Das ist ein Beitrag aus der Reihe „Fragen an FOTOGRAFR“:
Theresa fragt mich:
Ich bin gelernte Fotografin. Meine Lehre habe ich in der Portraitfotografie absolviert. Ich möchte nun in die Werbefotografie einsteigen. Muss ich mich bei Werbefotografen erst für Praktika bewerben, bevor ich ein richtiges Gehalt verlangen darf oder soll ich mich schon als Fotografin bewerben (mit richtigem Gehalt) und wie stehen die Chancen von der Portraitfotografie in die Werbung zu wechseln?
Danke für die Mühe
Vielen Dank, Theresa, für Deine Frage.
Eine Lehre als Fotografin ist nicht unbedingt Voraussetzung, um in einem Studio für Werbefotografie zu arbeiten. Um ein „volles“ Gehalt zu verlangen, solltest Du allerdings entsprechende Erfahrungen vorweisen können und dich auch mit Marketing für Fotografen auskennen..
Die meisten Werbefotografen werden vermuten, dass man in einem Portrait-Fotostudio vor allem wenig kreative Bewerbungsfotos etc. gemacht hat und daher entsprechende Vorbehalte haben, wenn sie Deine Bewerbung erhalten. Aber es ist ja ohnehin sinnvoll, Deiner Bewerbung Arbeitsproben beizulegen. Dort solltest Du zeigen, dass Du den Anforderungen an einen Werbefotografen gewachsen bist.
Wenn Du solche Arbeitsproben nicht hast, dann ist es spätestens jetzt an der Zeit, Dir ein Portfolio aufzubauen.
Oder als Alternative kannst Du Dich auch um ein Praktikum in einem Werbefotostudio bewerben, wobei es auch als Praktikant üblich ist, Arbeitsproben vorzulegen. Oder Du arbeitest ein Zeitlang als Assistent.
Grundsatz ist immer: Entscheidend ist nicht so sehr, was Du irgendwann einmal gelernt hast, sondern was Du heute in der Lage bist, abzuliefern. Davon solltest Du den Bewerbungsempfänger überzeugen.
Als gelernte Fotografin sollte man immer ein „volles Gehalt“ verlangen können, wenn man innerhalb der Branche wechselt, oder? Ich vermute mal, daß in der Lehre nicht nur Portraits gemacht wurden?! Ansonsten wäre das ja so, als würde man beispielsweise als Kaufman, der in einem Buchladen gelernt hat, auf einen Teil des Gehalts verzichten, wenn man zum Gemüsehändler wechseln würde. Die grundsätzliche Ausbildung als Kaufmann bzw. hier als Fotograf ist doch vorhanden. Sofern man also innerhalb seines Berufsbildes bleibt, sollte doch eine Bezahlung ohne Abstriche möglich sein – hoffe und denke ich zumindest mal…
Die Anforderungen unterscheiden sich aber schon erheblich. Ich würde das Beispiel eher so definieren, dass sich jemand mit kaufmännischer Ausbildung, der bisher nur Erfahrungen im Vertrieb gemacht hat, jetzt für eine Stelle in der Buchhaltung bewirbt. Im Endeffekt bleibt wohl festzuhalten: Passt das Portfolio und kannst du deinen zukünftigen Arbeitgeber überzeugen das du es drauf hast, hast du gewonnen.