezahlen?

Das ist ein Beitrag aus der Reihe „Fragen an Fotografr“:

Jeanette schreibt mir (ich habe die eMail ein wenig gekürzt):

Ich lese Ihren Blog ab und zu und hole mir wertvolle Tipps bei Ihnen ab, wenn ich Rat brauche. Nun bin ich in eine Lage geraten, zu der ich selbst keine Antwort finde …

Zuerst einmal zu mir, ich bin ausgebildete Photoartistin und Mediengestalterin für Printmedien … in meiner Ausbildung habe ich für meine Fotografie-Aufgaben regelmäßig TfP-Shootings gemacht, seit ich allerdings selbständig bin habe ich nur noch ein TfP gemacht, welches auch von mir ausging (also ich hab ein Model angefragt, und es ging um ein Shooting das meinen Vorstellungen entspricht – Für mich eine Grundvoraussetzung, denn als Fotograf habe ich die komplette Organisation von Visa, Location, Technik, Assitenz, Deko, teilweise auch Kleidung, Accessoires, etc. etc. und meist auch die Kosten.).

So, nun hatte ich vor einigen Tagen nun ein besonders „tolles“ Erlebnis mit einer Kundin.. Es geht um ein vermeintliches Pay Shooting:

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Shootinganfrage einer jungen Fran, die Model werden möchte. Diese wollte Bilder gemacht haben wie sie es sich vorstellt und in einem ganz bestimmten Stil. (Für mich schon mal keine Grundlage für ein TfP-Shooting, sondern eindeutig Pay.) Auf meiner Seite ist auch eine Preisliste vorhanden, auf der sich also jeder selbst die Kosten zusammenrechnen kann. Da keine Frage nach dem Honorar kam, bin ich davon ausgegangen, die Dame hat einen Taschenrechner und hat sich selbst zusammengerechnet, was das kostet. Jedenfalls hab ich Trottel ihr kein explizites Angebot mit den Kosten geschickt, was sie hätte annehmen können. Für mich war es halt eine „stillschweigende Zustimmung“, da sie in meinen Augen die Kosten hätte wissen müssen.

Jedenfalls, nachdem ich alles organisiert habe und am Shootingtag alles gebucht war – Location, Technik & Assistenz – und ich knapp 200 Kilometer zum vereinbarten Treffpunkt fuhr, meinte die Dame per Mail, sie wollte das ja als TfP-Shooting. Vorher aber kein Wort davon. Und dann wolle sie nicht einmal die Kosten für die Technik übernehmen, nachdem ich mich dann sogar bereit erklärte, das ganze auf TfP-Basis zu machen und die Assistenz-, Location- & Fahrtkosten selbst zu übernehmen. (immerhin hatte ich die Kosten ja jetzt schon an der Backe… ich war fast vor Ort, mit bezahlter Technik und Assistenz im Gepäck, und das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen….)

Sie meinte daraufhin, sie wäre jetzt nicht mehr „motiviert“ für eine Zusammenarbeit und ließ mich auf den Fahrtkosten und 120€ Assistenz- & Technikkosten sitzen. Von meinem Honorar mal ganz abgesehen… (Wären 240€ Honorar und 294€ Fahrtkostenpauschale – in der halt Benzin u. An-/Abfahrtszeit mit einfließen). Die Locationkosten konnte ich gerade noch so durch Augenzwinkern, „Bitte bitte“ und Schmollmund abwälzen :-/ Peinlich war es trotzdem.

Außerdem hieß es noch von ihr, sie habe ja selbst Kosten: Die Reisekosten, die Kleider und die Schminke. (Angereist war sie aus Italien, allerdings nicht extra für dieses Shooting, sondern da sie als Tänzerin beruflich an dem vereinbarten Ort auftrat- Reisekosten, Kleidung und Kosten für die Schminke standen also in keinem Zusammenhang mit diesem Shooting. Meine Kosten allerdings sehr wohl…!)

Nun meine Frage: Wie geht man denn mit solch einer Situation um? Kann ich der Frau das trotzdem in Rechnung stellen? Wie sieht das rechtlich aus?

Hallo Jeanette,

danke für Deine Frage. Eine rechtliche Einschätzung der Situation kann ich leider nicht abgeben, da musst Du schon einen Rechtsanwalt fragen. Wobei ich vermute, dass diese Einschätzung gar nicht so einfach sein wird, da nicht ganz klar ist, auf welcher Basis eine Beauftragung geschehen sein könnte und was genau vereinbart wurde. Einfach nur auf eine öffentlich zugängliche Preisliste zu verweisen ist sicherlich etwas zu sehr vereinfacht (da Du ja selber schreibst, dass Du auch heute noch TfP-Shootings machst).

Ehrlich gesagt würde ich die Angelegenheit unter „Lessons learned“ ablegen und in Zukunft sorgsam darauf achten, eine eindeutige Beauftragung zu erhalten.

Aus meiner Praxis: Ich bestätige allen Kunden das Shooting per eMail mit genauer Auflistung der Leistung und der Kosten und bitte sie, das kurz per eMail rückzubestätigen. Damit sind alle Unklarheiten ausgeschlossen. (zumindest theoretisch …) Und selbst bei dieser Vorgehensweise kommt es von Zeit zu Zeit zu Missverständnissen. Die muss ich mir dann selber anlasten, weil ich meine Kunden nicht eindeutig genug informiert habe. So sehe ich unser Aufgabe als Dienstleister.

An meine Leser: Wie ist Eure Meinung zum geschilderten Fall bzw. ganz allgemein zur Kommunikation mit unseren Kunden?

18 Kommentare zu „TfP oder Pay: Muss ein Fotomodell das Shooting bezahlen?“

  1. Also … ich sehe die Sache wie Michael Omori Kirchner. Solange nicht explizit schriftlich was vereinbart wurde, steht man als Fotograf wenn es hart auf hart kommt auf den kosten. Ich mache es auch nicht anders bei pay inzwischen (Lehrgeld bezahlt). Schriftlich die kosten nennen und bestaetigen lassen. Ansonsten kann es gerade bei jmd der auch tfp anbietet sehr schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Kunden kommen.

    Ich koennte zwar einen sehr guten Anwalt fuer exakt dieses Spezialgebiet nennen, aber die Chancen sehe ich recht gering, dort noch irgendwelche kosten decken zu koennen.

  2. Hi,

    also ich fasse alles Abgesprochene nochmal als Angebot/Rechnung zusammen. Ohne 50% Anzahlung mache ich, in der Regel, gar nix, denn auch die Organisation etc. kostet Zeit und die ist eben wertvoll. Die Restzahlung ist meist am Shootingtag fällig da der Kunde die Bilder ja direkt vorsichten kann, so sind beide auf der sicheren Seite und ich vermeide Magenschmerzen weil man hofft das der Kunde überhaupt zahlt. Die Kunden, die sich darüber mukieren, so habe ich für mich herausgefunden, sind meistens die mit denen man anschliessend die größten Probleme hat und darauf verzichte ich einfach.

  3. Also ich würde sagen „Wer anfragt, ist in der Pflicht klar zu sagen, was er möchte“!
    Tritt man – z. B. via Kontaktformular – über meine Website mit mir in Verbindung und beauftragt mich für ein Shooting: Pay, solange nicht explizit nach TfP gefragt wird.

    Wenn ich bei nem Maler anrufe und sage „Streichen sie mir bitte meine Wohnung“ geht der Maler auch nicht davon aus, das er kein Geld dafür erhalten soll und ich bekomme eine Rechnung – in meinen Augen ist sowas eigentlich logisch und bedarf keiner „Dummy-Klausel“!

  4. Ich würde es auch als lesson learned abspeichern und in Ruhe lassen. Ich finde schon das man das vorher ansprechen muss. Ich hatte auch schon oft Situationen bei dem ein Model bei mir angefragt hat und total überrascht war das ich für ein Shooting was verlange. Es scheint sich anscheinend schon etabliert zu haben, das (vor allem bessere) Models dem Fotografen nichts zahlen müssen. Ich habe sogar schon so Sprüche gehört wie, ich soll froh sein das ich dem Model nichts zahlen muss etc.. Den meisten Menschen sind die kosten eines Fotografen einfach nicht bewusst. Der Model Beruf ist für viele schon Prestigeträchtiger als das fotografieren.
    Lg

  5. Ich sehe das wie die Anderen hier. Auch ich mach ab und zu TfP Shootings. Dabei spreche ich aber in der Regel die Modelle mit einer konkreten Idee von mir an. Meist biete ich dazu an neben meinem Projekt auch noch ein paar Bilder zu schiessen, die sich das Model vorstellt, damit beide Seiten etwas davon haben.

    Ansonsten ist es so wie Michael sagt. Nur wenn man ein Angebot mit den Leistungen und Kosten macht und sich das vom Kunden bestätigen läst, kann man dann auch entsprechend abrechnen. Das ist wie beim Handwerker oder Zahnarzt. Ich muss allerdings gestehen, das ich auch schon einige Male in die gleiche Falle gelaufen bin und das dann ebenfalls zähneknirschend unter „lessons learnt“ verbucht habe.

    VG Stefan

  6. Ich denke auch, dass es heute im Sinne des Verbraucherschutzes vermutlich nicht zu einer Zahlungsverpflichtung kommen kann, solange die Gesamtkosten inkl. MwSt. nicht dem Kunden eindeutig dargestellt wurden.

    Ich selbst habe mit Privatkunden eher wenig zu tun. Daher mache ich keinen Unterschied zwischen Privat und Gewerbe. Nachdem alles besprochen ist, bestätige ich dem Kunden das Shotting inkl. einer detaillierte Kostenaufstellung ggfs. mit Hinweisen unter welchen Voraussetzungen Mehrkosten entstehen kömmen.

    Eine Anzahlung finde ich zwar auch gut, allerdings kann man die vermutlich nicht immer durchsetzen.

    Beste Grüße

    Guenter

  7. Also ich bin großer Fan von klaren Worten. Auch wenn man eine Homepage mit einer Preisliste hat, sollte man bei einer Anfrage wenigstens auf diese hinweisen oder eben die Kosten für das angefragte Shooting dar stellen. Davon einfach ausgehen, dass die Preisliste jeder schon kennt oder sich diese vorher schon angeschaut hat, ist denke ich etwas naiv 😉

    Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Sie kosten zwar viele Nerven und auch Zeit, aber man macht sie hoffentlich nur einmal!

    Grüße
    Nadine

  8. Tja, beim Studium habe ich gelernt, dass 2 übereinstimmende Willenserklärungen zu einem Vertrag führen. Die gab es hier wohl nicht.
    Aber das Shooting dann einfach abzusagen könnte natürlich dann doch zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen. Hängt davon ab, wie es genau dazu gekommen ist.

  9. Hallo,
    ja ich sehe das wie Laderio.Es solte zumindest eine mündliche Absprache geben, besser natürlich ein Vertrag auf den sich dann im Zweifelsfall beide Seiten beziehen können. Aber eine Absprache sollte es doch wenigstens geben, Telephatie wird im Zweifelsfall vor gericht nicht anerkannt, „Ich glaube zu wiessen was mein Kunde will und ich gehe davon aus dass er meine Gedanken lesen kann und sich telephatisch meldet wenn das nicht OK ist“, nein geht nicht! Ich nehme an solche Situationen entstehen beinahe absichtlich. Ich frage meinen Gegenüber nicht genau was er will weil ich befürchte wir sind nicht einer Meinung, so bekomme ich keine negative Antwort und hoffe alles wird gut.

    Gruß
    Oli

  10. Hallo,
    ich bin zwar kein Jurist, der die juristische herrschende Meinung mitteilen kann, aber als Privatperson würde ich sagen, dass man selber auf den Kosten „hängen“ bleibt – ohne schriftlichen Vertrag (bzw. Beweismaterial) ist es es eben sehr schwer……

    Gruss
    Markus

  11. Das ist ein Fall für die Kategorie „Lehrgeld“. Ich möchte bezweifeln, dass man hier im Nachhinein einen Zahlungsanspruch durchsetzen kann. Und wenn doch stellt sich die Frage nach dem Kosten-Nutzenverhältnis um den Anspruch ggf. vor Gericht geltend zu machen. In der Zeit die man dafür aufwenden muss kann man schon wieder locker zwei Shootings machen. Wenn nicht mehr.

    Grundsätzlich sollte man sich angewöhnen, Anfragen mit einem Angebot zu beantworten. Dann ist für alle Beteiligten klar wie der Hase läuft. Und ggf. wird der Interessent dann nachfragen ob man etwas auf TfP-Basis machen kann.

  12. Ohne Rechnung /Auftrag ist es zwar immer etwas schwerer, aber: Wenn die Dame sich an jemanden gewendet hat, welcher eindeutig als Berufsfotograf zu erkennen ist, liegt auch grundsätzlich immer ein Pay-Shooting vor, es sei denn, es wurde explizit vorher anders vereinbart, hier nicht der Fall. Die Kosten müssten dann zwar nachträglich berechnet werden, aber so lange sie im Rahmen sind, dürfte dagegen eigentlich nichts einzuwenden sein.
    Ich sag ja auch nicht zum Maler „du, komm mal vorbei und streich‘ mir dieses und jenes“, und wenn er dann vor der Tür steht, sage ich ihm, dass ich es doch nicht will und dass ich sowieso davon ausgegangen bin, dass er es kostenlos macht, weil mein Haus ja so schön ist.
    Problematisch ist nur, auf welche Art und Weise das Ganze ausgemacht worden ist; wo nix schriftliches ist, ist es immer schwer. Aber falls es per e-mail ausgemacht wurde, ist es nicht nur verbindlich, sondern auch nachweisbar.

  13. Zunächst ist zu klären, ob nur eine Shootinganfrage gestellt oder ob bereits ein Shooting beauftragt wurde. Im ersten Fall war die Reaktion von Jeanette voreilig und sie bleibt auf den Kosten sitzen. Im zweiten Fall ist ein Werkvertrag zu Stande gekommen, bei dem mangels anders lautender Vereinbarung grundsätzlich die auf der Website von Jeannette genannten Preise gelten. Ein Werkvertrag kann vom Besteller jederzeit gekündigt werden, der Unternehmer behält dann aber gleichwohl seinen Anspruch auf Vergütung. Er muss sich allerdings anrechnen lassen, was er durch die nicht Ausführung des Vertrags erspart hat. Hier ist allerdings in die Überlegungen mit einzubeziehen, dass die Kundin aus Italien kommt. Die Forderung muss möglicherweise dort gerichtlich geltend gemacht und vollstreckt werden. Dies kann einen erheblichen zusätzlichen Aufwand mit einem erhöhten Kostenrisiko bedeuten.

  14. Hallo,

    Erst einmal vielen Dank für die Veröffentlichung und die Antwort.

    Ich möchte noch gern dazu erwähnen, dass ich nirgendwo auf meiner Website TfP-Shootings anbiete. Wenn ich mal eins machen sollte, (1x im Jahr vielleicht) organisiere ich mir dieses selber. D.h. Ich spreche das Model an usw. nehme aber kein TfP an, welches mir angeboten wird.

    Ich glaube ich habe mein Lektion vorerst gelernt, es geht kein Auftrag mehr ohne Kostenvoranschlag raus.

    @Fred Henrikmann: Das Shooting war vereinbart und ich auf den Weg dort hin. (Fahrtzeit 2 1/2h) Eine Stunde vorm Shooting hat sie dann abgesagt, weil sie meinte, sie würde nichts für Fotos bezahlen und auch nicht mehr mit mir arbeiten wollen. (alles per Mail) Ich würde mal behaupten, dass ich ein durchaus freundlicher Mensch bin und man mit mir auch über alles vernüftig reden kann, aber sie hat mich echt knallhart „im Regen stehen lassen“…

    Der Gerichtsstand müsste im Falle des Falles übrigens mein Gechäftssitz sein.

    @Laderio: Die zweiseitige Willenserklärung war ja vorhanden. Das Angebot steht auf meiner Website. Wenn man mich anschreibt, mit Foto- & Terminwunsch, müsste man damit ja einverstanden sein. Wenn ich zum Bäcker gehe, frage ich ja auch nicht nach wieviel die Brötchen kosten, denn es steht ja dran. Es wäre rechtlich (denke ich) eine stillschweigende Vereinbarung, aber ich bin halt kein Anwalt.
    Ich dachte, es haben sicher schon andere Fotografen die Erfahrung gemacht, aber (wie befürchtet): Runterschlucken, Dreck abputzen, Aufstehen und weitermachen 🙂

    Liebe Grüße, Jeanette

  15. Als gelernter Kaufmann… wie oben angeführt Lehrgeld da weder Angebot noch Bestätigung kam.
    Und das ganze in der Anfahrtszeit abgesagt werden sollte….

    Halte es durchaus für sinnvoll sich im Vorfeld über Kosten und Möglichkeiten und Verwendung einig zu sein.

    So ich es kenne, ist eine Aushangpreisliste immer eine Aufforderung an die Kundschaft. Wer was will, möge sich äußern (wie „drei Semmeln“). Da tu ich als Kunde mich orientieren. Und will dann genau wissen was bei handwerklichen (oder handwerksähnlichen) Leistungen was auf mich zukommt.

    Das kann man durchaus auch als Handschlaggeschäft machen 🙂

  16. Mein Kommentar zu dem Post ist zwar etwas spät, aber ein paar Dinge sollte man vielleicht dennoch ansprechen.

    Ganz so eindeutig ist es nicht, dass es sich um ein Pay-Shooting handelt, weil sie Wünsche genannt hat. Es kommt ja auch darauf an, ob du Fotos von ihr später weiter verkaufst und ob du dich selbst damit vermarktest. Du hast nicht geschrieben, ob du das machst oder eben auch nicht.

    Deine generellen Kosten für ein Shooting scheinen stark überzogen zu sein. Bei den Fahrtkosten könnte man noch Verständnis haben, aber du scheinst bei Technik etc. ein zweites, schlechtes Geschäft gemacht zu haben. Viele Anfänger-Fotografen denken, dass die Kamera allein zu immensen Kosten berechtigt, aber ein Anfänger-Fotograf ist eben nicht zwangsläufig wertvoller als ein Anfänger-Model und wie gesagt kann man aus deinem Kommentar nicht herauslesen was du mit den Fotos machst und auf welchem Level du arbeitest.

    Ein Stück weit fehlt durchaus die Empathie ihr gegenüber, denn ja, sie musste auch anreisen und wenn du eindeutig gewesen wärst, dann hättet ihr beide keine Zeit vergeudet.

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an: Lektion gelernt. Hoffentlich läuft es beim nächsten Mal besser.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen