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Bekommt ein Fotograf Ausfallhonorar bei Absage des Kunden?

Bekommt ein Fotograf Ausfallhonorar, wenn die Kundin das Fotoshooting absagt? Wie ist die rechtliche Sicht und wie kann man sinnvoll vorgehen?

Marco schreibt mir:

Vor ca. einem halben Jahr kam eine Dame zu mir ins Studio. Sie wollte einen Fotografen für den 80. Geburtstag ihres Vaters. Gebucht wurde ich für eine Reportage von 19:00 – 01:00 Uhr. Der Termin wurde fest gemacht und im Terminplaner eingetragen. Eine Woche vor dem Termin bekam ich eine E-Mail mit dem Inhalt, dass Sie den Termin leider absagen muss, da ihre Kollegen das Fotografieren übernehmen. Ich muss sagen, dass mich sowas ärgert, denn in der Zwischenzeit musste ich eine Hochzeit wegen diesem Termins absagen!

So etwas ist mir nicht zum ersten mal passiert! Da wird ein Termin gebucht und kurz davor wird dieser storniert, zum Teil mit wahnwitzigen Begründungen! Mich würde mal Interessieren wie es andere Fotografen in  so einem Fall handhaben. Macht es Sinn einen Punkt in den AGB zu haben, der besagt, dass bei kurzfristiger Absage xy Prozent Honorar bezahlt werden muss? Oder ist das einfach nur persönliches Pech?

Danke Dir für Deine Frage, Marco.

So etwas ist natürlich ärgerlich. Und wie du ja selbst schreibst, ist dir durch diese Absage ein anderer möglicher Umsatz entgangen.

Aus meiner Praxis als Fotograf kenne ich dieses Thema sehr gut und teile gerne meine Erfahrungen mit dir:

Ausfallhonorar Fotograf aus rechtlicher Sicht

Du bist zwar bereits durch entsprechende Regelungen des BGB (§ 615 und § 648) geschützt, Darüber hinaus empfiehlt sich, Storno-Regelungen mit entsprechenden Fristen in deinen AGB für Fotografen zu vereinbaren.

Nicht sinnvoll ist es, diese Regelungen selbst zu formulieren. Als Laie ist es schwierig, alle Rechtsvorschriften einzuhalten.

Stattdessen empfehle ich, passende AGB vom Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Oder bereits fertige AGB zu nutzen, die ebenfalls anwaltlich erstellt sind.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die AGB auch wirksam werden. Dafür reicht es nicht, dass du sie irgendwo auf deiner Website hast. Sie müssen in jedem Fall wirksam in den Vertrag mit einbezogen werden.

Ausfallhonorar Fotograf aus praktischer Sicht

Die rechtliche Absicherung ist wichtig. Aber noch wichtiger ist nach meiner Erfahrung die praktische Handhabung.

Verbindlichkeit herstellen

Eine relativ einfach umzusetzende Maßnahme ist das Einholen einer verbindlichen Bestätigung. Ruft also eine Person an oder kommt im Laden vorbei, bereitest du eine schriftliche Terminreservierung mit Namen und Anschrift vor. Diese lässt du dir bestätigen.

Wenn diese Schriftform erst einmal hergestellt ist, fällt eine Absage deutlich schwerer.

Storno-Regelungen im Interesse des Kunden nutzen

Deine AGB sollten Storno-Regelungen enthalten, die dich schützen. Im Fall einer Absage kannst du immer noch mit Augenmaß reagieren. Vielleicht kannst du die freigewordene Zeit gut anderweitig nutzen. Dann biete dem Kunden doch einen Alternativ-Termin oder eine Alternativ-Leistung an.

Fällt die geplante Familienfeier aus, kannst du zum Beispiel einen begrenzt gültigen Gutschein für eine anderen Fotoarbeit ausstellen.

Fotograf und Kunde als Partner

Die Absage eines Fotoshootings ist ärgerlich. Und mit Aufwand und Kosten verbunden. Für eine optimale Lösung ist es wichtig, beide Seiten zu verstehen. Und eine Lösung zu finden, mit denen alle gut leben können.

Klare Vereinbarungen (zum Beispiel in den AGB) helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Artikelfoto: shirotie

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