
Street-Fotografen leben oft mit der Kritik, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen. Dass sie Leute fotografieren, die das nicht merken, und dann die Bilder noch ohne Wissen und Zustimmung der Personen veröffentlichen.
Thomas Leuthard hat in seinem kostenlosen eBook „Seelenraub“ diese Fragen ausführlich thematisiert und beantwortet. Auch wenn ich nicht in jedem Punkt seiner Meinung bin, kann ich seine Argumentation sehr gut nachvollziehen und respektiere seine Einstellung.
Nicht zu vergessen: Die Fotos in seinem eBook sind wirklich Streetphotography vom feinsten, daher kann ich die Lektüre dieses Buchs nur empfehlen.
Sehr. Geiler. Scheiß.
So geil und faszinierend ich die Street-Fotografie auch finde so seltsam finde ich auch die Vorstellung selbst mal ungefragt auf solch einem Bild aufzutauchen…
„Nicht zu vergessen: Die Fotos in seinem eBook sind wirklich Streetphotography vom feinsten, daher kann ich die Lektüre dieses Buchs nur empfehlen.“
Diesem Fazit ist meiner Meinung nach nicht mehr zu ergänzen
Hallo zusammen,
das ebook von Thomas Leuthard habe ich mir noch nicht angeschaut, werde das aber noch heute Abend nachholen.
Trotzdem ist das Thema Streetphotography im deutschen Rechtsraum leider tatsächlich mehr als problematisch. Ich habe dazu mal einen kurzen Beitrag auf http://wenigerknipsen.de/blog geschrieben, der auf eine Recherche im Buch „Recht für Fotografen“ von Wolfgang Rau basiert. Also ich komme zum Schluss, dass es praktisch ohne Rechtsbruch nicht geht, aber ich bin kein Jurist und würde es bedauern, wenn sich Fotografen wie Leuthard deshalb davon abhalten ließen ;-))
Thomas Stephan
Sorry,
bitte nicht auch hier diese leidige Diskussion. Ja, es IST Rechtsbruch, Punkt! Ich warte jedoch bis heute auf den ersten Prozess, die erste Klage, den ersten Vergleich in solch einer Sache. Diese Diskussion geht seit Jahren durch die Fotowelt….und?? Wenn ich mich bei meiner Sraßenfotografie an genau das halte was auch für sonstige Veröffentlichungen in öffentlichen Foren gilt (nicht obszön, nicht erniedrigend etc….), sehe ich kein Problem. Wie gesagt, ich warte auf den ersten Prozess in dieser Sache. Wenn ich ein Foto von einer Person schieße, damit Geld verdiene und sie mich dann verklagt weil sie auf ner Titelseite erscheint, dann ist das nicht mehr als richtig. Alles andere wird sich zeigen, oder auch nicht……
Greetz
Tom
P.S. Wo und wann sind die GROSSEN dieser Szene – deren Bilder bekannt sind – rechtlich von einem Passanten belangt worden? Gibt es Beispiele aus den USA oder Europa wo sich jemand einen Anwalt suchte, weil er im Bildband eines berühmten Fotografen erschien?? Das würde mich ehrlich interessieren…
ein berühmtes Beispiel für eine solche „Klage“ gibt es ja:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/kunst-ein-kuss-geht-um-die-welt-1233604.html